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Mainz (ots) -
- Querverweis: Die Studie liegt in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und ist unter
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Abschaffung des Pornografieverbots gefordert - "Verbot kann sogar
schädliche Effekte für Jugendliche haben"
Die Mainzer Huch Medien GmbH hat heute eine breit angelegte
Expertise des Leipziger Jugendforschers, Soziologen und
Sexualwissenschaftlers Prof. Dr. Kurt Starke veröffentlicht. Starke
ist einer der namhaftesten deutschen Wissenschaftler auf diesem
Gebiet.
In seiner Studie mit dem Titel "Pornografie und Jugend - Jugend
und Pornografie" behandelt Starke umfassend die Frage, was so
genannte einfache Pornografie bei Jugendlichen bewirkt und wie diese
ihrerseits mit Pornografie umgehen. Ausgeklammert sind allerdings die
Themen Kinder- und Gewaltpornografie. Starke stützt sich nicht nur
auf eigene wissenschaftliche Forschungsergebnisse. Sein Gutachten
bezieht zahlreiche von anderen in- und ausländischen Forschern
gewonnene Erkenntnisse, mitunter auch Thesen aus dem
außerwissenschaftlichen Bereich ein.
Starke gelangt zu dem Ergebnis, dass eine schädliche Wirkung von
Pornografie per se auf Jugendliche nicht belegt werden kann. "Diese
beliebte Fiktion hat keine wissenschaftliche Substanz". In der
öffentlichen Diskussion würden Jugendliche zu Unrecht als "Opfer" von
Pornografie dargestellt. Ausgeblendet werde zumeist, dass Jugendliche
heutzutage Pornografie in unterschiedlicher Weise nutzen, ja sogar
teilweise selbst herstellen und verbreiten. Vor diesem Hintergrund
sei das Verbot der Verbreitung einfacher Pornografie im
Strafgesetzbuch und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
unhaltbar. Gefahren für Jugendliche, vor denen das Verbot einfacher
Pornografie schützen könnte, seien wissenschaftlich nicht
nachweisbar. Moderner Jugendschutz nehme den Jugendlichen als Subjekt
wahr und unterstütze diesen bei der Entwicklung seiner Sexualität. In
diesem Licht betrachtet könne das Pornografieverbot sogar schädlich
für Jugendliche sein, weil es deren Persönlichkeitsentwicklung
behindere. Pornografie sei, so Starke, weder ausrottbar nicht
verbietbar. Deswegen muteten die Verbotsvorschriften speziell in
Bezug auf das Internet "realitätsfern und diskriminierend" an.
Die Huch Medien GmbH leitet aus dem Gutachten ihre Forderung nach
einer Abschaffung des Verbots der Verbreitung einfacher Pornografie
im Strafrecht und im JMStV ab. Am 25. März wollen die
Ministerpräsidenten der Länder über eine novellierte Fassung des
JMStV beraten. Die Huch Medien GmbH erklärte, dass sie das
Starke-Gutachten umgehend den Ministerpräsidenten zur Verfügung
stellen werde. Auch im Lichte der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts sei die Aufhebung des Pornografieverbotes
zwingend geboten. Vernünftiger Jugendschutz, der auch die
Erziehungsrechte der Eltern ernst nehme, laufe darauf hinaus,
jedermann, also auch Jugendliche, vor ungewollter Konfrontation mit
Pornografie zu schützen. Für gesetzliche Pauschalverbote dagegen
bestehe keine Rechtfertigung.
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