• 11.03.2010, 18:10:43
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  • OTS0343 OTW0343

Hauptausschuss diskutiert Publizistikförderung Harte Kritik der Opposition an Vergabepraxis

Wien (PK) - Im heutigen Hauptausschuss stand auch der Bericht 2009
über die Förderung der Publizistik, die der staatsbürgerlichen
Bildung dient, zur Diskussion. Dieser enthält eine detaillierte
Übersicht über die erfolgten Förderungen sowie die Begründungen für
die Ablehnungen und wurde von den Mitgliedern des Hauptausschusses
mehrheitlich, gegen die Stimmen von BZÖ und FPÖ zur Kenntnis
genommen.

Laut Bericht wurden im Vorjahr 94 Zeitschriften im Gesamtausmaß von
361.000 € gefördert. Die einzelnen Förderungsbeiträge lagen zwischen
1.444 € und 9.041 €. 12 Anträge wurden abgelehnt, da die gesetzlichen
Förderungsvoraussetzungen als nicht erfüllt angesehen wurden. Die
Verteilung der Fördermittel erfolgte durch die KommAustria, die dabei
den Empfehlungen des auf Grund des Publizistikförderungsgesetzes
eingerichteten Beirats vollinhaltlich gefolgt ist.

Die Vergabepraxis des Beirats stand auch im Zentrum der Diskussion
des Berichts im Hauptausschuss.

In seiner Wortmeldung ging Abgeordneter Johannes Hübner (F) kritisch
auf das Spektrum der geförderten Presseprodukte ein, wobei er in
Zweifel zog, dass einige der Zeitschriften, die mit einer staatlichen
Förderung bedacht wurden, die hierzu erforderlichen Voraussetzungen
erfüllten. In diesem Zusammenhang bezog sich Hübner vor allem auf
seiner Meinung nach linksradikale und kirchennahe Publikationen und
kündigte eine Gesetzesinitiative seiner Partei zur Veränderung des
nicht zufriedenstellen Status quo bei der Publizistikförderung an.

Auch Abgeordneter Ewald Stadler (B) ging mit den von Seiten des
Beirats getroffenen Entscheidungen kritisch ins Gericht. Das
geförderte Spektrum sei alles andere als ausgewogen, außerdem würden
Zeitschriften gefördert, die strafrechtlich Relevantes zum Inhalt
hätten. Für ihn und F-Abgeordneten Hübner stelle sich außerdem die
Frage, ob die Regelung, wonach nicht mehr als die Hälfte der Auflage
einer geförderten Zeitschrift gratis verteilt werden dürfe,
konsequent eingehalten würde. Zuletzt wollte Stadler wissen, auf
welcher Basis man die Zuordnung der Fördergelder vornehme.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) schloss sich den Ausführungen
Hübners und Stadlers inhaltlich an und verlangte, die Vergaberegeln
des Beirats, die er für nicht gesetzeskonform erachtete, dem
Parlament vorzulegen. Mit dem Geld der SteuerzahlerInnen dürfe
schließlich nicht Absurdes und Blasphemisches gefördert werden. Dabei
ginge es ihm nicht darum, der Zensur das Wort zu reden, sondern auf
die Einhaltung von Gesetzen zu pochen.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) zeigte sich mit der Arbeit des
Beirats zufrieden, da man seiner Meinung nach sehr wohl von
Ausgewogenheit in Bezug auf die geförderten Zeitschriften sprechen
könne. Kritik übte er jedoch daran, dass die Gesamtförderung nicht
der Inflation angepasst werde und man die Beiratssitzungen zu spät
ansetze. Dass Zeitschriften, die bereits von einer anderen
Gebietskörperschaft gefördert wurden, keinen Anspruch auf
Publizistikförderung haben, sollte nach Auffassung Zinggls überdacht
werden. Er sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, zumindest
die Differenz zwischen den Förderbeträgen auszuzahlen.

Abgeordneter Josef Cap (S) warf ein, er wolle keine Zwischenzensur
einführen. Wichtig sei es, die Breite zu fördern.

Für Abgeordneten Günter Stummvoll (V) stellte die Verbesserung der
Kommunikation zwischen den Fraktionen und ihren VertreterInnen im
Beirat den einzig effektiven Weg zur Beseitigung der von FPÖ und BZÖ
aufgezeigten Probleme dar.

Staatssekretär Josef Ostermayer begegnete den Einwänden der
Abgeordneten Hübner, Stadler und Fichtenbauer, wonach das geförderte
Spektrum zu linkslastig sei, mit dem Hinweis, dass nur jene
Zeitschriften beurteilt werden könnten, für die man die
Publizistikförderung beantragt habe. Im Sinne der Verwaltungsökonomie
dürfe man das BKA nicht zu einer dem Beirat übergeordneten
Kontrollinstitution machen, sondern solle sich vielmehr mit den
VertreterInnen der jeweiligen Fraktionen im Beirat über die von ihnen
getroffenen Entscheidungen informieren. Die KommAustria prüfe
detailliert und lege zu jeder Ablehnung auch eine Begründung vor.
Allfällige Gesetzesänderungen wolle man, so Ostermayer, in einem
Monat im Bundeskanzleramt mit Mitgliedern der KommAustria
diskutieren.

In Richtung des Abgeordneten Zinggl hielt er fest, dass der Wunsch
nach einer früheren Ansetzung der Beiratssitzungen bislang nicht
formuliert worden ist, diese Möglichkeit jedoch bestehe.

Nominierungen für den WSA und das Gericht der EU

Weiters wurde die Nominierung von Alfred Gajdosik als Mitglied des
Wirtschafts- und Sozialausschusses der EU (WSA) zur Kenntnis
gebracht.

Der WSA übt eine Brückenfunktion zwischen den EU-Organen und der so
genannten organisierten Zivilgesellschaft aus. Durch seine
Zusammensetzung deckt er ein breites Spektrum gesellschaftlicher
Interessen ab, z.B. jene der ArbeitnehmerInnen, der ArbeitgeberInnen,
der Landwirtschaft, der Kleinbetriebe, der HandwerkerInnen, der
freien Berufe. In ihm sind aber auch Konsumentenschutz- und
Umweltschutzorganisationen vertreten, genauso wie Fraueninteressen,
Familienverbände und Interessen behinderter Menschen.

Der WSA arbeitet Stellungnahmen zu EU-Legislativvorschlägen aus und
kann auch für ihn wichtige Themen selbst aufgreifen.

Gajdosik wurde vom Verein für Konsumenteninformation nominiert und
übernimmt das Mandat von Heinz Peter, der im WSA bisher die
Interessen der KonsumentInnen wahrgenommen hat.

Der Hauptausschuss unterstützte einstimmig die abermalige Nominierung
von Josef Azizi als Mitglied des Gerichts der EU. Die neue
Funktionsperiode beginnt mit 1. September 2010 und dauert sechs
Jahre. (Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at

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