OTS0094   22. Feb. 2010, 11:42

JUGENDVERTRETUNG: MORGEN Pressegespräch Jugendschutz

Die BJV analysiert die aktuelle Lage und präsentiert ihre Forderungen für ein einheitliches Jugendschutzgesetz. Startschuss für Youtube-Spot!


Termin
Feb
23

Pressegespräch Jugendschutz

Nach wie vor gibt es in allen Bundesländern eigene
Jugendschutzgesetze, die regeln, wie lange junge Menschen ausgehen,
ab wann sie welchen Alkohol trinken, rauchen, alleine auf Urlaub
fahren dürfen etc. - ein unverständliches und unübersichtliches
Konvolut an Regelungen, das nicht nur für Jugendliche schwer
nachvollziehbar ist.
Die Bundesjugendvertretung (BJV) als gesetzlich Interessenvertretung
der jungen Menschen in Österreich fordert eine Abschaffung dieses
Gesetzes-Wirrwarrs und ein einheitliches und transparentes
Jugendschutzgesetz für ganz Österreich! In einem Pressegespräch
präsentiert die BJV ihre Forderungen und gibt den Startschuss für
ihren neuesten Youtube-Spot, der die aktuelle Situation für
Jugendliche in Trickfilm-Manier veranschaulicht. Als erfahrener
Jugendschutz-Experte beurteilt Dr. Anton Schmid die rechtliche Lage
und deren Auswirkungen.

Wir laden die VertreterInnen der Medien sehr herzlich zu diesem
Termin ein!

Ihre Gesprächspartner:
Wolfgang Moitzi, Vorsitzender der Bundesjugendvertretung
Dr. Anton Schmid, Kinder- und Jugendanwalt

Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um Anmeldung unter
nicole.pesendorfer@jugendvertretung.at

Pressegespräch Jugendschutz

 Datum:   23.2.2010, um 10:00 Uhr
 Ort:     Bundesjugendvertretung
          Praterstraße 70/13, 1020 Wien

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0094 2010-02-22 11:42 221142 Feb 10 BJV0001 0205



Bundesjugendvertretung Zur Pressemappe

Rückfragehinweis: Bundesjugendvertretung
Mag.a Nicole Pesendorfer
Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 01-214 44 99-15
Mobil 0676/ 880 111 048
nicole.pesendorfer@jugendvertretung.at

Aussendungen von Bundesjugendvertretung abonnieren: als RSS-Feed per Mail

Geokoordinaten:


Errechnete Personen: