OTS0343 / 11.03.2010 / 18:10 / Channel: Politik / Aussender: Parlamentsdirektion
Stichworte: Hauptausschuss / Parlament / Publizistikförderung


Hauptausschuss diskutiert Publizistikförderung Harte Kritik der Opposition an Vergabepraxis =


   Wien (PK) - Im heutigen Hauptausschuss stand auch der Bericht 2009 
über die Förderung der Publizistik, die der staatsbürgerlichen 
Bildung dient, zur Diskussion. Dieser enthält eine detaillierte 
Übersicht über die erfolgten Förderungen sowie die Begründungen für 
die Ablehnungen und wurde von den Mitgliedern des Hauptausschusses 
mehrheitlich, gegen die Stimmen von BZÖ und FPÖ zur Kenntnis 
genommen. 
Laut Bericht wurden im Vorjahr 94 Zeitschriften im Gesamtausmaß von 
361.000 € gefördert. Die einzelnen Förderungsbeiträge lagen zwischen 
1.444 € und 9.041 €. 12 Anträge wurden abgelehnt, da die gesetzlichen 
Förderungsvoraussetzungen als nicht erfüllt angesehen wurden. Die 
Verteilung der Fördermittel erfolgte durch die KommAustria, die dabei 
den Empfehlungen des auf Grund des Publizistikförderungsgesetzes 
eingerichteten Beirats vollinhaltlich gefolgt ist. 
Die Vergabepraxis des Beirats stand auch im Zentrum der Diskussion 
des Berichts im Hauptausschuss.
In seiner Wortmeldung ging Abgeordneter Johannes Hübner (F) kritisch 
auf das Spektrum der geförderten Presseprodukte ein, wobei er in 
Zweifel zog, dass einige der Zeitschriften, die mit einer staatlichen 
Förderung bedacht wurden, die hierzu erforderlichen Voraussetzungen 
erfüllten. In diesem Zusammenhang bezog sich Hübner vor allem auf 
seiner Meinung nach linksradikale und kirchennahe Publikationen und 
kündigte eine Gesetzesinitiative seiner Partei zur Veränderung des 
nicht zufriedenstellen Status quo bei der Publizistikförderung an. 
Auch Abgeordneter Ewald Stadler (B) ging mit den von Seiten des 
Beirats getroffenen Entscheidungen kritisch ins Gericht. Das 
geförderte Spektrum sei alles andere als ausgewogen, außerdem würden 
Zeitschriften gefördert, die strafrechtlich Relevantes zum Inhalt 
hätten. Für ihn und F-Abgeordneten Hübner stelle sich außerdem die 
Frage, ob die Regelung, wonach nicht mehr als die Hälfte der Auflage 
einer geförderten Zeitschrift gratis verteilt werden dürfe, 
konsequent eingehalten würde. Zuletzt wollte Stadler wissen, auf 
welcher Basis man die Zuordnung der Fördergelder vornehme.
Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) schloss sich den Ausführungen 
Hübners und Stadlers inhaltlich an und verlangte, die Vergaberegeln 
des Beirats, die er für nicht gesetzeskonform erachtete, dem 
Parlament vorzulegen. Mit dem Geld der SteuerzahlerInnen dürfe 
schließlich nicht Absurdes und Blasphemisches gefördert werden. Dabei 
ginge es ihm nicht darum, der Zensur das Wort zu reden, sondern auf 
die Einhaltung von Gesetzen zu pochen.
Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) zeigte sich mit der Arbeit des 
Beirats zufrieden, da man seiner Meinung nach sehr wohl von 
Ausgewogenheit in Bezug auf die geförderten Zeitschriften sprechen 
könne. Kritik übte er jedoch daran, dass die Gesamtförderung nicht 
der Inflation angepasst werde und man die Beiratssitzungen zu spät 
ansetze. Dass Zeitschriften, die bereits von einer anderen 
Gebietskörperschaft gefördert wurden, keinen Anspruch auf 
Publizistikförderung haben, sollte nach Auffassung Zinggls überdacht 
werden. Er sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, zumindest 
die Differenz zwischen den Förderbeträgen auszuzahlen.
Abgeordneter Josef Cap (S) warf ein, er wolle keine Zwischenzensur 
einführen. Wichtig sei es, die Breite zu fördern.
Für Abgeordneten Günter Stummvoll (V) stellte die Verbesserung der 
Kommunikation zwischen den Fraktionen und ihren VertreterInnen im 
Beirat den einzig effektiven Weg zur Beseitigung der von FPÖ und BZÖ 
aufgezeigten Probleme dar.
Staatssekretär Josef Ostermayer begegnete den Einwänden der 
Abgeordneten Hübner, Stadler und Fichtenbauer, wonach das geförderte 
Spektrum zu linkslastig sei, mit dem Hinweis, dass nur jene 
Zeitschriften beurteilt werden könnten, für die man die 
Publizistikförderung beantragt habe. Im Sinne der Verwaltungsökonomie 
dürfe man das BKA nicht zu einer dem Beirat übergeordneten 
Kontrollinstitution machen, sondern solle sich vielmehr mit den 
VertreterInnen der jeweiligen Fraktionen im Beirat über die von ihnen 
getroffenen Entscheidungen informieren. Die KommAustria prüfe 
detailliert und lege zu jeder Ablehnung auch eine Begründung vor. 
Allfällige Gesetzesänderungen wolle man, so Ostermayer, in einem 
Monat im Bundeskanzleramt mit Mitgliedern der KommAustria 
diskutieren. 
In Richtung des Abgeordneten Zinggl hielt er fest, dass der Wunsch 
nach einer früheren Ansetzung der Beiratssitzungen bislang nicht 
formuliert worden ist, diese Möglichkeit jedoch bestehe. 
Nominierungen für den WSA und das Gericht der EU
Weiters wurde die Nominierung von Alfred Gajdosik als Mitglied des 
Wirtschafts- und Sozialausschusses der EU (WSA) zur Kenntnis 
gebracht.
Der WSA übt eine Brückenfunktion zwischen den EU-Organen und der so 
genannten organisierten Zivilgesellschaft aus. Durch seine 
Zusammensetzung deckt er ein breites Spektrum gesellschaftlicher 
Interessen ab, z.B. jene der ArbeitnehmerInnen, der ArbeitgeberInnen, 
der Landwirtschaft, der Kleinbetriebe, der HandwerkerInnen, der 
freien Berufe. In ihm sind aber auch Konsumentenschutz- und 
Umweltschutzorganisationen vertreten, genauso wie Fraueninteressen, 
Familienverbände und Interessen behinderter Menschen. 
Der WSA arbeitet Stellungnahmen zu EU-Legislativvorschlägen aus und 
kann auch für ihn wichtige Themen selbst aufgreifen.
Gajdosik wurde vom Verein für Konsumenteninformation nominiert und 
übernimmt das Mandat von Heinz Peter, der im WSA bisher die 
Interessen der KonsumentInnen wahrgenommen hat. 
Der Hauptausschuss unterstützte einstimmig die abermalige Nominierung 
von Josef Azizi als Mitglied des Gerichts der EU. Die neue 
Funktionsperiode beginnt mit 1. September 2010 und dauert sechs 
Jahre. (Schluss)
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