Wien (OTS) - Still und heimlich wurde gestern im Bundesgesetzblatt
die "Änderung der Sondereinheiten-Verordnung" veröffentlicht. In
dieser Verordnung wird die Durchführung einer optischen oder
akustischen Überwachung nach § 136 Abs. 1 Z 2 Strafprozessordnung,
die gegen eine Person gerichtet ist, die gemäß § 157 Abs. 1 Z 2 bis 4
StPO berechtigt ist, die Aussage zu verweigern (§ 144 Abs. 3 StPO)
geregelt. Das bedeutet, dass ab 1. Juni 2010 Journalisten und
Medieninhaber, aber auch Verteidiger, Rechtsanwälte, Patentanwälte,
Notare, Wirtschaftstreuhänder, Psychiater, Psychotherapeuten,
Psychologen, Bewährungshelfer und Mediatoren belauscht werden dürfen,
obwohl diesen Berufsgruppen ein Aussageverweigerungsrecht in der
Strafprozessordnung garantiert wird.
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) kritisiert diesen
optischen und akustischen Lauschangriff auf Basis des
Sicherheitspolizeigesetzes. ÖJC-Präsident Fred Turnheim fordert die
Innenministerin, die Nationalratsparteien und den Hauptausschuss des
Nationalrates dringend auf, diese Verordnung wieder zurückzuziehen
und auf Basis vom 25. Juni 1998 zu stellen.
Der Angriff auf Daten sensibler Berufsgruppen darf nicht
Bestandteil einer Verordnung des Innenministeriums sein, sondern muss
im Gesamtbild mit der Vorratsdatenspeicherung gesehen werden, die von
vielen Berufsgruppen, darunter dem ÖJC abgelehnt wird. "Die Grund-
und Freiheitsrechte dürfen nicht scheibchenweise vernichtet werden",
sagt ÖJC-Präsident Turnheim am Mittwoch in einer Aussendung.
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OTS0127 2010-05-26/11:23
261123 Mai 10
OJC0001 0224