• 25.11.2009, 13:51:38
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ÖAMTC begrüßt künftige Absicherung für Passagiere bei Fluglinien-Konkurs

EU-Parlament hat heute, Mittwoch, einen entsprechenden Antrag beschlossen

Wien (OTS) - Seit den 1990er-Jahren schützt die
Reisebürosicherungsverordnung Konsumenten, wenn Reiseveranstalter
oder Reisebüros in Konkurs gehen. Die Verordnung verpflichtet die
Unternehmen, mit einer Versicherung oder einer Bankgarantie für den
Insolvenzfall vorzusorgen. "Für Fluglinien war diese
Konkursabsicherung bisher nicht vorgeschrieben", kritisiert
ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Seit dem Jahr 2000 sind EU-weit fast
100 Fluglinien pleite gegangen - und Passagiere oft hilflos
zurückgeblieben. Grund genug für den ÖAMTC, in Gesprächen mit
österreichischen Abgeordneten zum Europa-Parlament auf eine rasche
Lösung zu drängen. Heute, Mittwoch, meldet der Club einen
Etappenerfolg: "Das EU-Parlament hat einen entsprechenden
Arbeitsauftrag an die EU-Kommission mit großer Mehrheit beschlossen",
sagt Pronebner.

Passagiere, deren Flüge annulliert werden, weil die Fluglinie
Konkurs anmeldet oder sich Kerosin und Startgebühren nicht mehr
leisten kann, sollen künftig Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen
haben. "Der heutige Beschluss ist ein wesentlicher Schritt in
Richtung Gesetzwerdung. Wenn die EU schnell arbeitet, könnte eine
Absicherung für Passagiere bereits in einem Jahr Realität sein", so
die ÖAMTC-Juristin. Klar spricht sich der ÖAMTC gegen den
EU-Vorschlag aus, dass Fluggäste eine freiwillige Versicherung
abschließen sollen. "Die Verantwortung liegt bei den Unternehmen",
bekräftigt Pronebner.

Derzeit kann im Fall einer Airline-Pleite niemand garantieren,
dass die Urlauber bereits geleistete Zahlungen refundiert bekommen.
Nur Reisende, die ihre Tickets mit Kreditkarte bezahlt und die Reise
noch nicht angetreten haben, können hoffen, dass die Banken die
Zahlungen noch rückgängig machen. Noch schlimmer geht es derzeit
Passagieren, die nach Fluglinien-Pleiten an ihrer Reisedestination
festsitzen. "Anders als bei Pauschalreisen gibt es nämlich bei
Nur-Flug-Buchungen keine Verpflichtung der Airlines, für den Fall der
Insolvenz die Rückbeförderung der Passagiere sicherzustellen", sagt
die ÖAMTC-Juristin. Was den Betroffenen dann noch bleibt, sind
langwierige Konkurs-Verfahren. "Das ist unhaltbar. Eine EU-weite
Lösung muss so rasch wie möglich realisiert werden", fordert
Pronebner.

Im Fall des Falles stehen die ÖAMTC-Juristen mit Rat und Hilfe zur
Seite. Die ÖAMTC-Rechtsberatung ist für Clubmitglieder unter +43 (0)
1 71199 - 1530 erreichbar.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit, Claudia Kesche, Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218, mailto:[email protected], http://www.oeamtc.at

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