• 26.06.2010, 09:42:38
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FPÖ präsentiert modulares Modell zur Einstufung der Pflegebedüftigkeit

Hofer: "Werden neuer Pflegegeld-Einstufungsverordnung zustimmen, sehen darin jedoch nur Zwischenschritt"

Wien (OTS) - Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der Bezieher
von Bundes- und Landespflegegeld wird das Parlament bei seiner
nächsten Sitzung die vom Sozialministerium erarbeitete neue
Einstufungsverordnung beschließen. FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Ing.
Norbert Hofer gibt bekannt, dass seine Fraktion dem Modell die
Zustimmung geben wird. Es wird bei der Beurteilung der Schwere der
Pflegebedürftigkeit die auf dem Kriegsopferversorgungsgesetz
basierende Richtsatzverordnung aus dem Jahr 1965 ersetzen und mit 1.
September 2010 in Kraft treten.

Allerdings sieht die FPÖ dieses Modell nur als Zwischenschritt und
will in Österreich auf raschestem Wege ein derzeit in der BRD
entwickeltes Modell umsetzen. Denn bei der bisherigen
funktionsbezogenen Einstufung in die Pflegestufen bewertet der
Amtsarzt aufgrund der vorliegenden Behinderung den Pflegebedarf. Das
wird auch beim jetzt zu beschließenden Modell so bleiben, weil dieses
lediglich Unschärfen nimmt und sicherstellen soll, dass gleiche
Leiden nicht unterschiedlich bewertet werden.

Norbert Hofer: "Wir benötigen daher ein ganzheitliches Verfahren zur
Feststellung der Pflegebedürftigkeit, das auf einem
pflegewissenschaftlich begründeten Verständnis aufbaut. In einem
derartigen Modell müssen gleichermaßen körperliche wie kognitive
beziehungsweise psychische Beeinträchtigungen und
Verhaltensauffälligkeiten berücksichtigt werden. Damit wird die
bisher geltende Fokussierung auf wenige körperbezogene
Alltagsverrichtungen bei der Bestimmung von Pflegebedürftigkeit
überwunden."

Als Maßstab zur Einschätzung von Pflegebedürftigkeit wird daher nicht
die Pflegezeit, sondern der Grad der Selbständigkeit bei der
Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen
verwendet. Dieses Verfahren ist auch für die Einschätzung der
Pflegebedürftigkeit bei Kindern geeignet und würde die derzeit in
Österreich geltende Benachteiligung von Kindern beenden.

Das neue Modell, das von der FPÖ bereits als Antrag im Parlament
eingebracht wurde, berücksichtigt zur Erfassung der individuellen
Beeinträchtigung der Selbständigkeit mehrere Module:

(1) Mobilität
(2) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
(3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
(4) Selbstversorgung
(5) Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und
Belastungen
(6) Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
(7) Außerhäusliche Aktivitäten
(8) Haushaltsführung

Hofer: "Diese modulare Struktur spiegelt ein modernes Verständnis von
Pflegebedürftigkeit wieder und soll nach unseren Vorstellungen in
Österreich realisiert werden. Zu unterstreichen ist, dass dieses
Modell über die Einstufung des Pflegegeldbedarfs hinaus verwendet
werden kann, um die Rehabilitationsbedürftigkeit eines Patienten zu
ermitteln sowie um den Bedarf an Prävention oder die
Hilfsmittelversorgung festzulegen."

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
   mailto:[email protected]
   
   http://www.fpoe-parlamentsklub.at
   http://www.fpoe.at

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