• 20.01.2010, 09:30:26
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AK Analyse Handywerbung: Fallen im Kleingedruckten!

Oft zusätzliche Recherche nötig

Wien (OTS) - "Halbe Grundgebühr" oder "Doppelte Freiminuten" -
Vorsicht vor lockeren Werbesprüchen, denn: Details gibt?s im
Kleingedruckten oder in winzigen Fußnoten, die aber auch nicht immer
zum kompletten Durchblick verhelfen. Nachforschen im Internet oder
bei den Anbietern ist oft zusätzlich nötig. Das zeigt eine AK Analyse
von neun Handy-Werbungen. "Konsumenten werden häufig getäuscht. Auf
den ersten Blick wirken viele Angebote günstig, letztendlich wird?s
dann doch teurer", resümiert AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer.
Die AK fordert: Anbieter sollen in der Werbung die Gesamtkosten über
die Mindestvertragsdauer angeben.

"Der Durchschnittskonsument kann mit der Kernbotschaft der Werbung
das beworbene Produkt oder das Aktionsangebot in der Regel nicht
einschätzen. Die Blickfangwerbung springt ins Auge. Die
Buchstabengröße ist bis zu elf Zentimeter", sagt Zimmer. Wichtige
Details finden sich aber im Kleingedruckten oder in den Fußnoten,
etwa die zeitliche Gültigkeit des Angebots, Taktung,
Freiminutenanteile und Ausnahmen, Mindestvertragsdauer, befristete
Vergünstigungen (etwa sechs Monate halbe Grundgebühr) und viele
weitere Nutzungsbedingungen und Einschränkungen.

Die Schriftgröße des Kleingedruckten macht dagegen meist nur ein
bis zwei Millimeter aus. Das Kleingedruckte in den untersuchten
Werbungen umfasst 25 bis 95 Wörter, dazu kommen 200 bis 400 Wörter in
den tarifbezogenen Website-Informationen.

"Oft ist das Kleingedruckte so verknappt formuliert, dass sich
daraus mehr Fragen als Antworten ergeben", sagt Zimmer. "So müssen
Konsumenten erst auf den Anbieterseiten im Web nachforschen, wobei
sich auch hier im ungünstigsten Fall die wesentlichen
Tarifbedingungen auf drei Ebenen verteilen können. Oder sie fragen
beim Anbieter nach."

Beispiele zeigen: Oft (in fünf von neun untersuchten Fällen) gibt
es Handys um null bis drei Euro nur dann, wenn man teure Zusatzpakete
über die gesamte Mindestvertragsdauer mitbestellt. Im ungünstigsten
(untersuchten) Fall zahlt man so über die Vertragsdauer zusätzliche
360 Euro, um das Endgerät "geschenkt" zu bekommen. Wer auf die Pakete
verzichtet, zahlt einen wesentlich höheren Endgerätepreis. Angaben
über die Paketkosten und alternativen höheren Endgerätepreise finden
sich meist erst im Internet. Weitere in der Werbung gern
verschwiegene Details sind etwa, dass das (beinahe) Gratis-Handy bei
Erstanmeldung oft zumindest rund 50 Euro kostet, weil
Aktivierungskosten hinzukommen. Oder eine andere Variante - es gibt
das Handy nicht in Kombination mit den niedrigsten Grundentgelten.
Mit Vorsicht zu genießen sind auch Aussagen wie "nur x Euro in alle
Netze". In der Fußnote der Werbung steht dann: Es gelten bestimmte
Freiminutengrenzen, danach wird zeitabhängig verrechnet.

Zimmer rät: "Investieren Sie Zeit und rechnen Sie sich aus, welche
Gesamtkosten bei einem Aktionsangebot über die Mindestvertragsdauer
hinweg anfallen."
SERVICE: Die Erhebung finden Sie unter
www.arbeiterkammer.at/danielazimmer

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/26

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