• 08.03.2010, 11:03:37
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LH Dörfler: Neues Grundversorgungsgesetz in Kärnten

Österreichweit effektivstes und strengstes Grundversorgungsgesetz für Asylwerber

Klagenfurt (OTS/LPD) - Das Bundesland Kärnten erhält noch im
heurigen Jahr ein neues Grundversorgungsgesetz. Laut
Flüchtlingsreferent Landeshauptmann Gerhard Dörfler ist diese
Anpassung des Kärntner Grundversorgungsgesetzes sowohl aus
finanziellen wie auch aus Gründen der Rechtssicherheit für alle
Verfahrensbeteiligten dringend notwendig. "Mit dieser
Gesetzesänderung nehmen wir unsere humanitäre Verpflichtung wahr und
verhindern gleichzeitig einen Missbrauch bei der Grundversorgung.
Außerdem werden langwierige Verfahren verhindert und somit wird
Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten", betont Dörfler.

So wird gemäß der EU-Richtlinie nun auch im Kärntner
Grundversorgungsgesetz klargestellt, dass alle Arten der
Unterbringung gleichwertig sind und es für den Asylwerber kein
Wahlrecht auf ein bestimmtes Quartier und eine bestimmte Art der
Leistung gibt. Außerdem wird gesetzlich normiert, dass das
eigenmächtige und unbegründete Verlassen eines Quartiers von mehr als
drei Tagen zur Einstellung der Grundversorgung führt.

Zudem werden Tatbestände aus dem seit heuer in Kraft getretenen
Bundesasylgesetz, betreffend strafrechtlicher Verfehlungen oder
Gefährdung der Ordnung und Sicherheit durch den Asylwerber,
übernommen, wonach die Grundversorgung gestrichen werden kann. Die
Ablehnung einer dem Asylwerber zugewiesenen Unterkunft kann ebenfalls
zur Einstellung der Grundversorgung führen.

"Mit dieser Verschärfung wird es für spitzfindige Juristen nicht
mehr möglich sein, Schlupflöcher zu finden und somit unnötige,
langwierige sowie kostenintensive Verfahren herbeizuführen", so
Dörfler. Außerdem werde mit der Novellierung des Gesetzes der
heimische Steuerzahler entlastet. So ist mit einer deutlichen
Reduktion des Verwaltungsaufwandes zu rechnen, da weniger Bescheide
ausgestellt werden müssen und weniger Verfahren zu erwarten sind.

"Kärnten ist mit dieser Gesetzesänderung klarer Vorreiter in
Österreich. Wir schaffen damit das effektivste und strengste
Grundversorgungsgesetz im Bundesvergleich, das jene Personen unter
Schutz stellt, die unsere Hilfe tatsächlich benötigen", stellt
Dörfler fest.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-22 852
http://www.ktn.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/13

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