• 17.11.2009, 15:44:29
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100% Sehleistung ist nicht genug!

Wien (OTS) - Wenn ein Mensch mit der genau ausgemessenen Brille,
oder den am besten angepassten Kontaktlinsen 100% Sehleistung oder
mehr erreicht, ist noch lange nicht sichergestellt, dass alle
visuellen Erfordernisse, die er in der heutigen, hoch spezialisierten
Gesellschaft unbedingt braucht, auch abgedeckt sind.

Der allgemeine Gesundheitszustand, die Berücksichtigung eventuell
bereits bekannter systemischer Erkrankungen, oder deren Aufdeckung,
ist eine zentrale Notwendigkeit bei der Bestimmung einer
gebrauchsfähigen und verträglichen Brille.

Der Augenoptikermeister und Optometrist MUSS zwecks Bestimmung der
geeigneten Prüfungsmethoden, eine umfassende Erhebung des
persönlichen Befindens und des Gesundheitszustandes ermitteln. Dazu
gehört auch die Frage nach eventueller Einnahme von Medikamenten,
gleichgültig ob sie zur Behandlung von Augenkrankheiten dienen, oder
für die Behandlung anderer Zustände.

Die optometrische Augenprüfung erfordert Zeit!

Der Augenoptikermeister und Optometrist ist verpflichtet,
Stammdaten und generelle, berufliche und freizeitbedingte
Sehanforderungen, zu erfragen. Der Beginn der Sehprobleme, die Art
und Dauer sowie die bisher durchgeführten Maßnahmen, sind
Bestandteile der Anamnese. "Jedes Problem hat eine Geschichte, die
gehört werden MUSS", betont Landesinnungsmeister Anton Koller. Das
erfordert Zeit und intensive Aufmerksamkeit. Denn, persönliche
Aspekte, familienbezogene Auffälligkeiten und die etwaiige Einnahme
von Medikamenten, tragen zum Verständnis der aktuellen Situation bei.

Der gewissenhafte Augenoptikermeister und Optometrist handelt
nicht nur ethisch, sondern auch im Sinne einer effizienten
Gesundheitsvorsorge, indem er die nötigen Messungen, Tests und
Überprüfungen durchführt.

1.Die Bedarfserhebung der subjektiven Sehanforderung und
ergonomischen Sehleistung.
2.Bestimmung der unkorrigierten und korrigierten Sehleistung beider
Augen und des bisher verwendeten Sehbehelfes.
3.Überprüfung der Bewegungsfähigkeit beider Augen, Messung des
okulomotorischen Gleichgewichts für Ferne und Nähe, der
Konvergenz und der Pupillenreflexe.
4.Gesichtsfeld-Screening, gegebenenfalls Messung des
Gesichtsfeldes.
5.Interne und externe Kontrolle der Augen und des
Augenhintergrundes mit den Instrumenten und Verfahren, die dem
Stand der Wissenschaft entsprechen.
6.Die objektive Refraktion zur Bestimmung der Sehleistung beider
Augen.
7.Die subjektive Refraktion zur Bestimmung der Sehleistung beider
Augen.
8.Die Berücksichtigung des binokularen Gleichgewichts und der
binokularen Sehleistung.
9.Die Messung der Akkommodation (Fähigkeit zum Nahsehen), damit der
erforderliche Stärkenzusatz für die Nähe und Zwischendistanzen
zur Fernkorrektur ermittelt wird.
10.Augendruckmessung.

Nach erfolgter Überprüfung werden die Messergebnisse, Maßnahmen,
notwendige Kontrolltermine und eventuell die Überweisung zu
Spezialisten, in einem ausführlichen, beratenden Gespräch
diskutiert. Die persönliche Beziehung zwischen Kunden und
Augenoptikermeister und Optometrist, die daraus resultierende
personenorientierte Beratung, effiziente, rasche Lösungen ohne
Wartezeit sind wertvolle, gesundheitsorientierte Dienstleistungen des
modernen Augenoptikermeisters und Optometristen.

Rückfragehinweis:
Anton Koller, MSc. Clinical Optometry Landesinnungsmeister
Landesinnung Wien der Augenoptiker,
Tel.: 01/51450-2208

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