• 09.03.2010, 11:31:11
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Sima: Verpflichtender Hundeführschein für Kampfhunde ab 1. Juli 2010

Abschaffung der Schutzhundeausbildung - Scharfmachen von Hunden verboten

Wien (OTS) - Mit 1. Juli tritt der verpflichtende Hundeführschein
für Kampfhunde in Wien in Kraft, das entsprechende Gesetz stand heute
auf der Tagesordnung im Umweltausschuss, nun muss es am 26. März noch
im Landtag beschlossen werden. "Wir wollen mit dem Führschein
Gefahren und auch Ängste minimieren und das friedliche Miteinander
zwischen Mensch und Hund in der Großstadt verbessern." so
Umweltstadträtin Ulli Sima anlässlich des heutigen Beschlusses im
Umweltausschuss. 89 % der Wienerinnen und Wiener haben sich bei der
Volksbefragung für den verpflichtenden Hundeführschein ausgesprochen.
Im Zuge des neuen Gesetzes wird in Wien auch die
Schutzhundeausbildung verboten: "Dabei geht es um das Scharfmachen
eines Hundes, was wir verbieten wollen", so Sima. In den Händen
Privater sei ein derart ausgebildeter Hund ähnlich einer Waffe, was
zu gefährlichen Situationen führen kann. "Daher wollen wir zugleich
mit dem verpflichtenden Hundeführschein die Schutzhundeausbildung
verbieten", so Sima. Eine derartige Ausbildung für Hunde gibt es bei
der Polizei und dem Bundesheer, künftig in Wien aber nicht mehr für
Private.

Liste der betroffenen Hunde jederzeit erweiterbar

Beim Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass sie
ihren Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Der
freiwillige Hundeführschein 2006 war der erste Schritt, um das
Miteinander von Mensch und Hund in der Großstadt zu verbessern. Von
ExpertInnen wurde eine Liste von Hunden ausgearbeitet, für die der
Hundeführschein künftig verpflichtend sein wird. Zum einen wurde die
große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen. Zum
anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der
Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen
verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen
landen.

Die nun vorliegende Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit
erweiterbar. Mit heutigem Stand betrifft es: Bullterrier,
Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino
Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff,
Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer
Mastiff). Der Führschein gilt auch für Mischlinge.

"Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien
gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings
für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich", so Sima.
Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise
schwerwiegenderen Verletzungen.

Verpflichtender Hundeführschein innerhalb von 3 Monaten

Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der
Haltung zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter
des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen muss.
HundehalterInnen, die bereits jetzt einen "Kampfhund" besitzen,
müssen den Hundeführschein innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten
des neuen Gesetzes absolvieren. Die Prüfung wird im Auftrag der MA 60
durch von der Tierschutzombudsstelle speziell ausgebildete
PrüferInnen abgehalten. Zur Prüfung ist eine
Haftpflichtversicherungspolizze, eine Anmeldebestätigung sowie die
Chipp-Nummer für den Hund mitzubringen. Mindestalter des
Hundebesitzers für die Prüfung ist 16 Jahre, er darf auch keine
einschlägigen Vorstrafen haben.

Mehr Möglichkeiten für die Polizei - Sofortabnahme in
Gefahrensituationen

Die Pläne zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch
verbesserte Möglichkeiten der Polizei zum Einschreiten und
verschärfte Strafbestimmungen. Durch das in Zukunft verpflichtende
Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich
einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund
gewährleistet ist.

Wird ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit
einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, kann eine relativ
hohe Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden und die behördliche
Aufforderung erteilt werden, den Hundeführschein binnen drei Monaten
nachzubringen.

Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen
kann der Hund auf Veranlassung der Polizei - neben der Verhängung von
sehr hohen Verwaltungsstrafen - sofort und dauerhaft abgenommen
werden.

"Mit dem verpflichtenden Hundeführschein für "Kampfhunde" kommen
wir dem Wunsch vieler Wienerinnen und Wiener entgegen, die Debatten
der letzten Wochen und das überwältigende Votum bei der
Volksbefragung haben dies deutlich gezeigt , wir wollen, dass
Kampfhundebesitzer ihre Hunde in Griff haben. Gerade diese Hunde
machen oft Angst, von ihnen verursachte Verletzungen sind leider oft
schwerwiegend", so Sima. Der Verbot der Schutzhundeausbildung sei
ebenfalls ein weiterer Schritt zur Minimierung von Risken, so Sima
abschließend.

Rückfragehinweis:

Mag.a Anita Voraberger
   Mediensprecherin 
   Umweltstadträtin Mag.a Ulli Sima
   Tel.: +43 1 4000 81353
   Mobil: +43 664 16 58 655
   E-Mail: [email protected]
   www.natuerlich.wien.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/174

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