- 17.01.2010, 11:12:38
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- OTS0013 OTW0013
Bures gegen Übererfüllung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Mindestumsetzung notwendig, um Strafzahlungen der Republik Österreich zu verhindern
Wien (OTS/BMVIT) - Nach Ende der Begutachtungsfrist zur
Vorratsdatenspeicherung erklärt Infrastrukturministerin Doris Bures,
die für die Umsetzung im Telekommunikationsgesetz zuständig ist, dass
nun alle Stellungnahmen gewissenhaft bewertet und eingearbeitet
werden. Dafür werde man sich die notwendige Zeit nehmen und
gegebenenfalls auch auf die Expertise des Ludwig Boltzmann Instituts
für Menschenrechte zurückgreifen, das bereits den Gesetzesentwurf
erarbeitet hat.
Hintergrund: Wie der Datenschutzrat bereits angemerkt hat, ist im
vorliegenden Gesetzesentwurf nur die Umsetzung im
Telekommunikationsgesetz enthalten, nicht aber die Umsetzung im
Sicherheitspolizeigesetz und in der Strafprozessordnung, für die
Innenministerium und Justizministerium zuständig sind.
Die Infrastrukturministerin erklärte, dass es sich bei der EU-Vorgabe
zur Vorratsdatenrichtlinie um eine "hochsensible Materie handelt" und
alle datenschutz- und grundrechtlichen Bedenken sehr ernst zu nehmen
seien. Deshalb sei ihr eine breite öffentliche Diskussion über das
Thema ein Anliegen, weshalb sie auch ihren Teil der Umsetzung in
Begutachtung gebracht hat.
Die Ministerin hält an einer Mindestumsetzung der EU-Richtlinie fest
und wendet sich gegen eine Übererfüllung. "Wenn Innen- und
Justizministerium weitere Instrumente zur Verbrechensbekämpfung für
notwendig erachten, dann sind die in aller Sorgfalt zu diskutieren,
aber nicht in das Telekommunikationsgesetz hineinzupacken", räumt
Bures ein.
Die vom Ludwig Boltzmann Institut ausgearbeitete Mindestumsetzung ist
notwendig, um ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU
abzuwenden und Strafzahlungen der Republik Österreich zu verhindern.
Forderung des Datenschutzrates sollte aufgegriffen werden -
EU-Richtlinie sollte nochmals überprüft werden
Bures ist der Meinung, dass die Forderung des Datenschutzrates
aufgegriffen werden sollte, wonach eine Überprüfung der EU-Richtlinie
auf europäischer Ebene stattfinden soll. Justiz- und Innenministerin
müssten dies im zuständigen Rat für Justiz und Inneres, der die
Richtlinie auch erlassen hat, auf die Tagesordnung bringen.
Eine nochmalige Behandlung auf EU-Ebene ist aus Sicht von Bures
deshalb angebracht, weil nun der Lissabon-Vertrag in Kraft getreten
ist, die Grundrechtecharta gilt und sich mittlerweile deutlich zeigt,
dass mehrere Mitgliedsstaaten Schwierigkeiten mit der Umsetzung der
Richtlinie haben.
Rückfragehinweis:
Susanna Enk, Pressesprecherin
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Tel.: +43 (0) 1 711 6265-8121
mailto:[email protected]
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/47
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