OTS0307 / 07.09.2010 / 20:02 / Channel: Politik / Aussender: Parlamentsdirektion
Stichworte: B-VG / Festveranstaltung / Fischer / Parlament / Prammer / Preineder


Festakt im Parlament: 90 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz Fischer: Die Verfassung muss jeden Tag gelebt und befolgt werden =


   Wien (PK) - Der einstimmigen Beschlussfassung des Bundes-
Verfassungsgesetzes durch die Konstituierende Nationalversammlung 
vor 90 Jahren, am 1. Oktober 1920, gedachte man im Parlament 
heute auch im Rahmen eines Festakts im Historischen Sitzungssaal. 
Die Festansprache hielt Bundespräsident Heinz Fischer, der auf 
die Tatsache hinwies, dass es trotz verfassungsrechtlicher 
Kontinuität von der Ersten zur Zweiten Republik in Politik, 
politischer Kultur und Demokratieverständnis einen 
bemerkenswerten Paradigmenwechsel gegeben hat. Fischer 
unterstrich, dass in der Demokratie die Verfassung für alle 
gelte: Für die Mehrheit und für die Minderheit; für die Regierung 
und für die Opposition; für den Staat und für den Einzelnen. Der 
abschließende Appell des Staatsoberhaupts lautete, "die 
Bundesverfassung nicht nur an Gedenktagen und runden Geburtstagen 
zu feiern, sondern sie Tag für Tag zu leben, zu beachten und zu 
befolgen". 
Eingeladen zu dem Festakt hatten Nationalratspräsidentin Barbara 
Prammer und Bundesratspräsident Martin Preineder gemeinsam mit 
dem Österreichischen Juristentag unter seinem Präsidenten, den 
ehemaligen Justizminister Nikolaus Michalek. Wie der 
Bundespräsident plädierten auch sie für eine Weiterentwicklung 
des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer warnte jedoch davor, die 
Diskussion über eine Reform des Bundesstaates, der Verwaltung und 
der Verfassungsorgane mit parteipolitischem Kalkül oder aus einem 
eingeschränkten, regionalen Blickwinkel zu führen. Änderungen der 
Bundesverfassung müssten immer wohl überlegt sein, 
tagespolitische Zwischenrufe oder simple Bequemlichkeit seien 
fehl am Platz. Die Nationalratspräsidentin bekräftigte einmal 
mehr ihren Standpunkt zur verspäteten Vorlage des Budgets 2011.
Die Bedeutung des bundesstaatlichen Prinzips wurde von 
Bundesratspräsident Martin Preineder besonders hervorgehoben. Er 
sprach in diesem Zusammenhang von einer 90-jährigen 
Erfolgsgeschichte und wies auf die gestärkte Rolle der 
Länderkammer im europäischen Gesetzgebungsprozess durch den 
Vertrag von Lissabon hin.
Bundesminister a.D. Nikolaus Michalek sah trotz der stockenden 
Reformbemühungen eine Chance für eine Verfassungsreform, wenn die 
politischen Rahmenbedingungen dazu geeignet sind, wie er sich 
ausdrückte. Wichtig sei es, eine öffentliche Diskussion zu führen 
und die Allgemeinheit für diese Fragen zu sensibilisieren.
Das Programm wurde durch zwei Fachvorträge abgerundet, die von 
Ewald Wiederin, Universitätsprofessor am Institut für Staats- und 
Verwaltungsrecht der Universität Wien, und von Katharina Pabel, 
Universitätsprofessorin am Institut für Verwaltungsrecht und 
Verwaltungslehre der Universität Linz, gehalten wurden. Wiederin 
widmete sich dem Thema "Ihr Recht geht vom Volk aus: 
Rechtsstaatliche Demokratie nach 90 Jahren Bundesverfassung" und 
Pabel beleuchtete die Frage "90 Jahre Bundesverfassung - Das 
Parlament in guter Verfassung?".
Prammer gegen Parteipolitik und Eigennutz bei Verfassungsreform 
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer nahm in ihrer Rede auch 
zur aktuellen Debatte über die Vorlage des Budgets 2011 Stellung 
und formulierte, es werde für niemanden überraschend sein, wenn 
sie auch an dieser Stelle an ihrem Standpunkt zur verspäteten 
Vorlage des Budgets festhält. In der Bundesverfassung sei das 
Staatsgefüge verankert und somit seien auch Aufgaben und 
Kompetenzen, Rechte und Pflichten aller Staatsorgane definiert. 
Diese seien selbstverständlich für alle bindend. 
Die Präsidentin würdigte die österreichische Bundesverfassung als 
etwas Positives, Beständiges und Bewährtes. Sie habe etwa im Jahr 
1929 und im Zuge des EU-Beitritts grundlegende Änderungen 
erfahren und der Vertrag von Lissabon sei nicht der erste Schritt 
zur Stärkung der nationalen Parlamente im EU-Gesetzgebungsprozess 
gewesen. Mit den neuen Kompetenzen, die durch die Begleitnovelle 
zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon einen 
verfassungsrechtlichen Rahmen erhalten haben, komme den 
nationalen Parlamenten wesentlich mehr Verantwortung zu, hielt 
Prammer fest. Ein Abschieben dieser Verantwortung in Richtung 
Brüssel werde in Zukunft nicht mehr möglich sein. 
Im Interesse einer gesteigerten Effizienz und Effektivität und 
damit auch von mehr Qualität und Transparenz in der Verwaltung 
hielt Prammer eine "umfassende und tabulose Staats- und 
Verwaltungsreform" für unumgänglich. Vor allem sei die 
Kompetenzverteilung zu kompliziert, erläuterte sie. Als zentrales 
Element einer derartigen Reform nannte die 
Nationalratspräsidentin die sachgerechte Zuordnung von Aufgaben 
und Verantwortungen mit einer Zusammenführung von 
Finanzierungsaufgaben und Ausgabenverantwortung. Auf allen 
staatlichen Ebenen müsse eine Aufgabenkritik erfolgen, forderte 
sie, und Strukturen und Organisationen müssten sich an den 
Aufgaben orientieren. Prammer sah vor allem in der derzeitigen 
schwierigen finanziellen Situation die einmalige Chance, eine 
nachhaltige und dauerhafte Aufgabenreform und Strukturbereinigung 
zu erzielen. Die Vorschläge des Österreich-Konvents lägen auf dem 
Tisch und müssten aufgegriffen werden. Für notwendig hielt sie 
es, die Gemeinden immer mitzudenken, denn diese seien vor Ort, am 
nächsten bei den Bürgerinnen und Bürgern und darum in besonderer 
Weise dazu geeignet, Verwaltung zielgerichtet, kundenorientiert 
und sparsam abzuwickeln.
Eine derartige Verwaltungsreform verlange jedoch von allen 
Beteiligten, nicht bedingungslos auf dem eigenen Standpunkt zu 
beharren, appellierte Prammer. Debatten über eine Reform des 
Bundesstaats, der Verwaltung oder der Verfassungsorgane könnten 
nicht mit parteipolitischem Kalkül und Eigennutz oder aus einem 
eingeschränkten regionalen Blickwinkel geführt werden. Änderungen 
der Bundesverfassung müssten immer wohl überlegt werden, 
tagespolitische Zwischenrufe oder simple Bequemlichkeit seien 
hier schlicht fehl am Platz. Eine Reform könne nur erfolgreich 
sein, wenn sie von Sensibilität und Sinn für das Staatsganze 
geleitet ist, unterstrich die Nationalratspräsidentin. 
Preineder: Wir brauchen einen zeitgemäßen Föderalismus
Bundesratspräsident Martin Preineder betonte in seiner Ansprache, 
dass mit der Bundesverfassung auch der Bundesrat sein 90jähriges 
Bestehen feiern darf. Das bundesstaatliche Prinzip der Verfassung 
sei aufs Engste mit der Gründung der Republik verbunden und 
stelle eine 90jährige Erfolgsgeschichte dar, sagte Preineder. 
Auch das gemeinsame Europa der Regionen gehe diesen föderalen 
Weg, meinte er und wies auf den Vertrag von Lissabon hin, der dem 
Bundesrat als "Regionenrat" eine stärkere Mitsprache im Rahmen 
der EU-Gesetzgebung einräumt. 
Das Bundes-Verfassungsgesetz sei in der Zweiten Republik 
Grundlage für sozialen Zusammenhalt, wirtschaftliche Entwicklung 
und Frieden in Österreich gewesen, stellte Preineder weiters 
fest. Der Bundesratspräsident drängte aber ebenfalls auf eine 
Weiterentwicklung der Verfassung unter Hinweis auf die Vorschläge 
des Österreich-Konvents, die noch immer auf ihre Umsetzung 
warten. Es gehe darum, Strukturen anzupassen, klare Kompetenzen 
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu schaffen und damit die 
Kosten der Verwaltung zu reduzieren. Preineder hob in diesem 
Zusammenhang den Schulbereich hervor, wobei er klar dafür 
eintrat, die Grundsatzgesetzgebung dem Bund zu überlassen und die 
Ausführungsgesetzgebung den Ländern zu überantworten, um 
regionale Unterschiede berücksichtigen zu können. 
"Was wir brauchen, ist ein zeitgemäßer Föderalismus, der 
Demokratie fördert, Ideen und Innovation ermöglicht und eine 
menschliche Gesellschaft baut", skizzierte Preineder seine 
Vorstellungen. Um seinen Aufgaben auch in Zukunft gerecht werden 
zu können, müsse sich das Bundes-Verfassungsgesetz auch 
gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen und sich 
weiterentwickeln. Eine besondere Herausforderung sah der 
Bundesratspräsident in der demografischen Veränderung. Er ließ 
dabei mit dem Vorschlag aufhorchen, das Stimmgewicht der Familien 
nach Anzahl der Kinder zu bemessen, um den abnehmenden Einfluss 
der Familien auf politische Entscheidungen aufgrund ihres immer 
geringer werdenden Anteils an der Gesamtbevölkerung 
auszugleichen.
Michalek: Zustand der Verfassung ist unbefriedigend
Auch der Präsident des Juristentags und ehemalige Justizminister 
Nikolaus Michalek wies auf die Vorschläge des Österreich-Konvents 
hin und bedauerte deren "ernüchterndes Schicksal". Eine Reform 
des Bundesverfassungsgesetzes sei jedoch notwendig, da sich laut 
Michalek die Bundesverfassung in einem unbefriedigenden Zustand 
befindet. Man müsse daher nun den Blick nach vorne richten, sagte 
er und bemängelte, dass der Elan um eine Verfassungsdebatte ins 
Stocken geraten ist. 
Wie die Nationalratspräsidentin sah er jedoch aufgrund der 
aktuellen Situation eine Chance, die Diskussion darüber wieder in 
Schwung zu bringen. Neben der Kompetenzverteilung und der 
Bundesstaats- und Verwaltungsreform geht es laut Michalek auch um 
eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, um eine 
Verfassungsbereinigung und um eine Grundrechtsreform. Der Wurf 
könne gelingen, wenn die politischen Rahmenbedingungen passen, 
meinte er und trat insbesondere dafür ein, die Diskussion in der 
Öffentlichkeit möglichst breit zu führen, um eine 
Sensibilisierung der Allgemeinheit zu erreichen. 
Fischer: Verfassung muss jeden Tag gelebt und befolgt werden! 
Bundespräsident Heinz Fischer erinnerte einleitend an die überaus 
schwierigen Bedingungen, unter denen vor 90 Jahren in kurzer Zeit 
jene österreichische Bundesverfassung erarbeitet wurde, die am 
10. November 1920 in Kraft getreten ist. Fischer ging auf die 
besonderen Verbindungen und Zusammenhänge zwischen der Geschichte 
Österreichs und seiner Verfassungsgeschichte ein, etwa darauf, 
dass die I. Republik, die schon nach eineinhalb Jahrzehnten in 
eine Katastrophe mündete, und die II. Republik - im Gegensatz 
dazu eine Erfolgsgeschichte - gleiche verfassungsrechtliche 
Grundlagen haben. Denn nach dem II. Weltkrieges habe Österreich - 
anders als viele andere Staaten in Europa - mit der 
Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 die demokratische 
Republik Österreich im Geiste der Verfassung von 1920 wieder 
eingerichtet und mit dem Verfassungs-Überleitungsgesetz 
präzisiert, die Verfassungslage vom 5. März 1933, vor der 
Zerschlagung der parlamentarischen Demokratie, solle 
Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung der II. Republik sein. 
In der Zeit zwischen dem 5. März 1933 und dem 13. März 1938, in 
der Diktatur des Ständestaates und in der darauf folgenden Zeit 
der nationalsozialistischen Gewalt- und Terrorherrschaft bis zum 
27. April 1945, als Österreich von der Landkarte gelöscht war, 
war "die österreichische Bundesverfassung, deren 90. Geburtstag 
wir heute feiern, entweder nicht in Kraft oder fand de facto 
keine Anwendung mehr", erinnerte der Bundespräsident, wobei er 
jedoch klarstellte, dass man die beiden Perioden - den 
autoritären Ständestaat und das totalitäre NS-Regime - nicht in 
einen Topf werfen dürfe. "Der Unterschied war so groß, dass er 
nach 1945 eine dauerhafte Zusammenarbeit der Bürgerkriegsgegner 
von 1934 ermöglicht hatte".
Nicht nur in Österreich hatten Gegner der Demokratie nach dem I. 
Weltkrieg in Mittel-, Süd- und Südosteuropa aufgrund der 
politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und durch 
die Zerrissenheit der Gesellschaft einen fruchtbaren Boden 
vorgefunden, der dem demokratischen Wettbewerb und dem 
friedlichen Machtwechsel wenig Chancen ließ: Hitler in 
Deutschland, Mussolini in Italien, Horthy in Ungarn, Pilsudski in 
Polen, Antonescu in Rumänien, aber auch Franco in Spanien und 
Salazar in Portugal waren Resultate der Verächtlichmachung von 
Demokratie und Parlamentarismus. Die Sehnsucht nach dem "starken 
Mann", nach autoritären Regierungsformen hatte auch die 
Entwicklung in Österreich geprägt und zu einen maßlos 
überspitzten Nationalismus geführt, erklärte Bundespräsident 
Fischer und wies auf das allen bekannte katastrophale Ende hin.
Die schweren Opfer, zu denen der Verlust der Demokratie führte, 
habe nach 1945 viele Menschen den Wert der Demokratie besser 
erkennen und verstehen lassen, führte Fischer aus, die 
verfassungsrechtliche Kontinuität von der I. zur II. Republik 
habe dann kein Hindernis für einen grundlegenden 
Paradigmenwechsel in Politik, politischer Kultur und 
Demokratieverständnis dargestellt, erinnerte der Bundespräsident.
Auch wenn politische Auseinandersetzungen auch in der II. 
Republik mit großer Härte und manchmal leider auch jenseits der 
Grenzen, die von Gesetz, politischer Kultur oder Geschmack 
gezogen werden, geführt werden, können sie immer nur den Zweck 
haben, die eigene Position im politischen Wettbewerb zu stärken, 
aber nie den Sinn, politische Gegner zu vernichten oder einmal 
errungene Macht gegen künftige demokratische Veränderungen 
irreversibel abzusichern. "Die Demokratie kennt Gegner, aber 
keine Feinde - schon gar keine Todfeinde", betonte Heinz Fischer 
und unterstrich mit Nachdruck: "In der Demokratie gilt die 
Verfassung für alle: Für die Mehrheit und für die Minderheit; für 
die Regierung und für die Opposition; für den Staat und für den 
Einzelnen". 
Demokratie ist jenes politische System, das den friedlichen 
Machtwechsel ermöglicht, sie sei aber nicht unzerstörbar, sondern 
müsse gewollt und gelebt werden: Demokratie braucht Demokraten. 
Zu ihren Feinden zähle auch der Sumpf politischer oder 
wirtschaftlicher Unkultur, der noch immer den verhängnisvollen 
Ruf nach dem "starken Mann" auslösen könne, warnte der 
Bundespräsident. 
Dann machte Fischer auf die im internationalen Vergleich große 
Zahl von 100 ausdrückliche Verfassungsnovellierungen seit 
Erlassung des B-VG aufmerksam. Nur 21 der 152 Artikeln des B-VG 
aus 1920 seien unverändert geblieben. Zudem wurden seit 1945 20 
neue Themen verfassungsrechtlich geregelt und neue Artikel in die 
Bundesverfassung aufgenommen. Zudem ändern 
Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen ebenfalls den 
Verfassungsbestand. Umgekehrt sei es seit 1920 nie gelungen, den 
vor 90 Jahren in die österreichische Verfassung aufgenommenen 
Grundrechtskatalog von 1867 durch einen modernen 
Grundrechtskatalog zu ersetzen, obwohl es wichtige Ergänzungen im 
Grundrechtsbestand gegeben habe, etwa durch die EMRK. 
In diesem Zusammenhang zitierte Heinz Fischer den früheren 
österreichischen Justizminister und Universitätsprofessor für 
Verfassungsrecht Hans Klecatsky, der schon vor vielen Jahren von 
einer "inneren und äußeren Ruinenhaftigkeit der Österreichischen 
Bundesverfassung" sprach und den starken Einfluss nicht in der 
Verfassung verankerter Institutionen wie der früher so wichtigen 
"Koalitionsausschüsse" oder der Sozialpartnerschaft auf den 
Entscheidungsprozess kritisierte. 
Man dürfe aber nicht vergessen, welche Leistung den "Schöpfern 
unserer Bundesverfassung unter schwierigsten Bedingungen" 
gelungen sei. Die Weiterentwicklung der Verfassung in der II. 
Republik habe nicht nur "Verfassungsschotter" produziert, sondern 
auch wertvolle neue Elemente gebracht, zeigte sich Fischer 
überzeugt, der auch an die Anpassung der Bundesverfassung an die 
Europäischen Union und an die Weiterentwicklung der EU erinnerte 
- zweifellos der größte Eingriff in das Verfassungsrecht seit 
1945. 
Schließlich befasste sich der Bundespräsident mit der Zukunft der 
österreichischen Bundesverfassung. Fischer erinnerte an seinen 
Vorschlag zum 80. Geburtstag der Bundesverfassung vor 10 Jahren, 
eine hochrangige Verfassungsreform-Kommission zur sinnvollen 
Weiterentwicklung der Bundesverfassung einzusetzen. Der 
Österreich-Konvent habe gute und wichtige Arbeit geleistet, sagte 
Fischer, es sei aber nicht möglich gewesen, Konsens über eine 
Gesamtreform der Österreichischen Bundesverfassung, also über ein 
neues Bundes-Verfassungsgesetz, herzustellen.
Fischer sah genügend Bausteine für eine sinnvolle 
Weiterentwicklung der Österreichischen Bundesverfassung auf dem 
Tisch liegen und auch immer neue Aufgaben und Probleme, die es 
notwendig machten, der Verfassungsdiskussion weiterhin größte 
Aufmerksamkeit zu widmen. Daher sollte man die drei Jahre der 
laufenden Legislaturperiode nützen, um gute Arbeit für eine 
sinnvolle Weiterentwicklung unserer Bundesverfassung auf 
möglichst breiter Basis zu leisten. 
Ob es bis zum 100. Geburtstag des B-VG möglich sein werde, eine 
Gesamtreform der Österreichischen Bundesverfassung zustande zu 
bringen, oder ob sich der Verfassungsgesetzgeber - wie in den 
letzten Jahrzehnten - auf einzelne Schritte zur Weiterentwicklung 
und Modernisierung unserer Verfassung konzentrieren werde, wagte 
Heinz Fischer nicht zu prophezeien. 
Keinen Zweifel ließ der Bundespräsident zum Schluss aber an 
seiner Überzeugung, dass die Verfassung unseres Landes nicht nur 
an Gedenktagen und runden Geburtstagen gefeiert, sondern Tag für 
Tag gelebt und von allen beachtet werden müsse.
Wiederin: Wer Demokratie stärken will, muss das Parlament stärken
Ewald Wiederin konzentrierte sich in seinen Ausführungen auf das 
Verhältnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der 
österreichischen Bundesverfassung, auf jene Prinzipien also, die 
er als die Basis des Verfassungswerkes ansah. Umfassend stellte 
er die Entwicklung der Rechtsschutzeinrichtungen dar und machte 
darauf aufmerksam, dass keine andere Verfassung bei der 
Ausgestaltung des Legalitätsprinzips der Gesetzesform so viel 
zumute wie die österreichische. Die Bundesverfassung mache den 
Bürger zum Souverän des Staates, es sei ein wichtiges Ziel für 
die Weiterentwicklung der Verfassung, den Bürger souveräner zu 
machen. Dafür schlug der Verfassungsjurist unter anderem eine 
Novellierung des Parteiengesetzes vor und schloss mit der 
Feststellung: "Wer die Demokratie stärken will, muss das 
Parlament stärken."
Pabel für Einsetzung von Untersuchungsausschüssen durch 
Minderheit 
Katharina Pabel analysierte die Verfassung des Parlaments nach 90 
Jahren BVG, indem sie das Parlament zunächst von Innen 
betrachtete, aktuelle Fragen der Abgeordnetenimmunität erörterte, 
und dann das Parlament und seine Kontrollfunktion im Gefüge der 
Staatsorgane darstellte. Dabei untermauerte sie den Vorschlag, 
die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu einem 
Minderheitenrecht zu machen. Schließlich bestimmte Pabel auch den 
Standort des Parlaments innerhalb der Europäischen Union. Pabel 
schloss generell mit der Feststellung, das Parlament habe das 
Heft fest genug in der Hand habe, um notwendige Veränderungen 
durchzuführen und die Bundesverfassung an aktuelle 
Herausforderungen anzupassen. Maßstab dafür sollte die 
Hochachtung vor dem B-VG bleiben, dem "vollkommensten, juristisch 
und vielleicht auch stilistisch feinst gearbeiteten Werk unter 
den modernen Verfassungskodifikationen", wie der berühmte 
Verfassungrechtler Adolf Merkl 1920 schrieb. 
Die Festveranstaltung fand im Anschluss an das Symposium "neue 
Fragen an eine alte Verfassung" statt (siehe PK-Meldung Nr. 
659/2010). 
HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung finden Sie - etwas 
zeitverzögert - auf der Website des Parlaments im Fotoalbum: 
www.parlament.gv.at (Schluss)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
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