- 09.02.2010, 14:51:43
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Pröll: "Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird verschärft."
Ministerrat beschließt 10-Punkte-Paket
Wien (OTS) - "Wir sind fest entschlossen, alles zu unternehmen,
um der Bedrohung durch Terrorismus und Geldwäsche in Österreich
wirksam entgegenzutreten und die Einhaltung der höchsten
internationalen Transparenz- und Rechtsstandards sicherzustellen",
sagt Finanzminister Josef Pröll. Deshalb haben Finanz-, Justiz-,
Innen-, Außen- und Wirtschaftsressort gemeinsam ein Transparenzpaket
für den Finanzplatz Österreich vorgelegt, welches aus einem 10 Punkte
umfassenden Maßnahmenkatalog besteht. Das Transparenzpaket umfasst
folgende Punkte:
? Eigengeldwäsche soll ein eigener Straftatbestand werden: Als
Geldwäsche gilt in Österreich nur, wenn für dritte Personen Gewinne
aus deren Straftaten gewaschen werden. Das Waschen von Gewinnen aus
eigenen Straftaten ist in Österreich derzeit kein eigener
Straftatbestand.
? Trennung von Geldwäsche-Verdachtsmeldung und Strafverfahren:
Derzeit führt eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung in der Regel sofort
zur Einleitung eines Strafverfahrens. Dadurch könnten kriminelle oder
terroristische Organisationen vorgewarnt werden. Es soll daher eine
schärfere Trennung geben: Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sollen
zunächst eingehend analysiert und untersucht werden können, bevor
formal ein Strafverfahren eingeleitet wird.
? Ausweitung der Verdachtsmeldungen: Verdachtsmeldungen von
Finanzinstituten müssen derzeit erfolgen, wenn der Verdacht besteht,
dass eine Transaktion der Geldwäsche oder der Finanzierung
terroristischer Akte dient. Es soll eine Ausweitung dahingehend
erfolgen, dass auch Meldungen erfolgen müssen, wenn der Verdacht
besteht, dass Vermögenswerte den Gewinn aus kriminellen Aktivitäten
darstellen (die Transaktion also nicht explizit der Geldwäsche dienen
muss) bzw. wenn es eine Verbindung zu einer terroristischen
Organisation oder zu einem Geldgeber terroristischer Organisationen
gibt (d.h. auch in Fällen, bei denen es nicht unmittelbar um die
Finanzierung terroristischer Akte geht).
? Mehr Kompetenzen für Geldwäschemeldestelle: Die Kompetenzen der
Geldwäschemeldestelle beim Empfang, der Analyse und der Weiterleitung
von Verdachtsmeldungen werden ausgebaut. Außerdem soll die Stelle
mehr Möglichkeiten des Informationsaustausches bei Verdachtsmeldungen
betreffend Terrorismusfinanzierung erhalten.
? Mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA): Die FMA
soll unter anderem explizite Vorgaben für risikoorientierte
Überwachungs- und Prüfmodelle im Kampf gegen Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung machen.
? Klarere Befugnisse für Geldwäschebeauftragte: Die Kompetenzen der
Geldwäschebeauftragten in Finanzinstituten sollen genauer definiert
werden (z.B. soll klargestellt werden, auf welche Daten sie Zugriff
haben und auf welcher Hierarchie-Ebene sie in der Organisation des
Finanzinstitutes angesiedelt sind).
? Transparenz bei Aktiengesellschaften: Inhaberaktien sollen künftig
nur noch bei börsennotierten Gesellschaften zulässig sein. Außerdem
soll das elektronische Aktienbuch eingeführt werden.
? Transparenz bei Privatstiftungen: Die aktuellen Begünstigten sollen
prinzipiell in allen Fällen gemeldet und registriert sein. Schon
bisher scheinen die Begünstigten in vielen Fällen in der öffentlichen
Stiftungsurkunde auf, es gibt aber in gewissen Fällen Ausnahmen -
etwa, wenn die Begünstigten erst nach der Gründung der Stiftung durch
eine in der Stiftungsurkunde genannte Stelle benannt werden.
? Verschärfung beim Einfrieren von Vermögenswerten: Das Einfrieren
von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung ist in Österreich nach den österreichischen
Gesetzesbestimmungen derzeit nur möglich, wenn es einen Bezug zum
Ausland gibt. Künftig soll es auch bei allen Vermögenswerten und
nicht grenzüberschreitenden Sachverhalten ermöglicht werden.
? Mehr Kontrolle im Glücksspiel: Die
Anti-Geldwäsche-/Terrorismusfinanzierungsbestimmungen werden den
internationalen Standards nach ergänzt und die Aufsicht verstärkt.
Außerdem wird der Anwendungsbereich der Anti-Geldwäsche
/Terrorismusfinanzierungsbestimmungen ausdrücklich auf die
elektronischen Lotterien und das "kleine Glücksspiel"
(Automatensalons) ausgedehnt.
"Jetzt geht es darum, die notwendigen Gesetzesmaterien so rasch wie
möglich umzusetzen", so der Finanzminister. "Der Kampf gegen
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat für uns absolute
Priorität".
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
Tel.: (++43-1) 514 33 - 500 004
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/53
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