Falter-Vorabmeldung: Ernst Strasser verweigerte rechtswidrig Asyl und hat "vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt"
Wien (OTS) - Im November 2003 erklärte der damalige Innenminister
Ernst Strasser, seine Beamten werden Asylwerber "einladen dass sie
zurück gehen", weil es in Österreich keine Quartiere für sie gebe.
In Gmünd hätte dies bei 74 Tschetschenen bestens funktioniert.
Der Falter fand daraufhin Strassers tschetschenische
"Vorzeigetruppe" in einem tschechischen Flüchtlingslager und
berichtete, dass den Tschetschenen von den Grenzbeamten Asyl verwehrt
worden war und sie rechtswidrig abgeschoben wurden.
Innenminister Strasser bestritt alle Vorwürfe.
Nun, sechseinhalb Jahre später, entschied der Unabhängige
Verwaltungssenat Niederösterreich, dass der "schlüssig gestellte
Antrag auf Asyl" der Tschetschenen "nicht gehört wurde" und dass
diese durch die Abschiebung nach Tschechien in ihren Rechten verletzt
worden waren. Dass die Beamten die Tschetschenen im Winter zuvor
stundenlang in völlig durchnässter Kleidung warten ließen, "grenzt
zumindest an eine menschenunwürdige Behandlung".
Strasser war in diesem Verfahren auch als Zeuge geladen. Er wies
alle Vorwürfe zurück. Auch alle anderen Beamten, vom damaligen Leiter
der Fremdenpolizei in Niederösterreich abwärts, wollen sich vor
Gericht nicht daran erinnern, in jener Nacht auch nur ein einziges
Mal das Wort Asyl gehört zu haben. Der UVS sieht dies anders. Er
stellte fest, dass die Aussagen der Tschetschenen und nicht jene der
Polizisten glaubwürdig seien."Innenminister Ernst Strasser, der
Leiter der niederösterreichischen Fremdenpolizei, seine Grenzbeamten,
die Dolmetscher - im Ergebnis ist herauszulesen, dass sie alle vor
Gericht nicht die Wahrheit gesagt haben", kommentiert UVS-Richter
Paul Marzi, die den Fall verhandelte, seine Entscheidung.
Einen Tag vor der Rückweisung der tschetschenischen Asylwerber
hatten einander der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll
(ÖVP) und sein politischer Ziehsohn, der damalige Innenminister Ernst
Strasser, zu einem "Sicherheitsgipfel" in St. Pölten getroffen. Thema
des Treffens war der Umgang mit Asylwerbern, die in Niederösterreich
die damalige EU-Außengrenze passieren.
An der tschechischen Grenze gebe es ein "Nadelöhr", erklärte Strasser
gegenüber Journalisten. Diesem sei verstärktes Augenmerk zu widmen,
"insbesondere im Stadtgebiet von Gmünd".
Genau einen Tag nach diesem Treffen ignorieren Strassers Beamte im
"Nadelöhr" Gmünd die Asylanträge von Flüchtlingen. "Der Zusammenhang
scheint eindeutig", meint UVS-Richter Marzi, "das Lager Traiskirchen
war voll und Strasser hatte beschlossen, keine neuen Asylwerber
reinzulassen."
Ernst Strasser, vom Falter mit den Bescheiden des UVS
konfrontiert, gibt keinen Kommentar ab.
Weder ihm, noch dem früheren Leiter der Fremdenpolizei
Niederösterreich, noch den Beamten und den Dolmetschern am
Grenzkontrollposten Gmünd droht ein gerichtliches Nachspiel.
Falschaussage ist zwar strafbar, das Delikt verjährt allerdings
bereits nach drei Jahren. "Natürlich steht auch der Verdacht des
Amtsmissbrauches im Raum, wenn Dutzende Leute Asyl rufen, niemand
etwas gehört haben will und ein Minister sagt, es werden keine
Asylwerber hereingelassen, weil es keinen Platz gibt", sagt Anwalt
Georg Bürstmayr, der die Tschetschenen gemeinsam mit der Anwältin
Nadja Lorenz vor dem UVS vertrat. Aber auch Amtsmissbrauch verjährt
nach fünf Jahren. Und das Urteil des UVS kam erst nach sechseinhalb
Jahren.
Falter,
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