OTS0095 / 26.01.2010 / 10:54 / Channel: Politik / Aussender: Kathpress
Stichworte: Abtreibung / Fristenregelung / KATHPRESS / Kirchen / Küng


Küng: "Fristenregelung ist und bleibt tiefe Wunde der Gesellschaft"


utl: Österreichischer "Familienbischof" weist Forderung nach 
Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetz zurück =
   St.Pölten, 26.01.2010 (KAP) Die ablehnende Haltung der Kirche zur 
Fristenregelung hat Bischof Klaus Küng bekräftigt. In einem 
"Kathpress"-Interview hielt der St. Pöltener Bischof - er ist in der 
Österreichischen Bischofskonferenz für Familienfragen zuständig - 
wörtlich fest: "Die Fristenregelung ist und bleibt - wie Kardinal 
König gesagt hat - eine tiefe Wunde in unserer Gesellschaft." 
Zugleich wies Küng Forderungen nach einer von den Krankenkassen 
bezahlten Abtreibung sowie nach Streichung der Abtreibung aus dem 
Strafgesetz vehement zurück. 
In der Frage der Abtreibung ginge es nicht nur um den Schutz des 
Lebens von noch nicht geborenen Kindern sondern auch um die Würde 
der Frau und des Mannes, so Bischof Küng: "Wenn die Kirche mehr 
gehört würde, gebe es nicht nur viel weniger Abtreibungen sondern 
auch viel mehr gelungene Beziehungen." 
Es fehlten heute nicht nur die Kinder, die in den vergangenen 35 
Jahren abgetrieben wurden, sondern es würden auch viele Frauen und 
Männer unter dem Geschehenen leiden. Jeder Seelsorger wisse "wie 
sehr Abtreibungen das Gewissen belasten". Auch Ärzte könnten davon 
erzählen, wie schwer die seelische Verarbeitung solcher Geschehnisse 
sein kann. 
Küng: "Die Kirche wird nie aufhören, daran zu erinnern, dass ab dem 
Augenblick der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle davon auszugehen 
ist, dass das ein Mensch ist, der heranwächst, und dass das Gebot 
Gottes gilt: Du sollst nicht töten." 
Forderungen nach einer Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetz 
wies der Bischof zurück. Vielmehr wies er auf bestehende Defizite 
der derzeitigen gesetzlichen Regelung hin: Durch die Straffreiheit 
der Abtreibung seien alle Kinder vor der gesetzlich festgelegten 
Frist, "behinderte" Kinder und solche, deren Mutter noch nicht das 
14. Lebensjahr vollendet hat, bis zur Geburt schutzlos. 
Meldung im Volltext im Internet unter: www.kathpress.at 
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