- 07.09.2010, 20:02:52
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Festakt im Parlament: 90 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz Fischer: Die Verfassung muss jeden Tag gelebt und befolgt werden
Wien (PK) - Der einstimmigen Beschlussfassung des Bundes-
Verfassungsgesetzes durch die Konstituierende Nationalversammlung
vor 90 Jahren, am 1. Oktober 1920, gedachte man im Parlament
heute auch im Rahmen eines Festakts im Historischen Sitzungssaal.
Die Festansprache hielt Bundespräsident Heinz Fischer, der auf
die Tatsache hinwies, dass es trotz verfassungsrechtlicher
Kontinuität von der Ersten zur Zweiten Republik in Politik,
politischer Kultur und Demokratieverständnis einen
bemerkenswerten Paradigmenwechsel gegeben hat. Fischer
unterstrich, dass in der Demokratie die Verfassung für alle
gelte: Für die Mehrheit und für die Minderheit; für die Regierung
und für die Opposition; für den Staat und für den Einzelnen. Der
abschließende Appell des Staatsoberhaupts lautete, "die
Bundesverfassung nicht nur an Gedenktagen und runden Geburtstagen
zu feiern, sondern sie Tag für Tag zu leben, zu beachten und zu
befolgen".
Eingeladen zu dem Festakt hatten Nationalratspräsidentin Barbara
Prammer und Bundesratspräsident Martin Preineder gemeinsam mit
dem Österreichischen Juristentag unter seinem Präsidenten, den
ehemaligen Justizminister Nikolaus Michalek. Wie der
Bundespräsident plädierten auch sie für eine Weiterentwicklung
des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer warnte jedoch davor, die
Diskussion über eine Reform des Bundesstaates, der Verwaltung und
der Verfassungsorgane mit parteipolitischem Kalkül oder aus einem
eingeschränkten, regionalen Blickwinkel zu führen. Änderungen der
Bundesverfassung müssten immer wohl überlegt sein,
tagespolitische Zwischenrufe oder simple Bequemlichkeit seien
fehl am Platz. Die Nationalratspräsidentin bekräftigte einmal
mehr ihren Standpunkt zur verspäteten Vorlage des Budgets 2011.
Die Bedeutung des bundesstaatlichen Prinzips wurde von
Bundesratspräsident Martin Preineder besonders hervorgehoben. Er
sprach in diesem Zusammenhang von einer 90-jährigen
Erfolgsgeschichte und wies auf die gestärkte Rolle der
Länderkammer im europäischen Gesetzgebungsprozess durch den
Vertrag von Lissabon hin.
Bundesminister a.D. Nikolaus Michalek sah trotz der stockenden
Reformbemühungen eine Chance für eine Verfassungsreform, wenn die
politischen Rahmenbedingungen dazu geeignet sind, wie er sich
ausdrückte. Wichtig sei es, eine öffentliche Diskussion zu führen
und die Allgemeinheit für diese Fragen zu sensibilisieren.
Das Programm wurde durch zwei Fachvorträge abgerundet, die von
Ewald Wiederin, Universitätsprofessor am Institut für Staats- und
Verwaltungsrecht der Universität Wien, und von Katharina Pabel,
Universitätsprofessorin am Institut für Verwaltungsrecht und
Verwaltungslehre der Universität Linz, gehalten wurden. Wiederin
widmete sich dem Thema "Ihr Recht geht vom Volk aus:
Rechtsstaatliche Demokratie nach 90 Jahren Bundesverfassung" und
Pabel beleuchtete die Frage "90 Jahre Bundesverfassung - Das
Parlament in guter Verfassung?".
Prammer gegen Parteipolitik und Eigennutz bei Verfassungsreform
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer nahm in ihrer Rede auch
zur aktuellen Debatte über die Vorlage des Budgets 2011 Stellung
und formulierte, es werde für niemanden überraschend sein, wenn
sie auch an dieser Stelle an ihrem Standpunkt zur verspäteten
Vorlage des Budgets festhält. In der Bundesverfassung sei das
Staatsgefüge verankert und somit seien auch Aufgaben und
Kompetenzen, Rechte und Pflichten aller Staatsorgane definiert.
Diese seien selbstverständlich für alle bindend.
Die Präsidentin würdigte die österreichische Bundesverfassung als
etwas Positives, Beständiges und Bewährtes. Sie habe etwa im Jahr
1929 und im Zuge des EU-Beitritts grundlegende Änderungen
erfahren und der Vertrag von Lissabon sei nicht der erste Schritt
zur Stärkung der nationalen Parlamente im EU-Gesetzgebungsprozess
gewesen. Mit den neuen Kompetenzen, die durch die Begleitnovelle
zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon einen
verfassungsrechtlichen Rahmen erhalten haben, komme den
nationalen Parlamenten wesentlich mehr Verantwortung zu, hielt
Prammer fest. Ein Abschieben dieser Verantwortung in Richtung
Brüssel werde in Zukunft nicht mehr möglich sein.
Im Interesse einer gesteigerten Effizienz und Effektivität und
damit auch von mehr Qualität und Transparenz in der Verwaltung
hielt Prammer eine "umfassende und tabulose Staats- und
Verwaltungsreform" für unumgänglich. Vor allem sei die
Kompetenzverteilung zu kompliziert, erläuterte sie. Als zentrales
Element einer derartigen Reform nannte die
Nationalratspräsidentin die sachgerechte Zuordnung von Aufgaben
und Verantwortungen mit einer Zusammenführung von
Finanzierungsaufgaben und Ausgabenverantwortung. Auf allen
staatlichen Ebenen müsse eine Aufgabenkritik erfolgen, forderte
sie, und Strukturen und Organisationen müssten sich an den
Aufgaben orientieren. Prammer sah vor allem in der derzeitigen
schwierigen finanziellen Situation die einmalige Chance, eine
nachhaltige und dauerhafte Aufgabenreform und Strukturbereinigung
zu erzielen. Die Vorschläge des Österreich-Konvents lägen auf dem
Tisch und müssten aufgegriffen werden. Für notwendig hielt sie
es, die Gemeinden immer mitzudenken, denn diese seien vor Ort, am
nächsten bei den Bürgerinnen und Bürgern und darum in besonderer
Weise dazu geeignet, Verwaltung zielgerichtet, kundenorientiert
und sparsam abzuwickeln.
Eine derartige Verwaltungsreform verlange jedoch von allen
Beteiligten, nicht bedingungslos auf dem eigenen Standpunkt zu
beharren, appellierte Prammer. Debatten über eine Reform des
Bundesstaats, der Verwaltung oder der Verfassungsorgane könnten
nicht mit parteipolitischem Kalkül und Eigennutz oder aus einem
eingeschränkten regionalen Blickwinkel geführt werden. Änderungen
der Bundesverfassung müssten immer wohl überlegt werden,
tagespolitische Zwischenrufe oder simple Bequemlichkeit seien
hier schlicht fehl am Platz. Eine Reform könne nur erfolgreich
sein, wenn sie von Sensibilität und Sinn für das Staatsganze
geleitet ist, unterstrich die Nationalratspräsidentin.
Preineder: Wir brauchen einen zeitgemäßen Föderalismus
Bundesratspräsident Martin Preineder betonte in seiner Ansprache,
dass mit der Bundesverfassung auch der Bundesrat sein 90jähriges
Bestehen feiern darf. Das bundesstaatliche Prinzip der Verfassung
sei aufs Engste mit der Gründung der Republik verbunden und
stelle eine 90jährige Erfolgsgeschichte dar, sagte Preineder.
Auch das gemeinsame Europa der Regionen gehe diesen föderalen
Weg, meinte er und wies auf den Vertrag von Lissabon hin, der dem
Bundesrat als "Regionenrat" eine stärkere Mitsprache im Rahmen
der EU-Gesetzgebung einräumt.
Das Bundes-Verfassungsgesetz sei in der Zweiten Republik
Grundlage für sozialen Zusammenhalt, wirtschaftliche Entwicklung
und Frieden in Österreich gewesen, stellte Preineder weiters
fest. Der Bundesratspräsident drängte aber ebenfalls auf eine
Weiterentwicklung der Verfassung unter Hinweis auf die Vorschläge
des Österreich-Konvents, die noch immer auf ihre Umsetzung
warten. Es gehe darum, Strukturen anzupassen, klare Kompetenzen
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu schaffen und damit die
Kosten der Verwaltung zu reduzieren. Preineder hob in diesem
Zusammenhang den Schulbereich hervor, wobei er klar dafür
eintrat, die Grundsatzgesetzgebung dem Bund zu überlassen und die
Ausführungsgesetzgebung den Ländern zu überantworten, um
regionale Unterschiede berücksichtigen zu können.
"Was wir brauchen, ist ein zeitgemäßer Föderalismus, der
Demokratie fördert, Ideen und Innovation ermöglicht und eine
menschliche Gesellschaft baut", skizzierte Preineder seine
Vorstellungen. Um seinen Aufgaben auch in Zukunft gerecht werden
zu können, müsse sich das Bundes-Verfassungsgesetz auch
gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen und sich
weiterentwickeln. Eine besondere Herausforderung sah der
Bundesratspräsident in der demografischen Veränderung. Er ließ
dabei mit dem Vorschlag aufhorchen, das Stimmgewicht der Familien
nach Anzahl der Kinder zu bemessen, um den abnehmenden Einfluss
der Familien auf politische Entscheidungen aufgrund ihres immer
geringer werdenden Anteils an der Gesamtbevölkerung
auszugleichen.
Michalek: Zustand der Verfassung ist unbefriedigend
Auch der Präsident des Juristentags und ehemalige Justizminister
Nikolaus Michalek wies auf die Vorschläge des Österreich-Konvents
hin und bedauerte deren "ernüchterndes Schicksal". Eine Reform
des Bundesverfassungsgesetzes sei jedoch notwendig, da sich laut
Michalek die Bundesverfassung in einem unbefriedigenden Zustand
befindet. Man müsse daher nun den Blick nach vorne richten, sagte
er und bemängelte, dass der Elan um eine Verfassungsdebatte ins
Stocken geraten ist.
Wie die Nationalratspräsidentin sah er jedoch aufgrund der
aktuellen Situation eine Chance, die Diskussion darüber wieder in
Schwung zu bringen. Neben der Kompetenzverteilung und der
Bundesstaats- und Verwaltungsreform geht es laut Michalek auch um
eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, um eine
Verfassungsbereinigung und um eine Grundrechtsreform. Der Wurf
könne gelingen, wenn die politischen Rahmenbedingungen passen,
meinte er und trat insbesondere dafür ein, die Diskussion in der
Öffentlichkeit möglichst breit zu führen, um eine
Sensibilisierung der Allgemeinheit zu erreichen.
Fischer: Verfassung muss jeden Tag gelebt und befolgt werden!
Bundespräsident Heinz Fischer erinnerte einleitend an die überaus
schwierigen Bedingungen, unter denen vor 90 Jahren in kurzer Zeit
jene österreichische Bundesverfassung erarbeitet wurde, die am
10. November 1920 in Kraft getreten ist. Fischer ging auf die
besonderen Verbindungen und Zusammenhänge zwischen der Geschichte
Österreichs und seiner Verfassungsgeschichte ein, etwa darauf,
dass die I. Republik, die schon nach eineinhalb Jahrzehnten in
eine Katastrophe mündete, und die II. Republik - im Gegensatz
dazu eine Erfolgsgeschichte - gleiche verfassungsrechtliche
Grundlagen haben. Denn nach dem II. Weltkrieges habe Österreich -
anders als viele andere Staaten in Europa - mit der
Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 die demokratische
Republik Österreich im Geiste der Verfassung von 1920 wieder
eingerichtet und mit dem Verfassungs-Überleitungsgesetz
präzisiert, die Verfassungslage vom 5. März 1933, vor der
Zerschlagung der parlamentarischen Demokratie, solle
Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung der II. Republik sein.
In der Zeit zwischen dem 5. März 1933 und dem 13. März 1938, in
der Diktatur des Ständestaates und in der darauf folgenden Zeit
der nationalsozialistischen Gewalt- und Terrorherrschaft bis zum
27. April 1945, als Österreich von der Landkarte gelöscht war,
war "die österreichische Bundesverfassung, deren 90. Geburtstag
wir heute feiern, entweder nicht in Kraft oder fand de facto
keine Anwendung mehr", erinnerte der Bundespräsident, wobei er
jedoch klarstellte, dass man die beiden Perioden - den
autoritären Ständestaat und das totalitäre NS-Regime - nicht in
einen Topf werfen dürfe. "Der Unterschied war so groß, dass er
nach 1945 eine dauerhafte Zusammenarbeit der Bürgerkriegsgegner
von 1934 ermöglicht hatte".
Nicht nur in Österreich hatten Gegner der Demokratie nach dem I.
Weltkrieg in Mittel-, Süd- und Südosteuropa aufgrund der
politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und durch
die Zerrissenheit der Gesellschaft einen fruchtbaren Boden
vorgefunden, der dem demokratischen Wettbewerb und dem
friedlichen Machtwechsel wenig Chancen ließ: Hitler in
Deutschland, Mussolini in Italien, Horthy in Ungarn, Pilsudski in
Polen, Antonescu in Rumänien, aber auch Franco in Spanien und
Salazar in Portugal waren Resultate der Verächtlichmachung von
Demokratie und Parlamentarismus. Die Sehnsucht nach dem "starken
Mann", nach autoritären Regierungsformen hatte auch die
Entwicklung in Österreich geprägt und zu einen maßlos
überspitzten Nationalismus geführt, erklärte Bundespräsident
Fischer und wies auf das allen bekannte katastrophale Ende hin.
Die schweren Opfer, zu denen der Verlust der Demokratie führte,
habe nach 1945 viele Menschen den Wert der Demokratie besser
erkennen und verstehen lassen, führte Fischer aus, die
verfassungsrechtliche Kontinuität von der I. zur II. Republik
habe dann kein Hindernis für einen grundlegenden
Paradigmenwechsel in Politik, politischer Kultur und
Demokratieverständnis dargestellt, erinnerte der Bundespräsident.
Auch wenn politische Auseinandersetzungen auch in der II.
Republik mit großer Härte und manchmal leider auch jenseits der
Grenzen, die von Gesetz, politischer Kultur oder Geschmack
gezogen werden, geführt werden, können sie immer nur den Zweck
haben, die eigene Position im politischen Wettbewerb zu stärken,
aber nie den Sinn, politische Gegner zu vernichten oder einmal
errungene Macht gegen künftige demokratische Veränderungen
irreversibel abzusichern. "Die Demokratie kennt Gegner, aber
keine Feinde - schon gar keine Todfeinde", betonte Heinz Fischer
und unterstrich mit Nachdruck: "In der Demokratie gilt die
Verfassung für alle: Für die Mehrheit und für die Minderheit; für
die Regierung und für die Opposition; für den Staat und für den
Einzelnen".
Demokratie ist jenes politische System, das den friedlichen
Machtwechsel ermöglicht, sie sei aber nicht unzerstörbar, sondern
müsse gewollt und gelebt werden: Demokratie braucht Demokraten.
Zu ihren Feinden zähle auch der Sumpf politischer oder
wirtschaftlicher Unkultur, der noch immer den verhängnisvollen
Ruf nach dem "starken Mann" auslösen könne, warnte der
Bundespräsident.
Dann machte Fischer auf die im internationalen Vergleich große
Zahl von 100 ausdrückliche Verfassungsnovellierungen seit
Erlassung des B-VG aufmerksam. Nur 21 der 152 Artikeln des B-VG
aus 1920 seien unverändert geblieben. Zudem wurden seit 1945 20
neue Themen verfassungsrechtlich geregelt und neue Artikel in die
Bundesverfassung aufgenommen. Zudem ändern
Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen ebenfalls den
Verfassungsbestand. Umgekehrt sei es seit 1920 nie gelungen, den
vor 90 Jahren in die österreichische Verfassung aufgenommenen
Grundrechtskatalog von 1867 durch einen modernen
Grundrechtskatalog zu ersetzen, obwohl es wichtige Ergänzungen im
Grundrechtsbestand gegeben habe, etwa durch die EMRK.
In diesem Zusammenhang zitierte Heinz Fischer den früheren
österreichischen Justizminister und Universitätsprofessor für
Verfassungsrecht Hans Klecatsky, der schon vor vielen Jahren von
einer "inneren und äußeren Ruinenhaftigkeit der Österreichischen
Bundesverfassung" sprach und den starken Einfluss nicht in der
Verfassung verankerter Institutionen wie der früher so wichtigen
"Koalitionsausschüsse" oder der Sozialpartnerschaft auf den
Entscheidungsprozess kritisierte.
Man dürfe aber nicht vergessen, welche Leistung den "Schöpfern
unserer Bundesverfassung unter schwierigsten Bedingungen"
gelungen sei. Die Weiterentwicklung der Verfassung in der II.
Republik habe nicht nur "Verfassungsschotter" produziert, sondern
auch wertvolle neue Elemente gebracht, zeigte sich Fischer
überzeugt, der auch an die Anpassung der Bundesverfassung an die
Europäischen Union und an die Weiterentwicklung der EU erinnerte
- zweifellos der größte Eingriff in das Verfassungsrecht seit
1945.
Schließlich befasste sich der Bundespräsident mit der Zukunft der
österreichischen Bundesverfassung. Fischer erinnerte an seinen
Vorschlag zum 80. Geburtstag der Bundesverfassung vor 10 Jahren,
eine hochrangige Verfassungsreform-Kommission zur sinnvollen
Weiterentwicklung der Bundesverfassung einzusetzen. Der
Österreich-Konvent habe gute und wichtige Arbeit geleistet, sagte
Fischer, es sei aber nicht möglich gewesen, Konsens über eine
Gesamtreform der Österreichischen Bundesverfassung, also über ein
neues Bundes-Verfassungsgesetz, herzustellen.
Fischer sah genügend Bausteine für eine sinnvolle
Weiterentwicklung der Österreichischen Bundesverfassung auf dem
Tisch liegen und auch immer neue Aufgaben und Probleme, die es
notwendig machten, der Verfassungsdiskussion weiterhin größte
Aufmerksamkeit zu widmen. Daher sollte man die drei Jahre der
laufenden Legislaturperiode nützen, um gute Arbeit für eine
sinnvolle Weiterentwicklung unserer Bundesverfassung auf
möglichst breiter Basis zu leisten.
Ob es bis zum 100. Geburtstag des B-VG möglich sein werde, eine
Gesamtreform der Österreichischen Bundesverfassung zustande zu
bringen, oder ob sich der Verfassungsgesetzgeber - wie in den
letzten Jahrzehnten - auf einzelne Schritte zur Weiterentwicklung
und Modernisierung unserer Verfassung konzentrieren werde, wagte
Heinz Fischer nicht zu prophezeien.
Keinen Zweifel ließ der Bundespräsident zum Schluss aber an
seiner Überzeugung, dass die Verfassung unseres Landes nicht nur
an Gedenktagen und runden Geburtstagen gefeiert, sondern Tag für
Tag gelebt und von allen beachtet werden müsse.
Wiederin: Wer Demokratie stärken will, muss das Parlament stärken
Ewald Wiederin konzentrierte sich in seinen Ausführungen auf das
Verhältnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der
österreichischen Bundesverfassung, auf jene Prinzipien also, die
er als die Basis des Verfassungswerkes ansah. Umfassend stellte
er die Entwicklung der Rechtsschutzeinrichtungen dar und machte
darauf aufmerksam, dass keine andere Verfassung bei der
Ausgestaltung des Legalitätsprinzips der Gesetzesform so viel
zumute wie die österreichische. Die Bundesverfassung mache den
Bürger zum Souverän des Staates, es sei ein wichtiges Ziel für
die Weiterentwicklung der Verfassung, den Bürger souveräner zu
machen. Dafür schlug der Verfassungsjurist unter anderem eine
Novellierung des Parteiengesetzes vor und schloss mit der
Feststellung: "Wer die Demokratie stärken will, muss das
Parlament stärken."
Pabel für Einsetzung von Untersuchungsausschüssen durch
Minderheit
Katharina Pabel analysierte die Verfassung des Parlaments nach 90
Jahren BVG, indem sie das Parlament zunächst von Innen
betrachtete, aktuelle Fragen der Abgeordnetenimmunität erörterte,
und dann das Parlament und seine Kontrollfunktion im Gefüge der
Staatsorgane darstellte. Dabei untermauerte sie den Vorschlag,
die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu einem
Minderheitenrecht zu machen. Schließlich bestimmte Pabel auch den
Standort des Parlaments innerhalb der Europäischen Union. Pabel
schloss generell mit der Feststellung, das Parlament habe das
Heft fest genug in der Hand habe, um notwendige Veränderungen
durchzuführen und die Bundesverfassung an aktuelle
Herausforderungen anzupassen. Maßstab dafür sollte die
Hochachtung vor dem B-VG bleiben, dem "vollkommensten, juristisch
und vielleicht auch stilistisch feinst gearbeiteten Werk unter
den modernen Verfassungskodifikationen", wie der berühmte
Verfassungrechtler Adolf Merkl 1920 schrieb.
Die Festveranstaltung fand im Anschluss an das Symposium "neue
Fragen an eine alte Verfassung" statt (siehe PK-Meldung Nr.
659/2010).
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