Wien (OTS/SK) - Am Mittwoch wurde ein Gesetzesantrag eingebracht,
mit dem die Rechte von Kindern in der Bundesverfassung verankert
werden. "Dass im Rahmen der Verankerung der Kinderrechte in der
österreichischen Verfassung die Rechte behinderter Kinder explizit
angeführt sind, ist für diese Kinder, deren Eltern und auch für mich
persönlich von großer Bedeutung", so die SPÖ-Behindertensprecherin
Ulrike Königsberger-Ludwig am Freitag. ****
"Für die Inklusion behinderter Kinder ist die Verankerung ihrer
Rechte in der Verfassung besonders wesentlich", betonte
Königsberger-Ludwig. Anschließend an diesen Erfolg sei auch wieder
der Kindergartenbesuch behinderter Kinder zu thematisieren. "Die SPÖ
hat bereits im Jahre 2006 einen Antrag für ein Bundesrahmengesetz für
Kindereinrichtungen eingebracht", aber auch die Länder seien hier in
die Pflicht zu nehmen. "Sie sind dafür zuständig, genügend
behindertengerechte Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen, denn
jedes Kind, ob behindert oder nicht, hat das Recht auf einen
adäquaten Kindergartenplatz", so Königsberger-Ludwig abschließend.
(Schluss) bj
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