OTS0352 / 01.12.2009 / 20:20 / Channel: Politik / Aussender: Parlamentsdirektion
Stichworte: Kinderrechte / Parlament / Verfassungsausschuss


Verfassungsausschuss sagt ja zu Kinderrechten in der Verfassung Notwendige Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat aber fraglich =


   Wien (PK) - Die von den Koalitionsparteien geplante 
verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten hat die erste 
parlamentarische Hürde genommen. Der Verfassungsausschuss des 
Nationalrats stimmte heute mehrheitlich dem aus insgesamt 9 Artikeln 
bestehenden Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern zu. 
Allerdings ist es äußerst fraglich, ob die für einen Beschluss 
notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat zustande kommt, nachdem 
FPÖ, BZÖ und Grüne im Ausschuss nicht nur auf den Oppositionsboykott 
verwiesen, sondern sich zum Teil auch inhaltlich ablehnend zum 
Gesetzentwurf äußerten.
Auch die umfassende Novellierung des aus dem Jahr 2000 stammenden 
Datenschutzgesetzes, die erstmals detaillierte Regelungen für private 
Videoüberwachung enthält, droht an der Oppositionsblockade für 
Verfassungsgesetze zu scheitern. Durch gemeinsames Vorgehen haben 
FPÖ, BZÖ und Grüne heute außerdem verhindert, dass das von den 
Koalitionsparteien eingebrachte Wahlrechtsänderungsgesetz 2010, mit 
dem unter anderem die Bestimmungen für die Briefwahl vereinheitlicht 
werden sollen, auf die Tagesordnung des Verfassungsausschusses kommt.
Das vom Verfassungsausschuss gebilligte Bundesverfassungsgesetz über 
die Rechte von Kindern sieht unter anderem einen Rechtsanspruch von 
Kindern auf Schutz und Fürsorge, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, 
altersgerechte Mitspracherechte und ein Verbot von Kinderarbeit vor. 
Außerdem sollen Kinder grundsätzlich Anspruch auf regelmäßigen 
Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Gemäß Antrag ist jedoch eine 
gesetzliche Beschränkung von Kinderrechten aus bestimmten Gründen 
möglich, wobei in den Erläuterungen als konkrete Beispiele straf- und 
fremdenrechtliche Maßnahmen und berücksichtigungswürdige 
Elterninteressen genannt werden.
Mit dem Gesetzentwurf mitverhandelt wurden eine Petition der 
Kinderfreunde Oberösterreich und ein Entschließungsantrag der Grünen, 
die beide ebenfalls auf die verfassungsrechtliche Verankerung von 
Kinderrechten abzielen.
Im Rahmen der Debatte kritisierte Abgeordnete Tanja Windbüchler-
Souschill (G) die fehlende Einbindung der Opposition und von 
ExpertInnen bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage und bekräftigte, 
ihre Fraktion lehne den vorliegenden Entwurf nicht wegen der 
vereinbarten Oppositionsblockade ab, sondern aus inhaltlichen 
Gründen. Sie vermisst im Entwurf etwa eine Reihe von Kinderrechten 
wie das Recht auf Bildung, das Recht auf volle Partizipation, das 
Recht auf soziale Absicherung und das Recht auf Freizeit und 
Erholung. Überdies braucht es ihrer Meinung nach begleitende 
Maßnahmen zur verfassungsrechtlichen Verankerung von Kinderrechten 
und die Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen. 
Kritisch zum Entwurf äußerten sich auch die Abgeordneten Harald 
Stefan (F), Herbert Scheibner (B) und Ewald Stadler (B). So 
bemängelte Abgeordneter Stefan etwa die fehlende Einordnung der 
Kinderrechte in die Familie. Abgeordneter Scheibner bekräftigte, man 
könne die jahrelangen Versäumnisse der Regierung in Bezug auf die 
verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten nicht der 
Opposition anlasten. Abgeordneter Stadler machte geltend, die 
Regierung sei seit 1992 säumig. Er verteidigte zudem generell die 
Oppositionsblockade von Verfassungsgesetzen und betonte, die 
Opposition müsse die Möglichkeit haben, sich zur Wehr zu setzen.
Seitens der ÖVP appellierte Abgeordneter Wilhelm Molterer an die 
Opposition, "die Kirche im Dorf zu lassen". Niemand in der 
Öffentlichkeit werde es verstehen, dass die Aufnahme von 
Kinderrechten in die Verfassung blockiert sei, weil die Opposition 
diese Frage mit der Arbeit des Untersuchungsausschusses verknüpfe, 
meinte er. Was die inhaltliche Kritik betrifft, merkte Molterer an, 
der Gesetzentwurf baue auf einem Vorschlag des Österreich-Konvents 
auf. Der Bildungszugang und die soziale Absicherung seien in 
Materiengesetzen geregelt. SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger sprach 
insgesamt von einem guten Entwurf und einem ersten wichtigen Schritt 
und verteidigte wie Molterer den Gesetzesvorbehalt.
Bei der Abstimmung wurde das Bundesverfassungsgesetz mit S-V-Mehrheit 
gebilligt, die Petition einstimmig zur Kenntnis genommen und der 
Entschließungsantrag der Grünen mit der Mehrheit der 
Koalitionsparteien und der FPÖ abgelehnt.
Datenschutz soll zur Gänze Bundeskompetenz werden
An der Hürde Zweidrittelmehrheit könnte auch die geplante umfassende 
Novellierung des Datenschutzgesetzes scheitern. Im 
Verfassungsausschuss sprachen sich jedenfalls nur SPÖ und ÖVP für den 
von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf aus, mit dem verschiedene 
Probleme, die in den vergangenen Jahren bei der Vollziehung 
datenschutzrechtlicher Bestimmungen aufgetreten sind, beseitigt 
werden sollen. 
Unter anderem sieht der Entwurf vor, die Zuständigkeit zur 
Gesetzgebung und zur Vollziehung des Datenschutzes zur Gänze dem Bund 
zu übertragen, das Grundrecht auf Datenschutz in eine sprachlich 
verbesserte Form zu fassen, das Datenschutzgesetz um detaillierte 
Regelungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Videoüberwachungen durch 
Private zu ergänzen, den Rechtsschutz durch eine präzisere Regelung 
des Beschwerdeverfahrens vor der Datenschutzkommission zu verbessern, 
das Registrierungsverfahren für Datenanwendungen zu vereinfachen und 
Unternehmen die Möglichkeit verbindlicher einseitiger Erklärungen 
einzuräumen. Gleichzeitig sind verschärfte Sanktionen bei der 
Vernachlässigung von Meldepflichten in Aussicht genommen.
Videoüberwachungen sollen grundsätzlich einer Meldepflicht und einer 
Vorabkontrolle unterliegen und müssen zudem dem 
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. Außerdem sind Anlagen zur 
Videoüberwachung entsprechend zu kennzeichnen und aufgezeichnete 
Daten, sofern sie nicht für Beweis- bzw. Schutzzwecke benötigt 
werden, innerhalb von 72 Stunden zu löschen. Jeder Verwendungsvorgang 
ist zu protokollieren. Ausdrücklich untersagt ist laut Entwurf die 
Videoüberwachung an Orten, die zum "höchstpersönlichen Lebensbereich" 
eines Betroffenen zählen, z.B. in WCs und in Umkleidekabinen, sowie 
zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle an Arbeitsstätten. Weitergegeben 
werden können aufgezeichnete Daten, wenn der Verdacht auf eine von 
Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlung besteht.
Für den Beschluss der Datenschutzgesetznovelle 2010 ist eine 
Zweidrittelmehrheit sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat 
erforderlich. Die Regierung strebt ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 
2010 an.
In der Debatte stellte Abgeordneter Ewald Stadler (B) klar, das BZÖ 
werde nicht bereit sein, dem Gesetz die erforderliche 
Zweidrittelmehrheit zu sichern. Auch Abgeordneter Werner Herbert (F) 
wies auf den Oppositionsboykott hin, konzedierte der 
Regierungsvorlage aber, "alles in allem", tauglich zu sein. 
Ausdrücklich begrüßte er die Regelungen für die private 
Videoüberwachung. Einziger inhaltlicher Wermutstropfen ist für die 
FPÖ Herbert zufolge das Fehlen eines betrieblichen 
Datenschutzbeauftragten. 
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) machte dem gegenüber eine Reihe 
inhaltlicher Bedenken gegen die Datenschutzgesetz-Novelle geltend. So 
wies er darauf hin, dass es in Österreich derzeit schätzungsweise 
bereits 250.000 private Videokameras gebe, und kritisierte, dass 
dieser "Wildwuchs" nun zwar reglementiert, aber nicht eingeschränkt 
werden solle. Auch der Rechtsschutz ist seiner Meinung nach zu 
schwach ausgeprägt. So müsse man bei illegalen Videoaufzeichnungen 
auf dem Zivilrechtsweg eine Unterlassungsklage einbringen. 
Steinhauser forderte eine Art Betriebsgenehmigungsverfahren für 
private Videoaufzeichnungsanlagen. Als durchaus positiv wertete er, 
dass das Gesetz die Mitarbeiterkontrolle durch Videoüberwachung 
verbiete. 
Abgeordneter Johann Maier (S) äußerte Bedauern über die Blockade der 
Opposition und gab zu bedenken, dass mit der Gesetzesnovelle einigen 
Kritikpunkten der Opposition aus der Vergangenheit Rechnung getragen 
werde. Es gehe um die größten Änderungen im Datenschutzgesetz seit 
dem Jahr 2000, skizzierte er. Erstmals würde auch die private 
Videoüberwachung geregelt. Ein von Maier eingebrachter 
Abänderungsantrag hat die Erstreckung der Frist für die Löschung von 
Videoaufzeichnungen aus privaten Überwachungsanlagen von 48 auf 72 
Stunden zum Inhalt. 
Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) bekräftigte, die Bestimmungen über 
private Videoüberwachung seien ein wesentlicher Fortschritt gegenüber 
dem Ist-Zustand. 
Staatssekretär Josef Ostermayer sprach von einem insgesamt sehr 
ausgewogenen Gesetz und wies u.a. darauf hin, dass Videoüberwachungen 
an manchen Orten künftig ausdrücklich unzulässig und generell zu 
kennzeichnen seien. Auch hob er die Löschungsverpflichtung von Daten 
hervor. Über die Einrichtung von betrieblichen 
Datenschutzbeauftragten soll Ostermayer zufolge mit den 
Sozialpartnern verhandelt werden, dazu fasste der Ausschuss auch eine 
so genannte Ausschussfeststellung. 
Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage unter Berücksichtigung 
des Abänderungsantrags mit S-V-Mehrheit angenommen, die 
Ausschussfeststellung wurde auch von den Grünen mitunterstützt.
Den Verfassungsausschuss passiert haben heute auch eine Änderung des 
Bundesvergabegesetzes, eine Dienstrechts-Novelle und eine Änderung 
des KommAustria-Gesetzes. (Fortsetzung)
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