- 01.09.2010, 16:50:57
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AMA: Übergangsregelung für Bio-Produkte gut begründet
Richtigstellung zu "trend"-Bericht über Hofer
Wien (OTS) - Zu einem im aktuellen "trend" erschienenen Beitrag,
in dem kritisiert wird, dass beim Diskonter Hofer angebotene
Bio-Getreideprodukte "zu Verarbeitungszwecken nach Deutschland
exportiert und hinterher nach Österreich re-importiert" werden,
stellt die AMA Folgendes fest: "Bei den Bio-Produkten Hirse,
Buchweizen, Mais und Dinkel der Hofer-Marke 'Zurück zum Ursprung' hat
die AMA Marketing für die rot-weiße Bio-Auszeichnung eine befristete
Übergangsregelung bis Ende 2010 erteilt. Diese betrifft die
kurzfristige Erlaubnis, die Druckentwesung, Schälung und Verarbeitung
genannter Getreideprodukte in österreichischer Grenznähe (in Bayern)
durchführen zu lassen. Solche Regelungen können nach genauer Prüfung
und Begründung in Einzelfällen erteilt werden.
Ausschließlich österreichische Bio-Rohstoffe
Für die genannte Übergangsregelung gibt es laut AMA Marketing
mehrere Gründe: Erstens stammen alle Saaten für die oben genannten
Produkte ausschließlich aus österreichischem Anbau, wurden hier
gelagert und auch im Inland wieder abgepackt. Einzig die
Druckentwesung, Schälung und Vermahlung erfolgten in Grenznähe nur
wenige Kilometer vom Abpackbetrieb entfernt, weil es in Österreich
bislang kein zertifiziertes Werk gibt, in dem alle dabei notwendigen
Schritte gemeinsam und in ausreichender Qualität erfolgen könnten.
Zweitens würde es die Umwelt zusätzlich und unnötig belasten, die
Produkte für die Bearbeitung in zwei oder mehrere Werke quer durch
Österreich zu transportieren. Eine solche Umweltbelastung entspreche
sicher nicht dem Wunsch und der Vorstellung speziell von
Bio-Konsumenten. "Die Aufbereitung und Verarbeitung in einem Betrieb,
auch wenn dieser wenige Kilometer jenseits der Grenze liegt, ist
deshalb aus unserer Sicht zu befürworten", wird betont.
Drittens wolle sicher kein Konsument Insekten in seinem
Bio-Produkt vorfinden. Um die Schädlingsfreiheit sicherzustellen, sei
eine Druckentwesung notwendig, betont die AMA Marketing. Dieses
schonende Verfahren führe zu einer vollständigen Abtötung der
Schädlinge. Weiters werde auch sichergestellt, dass durch eine
besonders sorgfältige Reinigung der Saaten eine Kontamination
ausgeschlossen wird.
Diese Übergangsregelung sei bis Ende 2010 erteilt worden, um den
Partnern die Möglichkeit zu geben, die notwendigen und fehlenden
Verarbeitungsstrukturen auf hohem Qualitätsniveau zu schaffen.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH.
Mag. Hermine Hackl
Tel.: *43/1/33151-404, Mobil 0664/837 61 78
mailto:[email protected]
www.ama-marketing.at
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