• 13.09.2010, 15:33:44
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JUGENDVERTRETUNG: Zivildienst-Novelle nicht im Sinne junger Menschen!

Die BJV appelliert an den morgigen Innenausschuss, ihre Einwände zur geplanten Gesetzesänderung zu berücksichtigen.

Wien (OTS) - Die Bundesjugendvertretung (BJV) kritisiert im
Vorfeld des morgigen Innenausschusses erneut die geplante
Zivildienst-Novelle, die zahlreiche Verschlechterungen für junge
Menschen beinhaltet:
"Unsere Hauptkritikpunkte liegen darin, dass es wieder zu keiner
Gleichstellung von Präsenz- und Zivildienst kommt. Die geplante
Gesetzesänderung birgt weiterhin Diskriminierungen, auch zwischen
einzelnen Einsatzbereichen. Die Problematik um die Gewissensklausel
und Einschränkungen der späteren Berufsausübung wird ebenfalls nicht
entsprechend gelöst", erklärt BJV-Vorsitzender Philipp Nagel.
Die BJV hält fest, dass es im Zivildienstbereich großen Reformbedarf
gebe. Die geplante Ausweitung der Einsatzgebiete sei zu begrüßen,
insgesamt sei die geplante Reform aber unzureichend: "Junge
Zivildiener sind ohnehin mit zahlreichen Unsicherheiten konfrontiert,
wie beispielsweise bezüglich Wartezeiten bei der Zuweisung, die sich
auf deren Ausbildungswege auswirken. Hier disziplinäre Maßnahmen zu
verschärfen und die Rechte des Zivildienstbeschwerderates zu
beschneiden, ist absolut nicht nachvollziehbar", kritisiert Nagel.
Kritisiert wird auch die Entstehung der Novelle: "Erneut soll ein
Gesetz, das Jugendliche betrifft, ohne Miteinbeziehung ihrer
Interessenvertretung beschlossen werden. Wir fordern die Mitglieder
des morgigen Ausschusses daher eindringlich auf, unsere Einwände zu
berücksichtigen", betont Nagel.
Die BJV hat als Interessenvertretung zur aktuellen
Zivildienst-Novelle eine Stellungnahme abgegeben, in der sie die
drohenden Verschlechterungen für junge Menschen festhält. Die gesamte
Stellungnahme ist auf www.jugendvertretung.at nachzulesen.

Rückfragehinweis:
Bundesjugendvertretung
Mag.a Nicole Pesendorfer
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0676/ 880 111 048
mailto: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BJV

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