• 22.07.2010, 15:27:20
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EGMR in Straßburg verurteilt Österreich wegen Diskriminierung - Republik muss homosexuellem Paar Euro 25.000,- Schadenersatz zahlen

Wien (OTS) - "Ein mehr als zwölf Jahre dauernder rechtlicher Kampf
zweier gleichgeschlechtlicher Lebensgefährten um Gleichstellung bei
der gesetzlichen Mitversicherung fand heute, 22. Juli 2010, durch das
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in
Straßburg ein finales positives Ende", freut sich Kurt Krickler,
Generalsekretär der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, die die
beiden Beschwerdeführer in ihrem Rechtsstreit unterstützt hat.

Bei den beiden Männern - Hans S. und Péter B. - handelt es sich um
ein österreichisch-ungarisches Paar, das seit über 20 Jahren
zusammenlebt und im August 2009 in Budapest auch eine Eingetragene
Partnerschaft geschlossen hat.

Spruchpraxis des Verfassungsgerichtshofs kommt österreichische
Steuerzahler teuer zu stehen

"Während durch das am 1. August 2006 in Kraft getretene
Sozialrechts-Änderungsgesetz (SRÄG) die rechtliche Diskriminierung
bereits vor vier Jahren beendet worden war, ist das heute
veröffentlichte Urteil für das betroffene Paar insofern so bedeutsam,
als nicht nur eine Verletzung der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) nachträglich festgestellt, sondern
ihm vom EGMR auch ein Schadenersatz von insgesamt Euro 25.000,-
zugesprochen wurde", so Krickler weiter.

Zusammenfassung des Falls:

1997 wurde dem Partner des Österreichers die Mitversicherung
verwehrt, weil das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
damals nur die Mitversicherung von anders-, aber nicht von
gleichgeschlechtlichen LebensgefährtInnen vorsah. Beschwerden beim
Verfassungs- und beim Verwaltungsgerichtshof blieben 1998 bzw. 2001
erfolglos. Nach Ausschöpfen des innerstaatlichen Instanzenzugs
brachten Hans S. und Péter B. dann durch ihren Wiener Anwalt Josef
Unterweger im April 2002 Beschwerde in Straßburg ein (Nr. 18984/02).
2008 erklärte der EGMR die Beschwerde für zulässig. Und erst heute,
also mehr als acht Jahre später, wurde das Urteil gefällt.

Mittlerweile hat sich aber auf nationaler Ebene die Rechtslage
bereits geändert: 2003 hatte nämlich der EGMR in seiner
richtungsweisenden Entscheidung in der ebenfalls von der HOSI Wien
mitbetreuten Beschwerde Karner gegen Österreich festgestellt, dass
jede Diskriminierung von gleich- gegenüber
verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften eine Verletzung der
EMRK darstellt. Daher musste danach der Verfassungsgerichtshof die
entsprechende Einschränkung der Mitversicherungsmöglichkeiten in den
österreichischen Sozialversicherungsgesetzen bei der nächsten
diesbezüglichen Beschwerde - im November 2005 - als verfassungswidrig
aufheben und damit sein damals nur fünf Jahre altes anderslautendes
Erkenntnis in einem anderen Fall korrigieren. Regierung und Parlament
mussten danach die Sozialversicherungsgesetze entsprechend ändern,
was mit dem SRÄG 2006 erfolgte.

Rückfragehinweis:
Kurt Krickler, Generalsekretär, Tel. 0664-5767466
Christian Högl, Obmann, Tel. 0699-118 11 038
[email protected], www.hosiwien.at
ZVR-Nr.: 524 534 408

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