• 18.11.2009, 15:02:03
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FPÖ-Herbert: Private "Hilfssheriffs" in Bruck/Leitha als faktischer Beweis für eine gescheiterte Sicherheitspolitik in Niederösterreich

Wien (OTS) - Der Beschluss der Stadtgemeinde Bruck/Leitha über die
Auftragserteilung einer privaten Sicherheitsfirma, die dort für
Sicherheit und Ordnung sorgen soll, ist die indirekte Bestätigung
einer gescheiterten Sicherheitspolitik in Niederösterreich. Wenn
Innenministerin Fekter und Landeshauptmann Pröll nicht mehr für
ausreichende Personalressourcen bei der Exekutive sorgen können um
das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung sicherzustellen dann zeigt
das einmal mehr drastisch die personalpolitischen Fehler bei der
Exekutive in der Vergangenheit auf, stellte heute der freiheitliche
Bezirksparteiobmann für den Bezirk Bruck/Leitha, NAbg. Werner
Herbert, zu aktuellen Medienberichten fest.

Hier geht es um hoheitsrechtliche Sicherheitsaufgaben, die nicht von
privaten "Hilfssheriffs" besorgt werden soll. Da dieser privaten
Sicherheitsdienst im Rahmen seiner Aufgabenvollziehung über keinerlei
behördliche Berechtigungen verfügen wird es daher interessant werden,
welche Aufgaben sie schlussendlich tatsächlich vollziehen und wie
effizient sie somit bei der Ausübung ihrer Tätigkeit tatsächlich sein
werden, so Herbert.

Wesentlich ist daher, wie das dem Einsatz dieser privaten
Sicherheitsfirma zugrunde liegende Sicherheitskonzept der
Stadtgemeinde Bruck/Leitha aussieht, weil dieses nicht nur deren
Aufgabe und Einsatz genau festlegt sollte, sondern auch etwaige
Haftungsfragen der Stadtgemeinde Bruck/Leitha, die durch den Einsatz
der privaten Sicherheitsfirma in der Aufgabenvollziehung
gegebenenfalls entstehen könnten, regeln müßte. Darüber hinaus ist
auch offenbar die Kostenfrage für die Stadtgemeinde Bruck/Leitha
alles andere als geklärt, was den Einsatz dieser privaten
Sicherheitstruppe zusätzlich fragwürdig erscheinen lässt, stellt
Herbert weiter fest.

Die Bevölkerung hat ein Recht auf Sicherheit und Ordnung, allerdings
aufrechterhalten von gut ausgebildeten und mit hoheitsrechtlichen
Zwangsbefugnissen ausgestattete Exekutivbeamten. Halbherzige
Maßnahmen, wo angeblicher Schutz durch vermeintliche
"Hilfspolizisten" auf Kosten der Bürgern vorgegaukelt wird, sind
daher nicht geeignet jene Erwartungshaltung zu erfüllen, die in der
Bevölkerung mit dieser halbherzigen Maßnahme erzeugt wird, so Herbert
abschließend.

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
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