- 01.09.2010, 12:41:02
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Mitterlehner: Branchenkritik an Maklerverordnung nicht nachvollziehbar
Wirtschaftsminister: Maklervertreter waren in Verhandlungen über Verordnung eingebunden - Reform belebt Wettbewerb und entlastet Mieter - Warnungen vor "Maklersterben" überzogen
Wien (OTS/BMWFJ) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zeigt
sich befremdet über die Branchenkritik an der heute in Kraft
getretenen Immobilienmakler-Verordnung: Der zuständige Fachverband
der Wirtschaftskammer Österreich war von Anfang an in die
Verhandlungen über die Verordnung eingebunden. Auch nach dem Ende der
vierwöchigen Begutachtungsfrist am 22. Juli gab es noch Gespräche mit
allen Stakeholdern inklusive Fachverbandsobmann Thomas Malloth. "Als
Verbesserung für die Branche haben wir in diesen Gesprächen die
Grenze für die Provisionen bei befristeten Mietverträgen von vier auf
drei Jahre reduziert. Fachverbandsobmann Malloth hat sich für diese
Zugeständnisse nicht nur bedankt, sondern auch eine sachbezogene
Vermittlung der Ergebnisse an seine Mitglieder zugesichert",
bekräftigt Mitterlehner. Auch der Termin des Inkrafttretens war mit
dem Fachverband akkordiert. Insofern sind die wiederholt von
Maklervertretern aufgestellten Behauptungen schlicht falsch.
Aufgabe des Wirtschaftsministers sei es nicht, für bestehende
Unternehmen das Einkommen sicher zu stellen, sondern international
vergleichbare marktwirtschaftliche Spielregeln für alle, die am Markt
teilnehmen wollen, zu gewährleisten. "Eine Reform war überfällig,
weil die bisher geltende Regelung schon 14 Jahre alt war, weil sich
die Mietpreise im Verhältnis zu den anderen Indexkosten
überdurchschnittlich entwickelt haben und weil wir bei den
Provisionen teilweise mehr als doppelt so hoch liegen wie andere
Länder", so Mitterlehner. Darüber hinaus sei die Neuordnung im
aktuellen Regierungsprogramm festgehalten.
Nicht nachvollziehen kann Mitterlehner die Horrorzahlen der Branche
über ein angeblich bevorstehendes "Maklersterben". Denn bei Verträgen
für Wohnungen und Einfamilienhäuser sinken die im europäischen
Vergleich hohen Provisionen für den Mieter im Schnitt nur um eine
Bruttomonatsmiete. Unverändert bleiben die Richtsätze für
Provisionen, die zwischen Vermieter und Immobilienmakler vereinbart
werden, sowie die Provisionen für die Vermittlung von
Geschäftsräumlichkeiten zur Miete.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Pressesprecher des Bundesministers: Mag. Waltraud Kaserer Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34 mailto:[email protected] Mag. Volker Hollenstein Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58 [email protected] Referat Presse: Dr. Harald Hoyer +43 (01) 71100-2058 [email protected] www.bmwfj.gv.at
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