OTS0208 / 09.03.2010 / 13:30 / Channel: Politik / Aussender: SPÖ-Parlamentsklub
Stichworte: Finanzmarkt / Jarolim / Justiz / SPÖ


Jarolim: Weiterentwicklung der Corporate Governance auf gesetzlicher Ebene verankern

Utl.: Vorstandsvergütung nur bei tatsächlichen Erfolg - Keine Abfindungen bei unzulänglicher Leistung =


   Wien (OTS/SK) - SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim forderte am
Dienstag in einer Pressekonferenz Änderungen beziehungsweise
Anpassungen des Corporate Governance (CG) Kodex. Denn freiwillige
Regeln seien nach den bisherigen Erfahrungen nicht geeignet,
entscheidende Weiterentwicklungen zu gewährleisten. "Die
Weiterentwicklung der Corporate Governance soll daher auf
gesetzlicher Ebene verankert werden", so Jarolim. ****
Jarolim legte etliche Verbesserungs-Vorschläge dar. So sollte eine
Reform der Vorstandsvergütung erfolgen und Leistungs- und
Erfolgskriterien festgelegt werden. Entscheidend sei jedenfalls, dass
die Auszahlung erst nach tatsächlich eingetretenen Erfolgen
stattfinden sollte - und nicht früher. Diese EU-Empfehlung sei im
CG-Kodex nicht aufgegriffen worden.
Weiters soll es künftig neue verbindliche Regeln der
Abfindungszahlungen geben, die gegenüber den EU-Empfehlungen nicht
abgeschwächt sind. So müsse klargestellt werden, dass Abfindungen
nicht ausbezahlt werden, wenn der Vertrag aufgrund unzulänglicher
Leistung beendet wird oder ein Mitglied der Unternehmensleitung die
Gesellschaft auf eigenen Wunsch verlässt. Mögliche Abfindungen
sollten mit maximal einer Jahresvergütung (derzeit zwei Jahre)
limitiert werden. Jarolim fordert auch ein Verbot von Aktien- bzw.
Optionsvergütungen, da diese nicht die langfristige und nachhaltige
Unternehmensentwicklung fördern. "Es ist auch nicht einsichtig, dass
Vorstandsmitglieder ihr Insiderwissen einsetzen können, um daraus in
Form der Ausübung von Optionsplänen einen persönlichen
wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen", so Jarolim.
Der SPÖ-Justizsprecher plädiert auch für eine verbindliche
Frauenquote in Aufsichtsräten und spricht sich für die Durchsetzung
von weiteren Maßnahmen den Kapitalmarkt betreffend aus: die
Einführung einer Kronzeugenregelung; Sammel-, Gruppen- und
Musterklagen; mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsicht (FMA),
etwa die verpflichtende Teilnahme an Hauptversammlungen von
Aktiengesellschaften; Einrichtung einer "Bilanzpolizei" in der FMA,
die die ordnungsgemäße und nachvollziehbare Abfassung von
Unternehmensbilanzen überprüft; Verbesserung der Strafgerichtsbarkeit
bei Kapitalmarktdelikten, damit Kapitalmarktdelikte effizienter
bearbeitet werden können; Erhöhung der Verwaltungsstrafen bei
Kapitalmarktdelikten; "Name and Shame": Die Finanzmarktaufsicht soll
Vergehen auf der Homepage veröffentlichen, damit künftige Anleger
gewarnt sind. (Schluss) up
Rückfragehinweis:
   SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien, 
   Tel.: 01/53427-275
   http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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