• 13.11.2009, 10:30:04
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Bischöfe fordern Maßnahmen zu effektiver Senkung der Abtreibungen

Bischofskonferenz unterstützt Vorstoß von Familien-Staatssekretärin Marek zu einer Erhebung der Abtreibungszahlen und -motive - Kirche hält ab 2010 jeweils im Juni eine "Woche des Lebens" ab

Salzburg-Wien, 13.11.2009 (KAP) Die österreichischen Bischöfe
fordern Maßnahmen zu einer effektiven Senkung der hohen
Abtreibungszahlen in Österreich und appellieren an Politik und
Gesellschaft, Schritte zu einem umfassenden Lebensschutz zu setzen.
Die vielen Abtreibungen, die demografische Entwicklung in Österreich
und das schwindende Bewusstsein für den Wert des ungeborenen Lebens
seit der Einführung der Fristenregelung 1974 bereiteten "große
Sorgen", heißt in einer Presseerklärung zum Abschluss der
Herbstvollsammlung der Österreichischen Bischofskonferenz, die im
Stift Michaelbeuern (Salzburg) stattfand.

Die Bischöfe fassten daher den Beschluss, dass die katholische
Kirche in Österreich ab 2010 jeweils im Juni eine "Woche des Lebens"
abhalten wird. Die Bischöfe unterstützen zudem den Vorstoß von
Familienstaatssekretärin Christine Marek zu einer bundesweiten
Abtreibungs-Studie. Marek hatte sich bei einer Pressekonferenz am 9.
November dafür ausgesprochen. Sie möchte - wie 1974 versprochen -
erreichen, dass eine anonyme Erhebung der Abtreibungszahlen und
-motive durchgeführt wird.

Die Bischofskonferenz erinnert in ihrer am Freitag veröffentlichten
Erklärung daran, dass die Abtreibungsdiskussion auch wegen der
"öffentlichen Ehrung einer Abtreibungsklinik" und der geplanten
rezeptfreien Einführung der "Pille danach" aktuell geworden sei.
Derzeit bestehe mancherorts das Bestreben, über die Straflosigkeit
hinaus Abtreibung zu einem "Recht" zu machen. Dadurch würde
schwerwiegendes Unrecht nicht nur straffrei, sondern sogar zu einem
Anspruch, der eingefordert wird.

Weil die Kirche "auf der Seite des Lebens" stehe, das "von seiner
Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende" nicht in der
Verfügungsmacht des Menschen liege, bleibe es ihre Aufgabe, "die
Stimme für das Leben zu erheben und sich insbesondere für die
Schwachen einzusetzen". Durch eine Abtreibung werde ein schutzloser
Mensch getötet und gegen das Tötungsverbot der Zehn Gebote
verstoßen. Übersehen werde oft, dass auch die Mutter dabei Gewalt
erfahre und sich gegen ihr Kind stellen müsse.

Wörtlich betont die Bischofskonferenz: "Eine rechtliche Regelung,
die Abtreibung legalisiert oder ermöglicht, kann daher nie die
Zustimmung der katholischen Kirche finden. Das gilt auch für die
österreichische Rechtslage. Die Kirche in Österreich wird nie
aufhören zu fordern, dass das menschliche Leben von seinem Beginn an
den vollen Schutz der österreichischen Rechtsordnung genießen muss.
Derzeit sind alle Kinder in den ersten 12 Wochen in der Praxis
schutzlos. Behinderte Kinder und Kinder von Müttern, die das 14.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind sogar bis zur Geburt
schutzlos."

Hilfe für Schwangere in Not

Die rechtliche Regelung der Abtreibung sei jedoch nur ein - "wenn
auch ein sehr stark bewusstseinsbildender" - Aspekt der Bekämpfung
von Abtreibung. Im Blickfeld müssten alle Maßnahmen zur
tatsächlichen Reduktion der Abtreibungen stehen, insbesondere jene,
die Frauen Hilfe und Schutz bieten, damit sie sich auch in widrigen
Umständen für das Leben ihrer Kinder entscheiden können.

Politisch engagierte Katholiken seien deshalb aufgefordert,
Maßnahmen zu fördern, die zu einer tatsächlichen Reduktion von
Abtreibungen beitragen; "dazu zählen u.a. die seit Jahrzehnten
geforderten sogenannten flankierenden Maßnahmen, aber auch die
ausreichende finanzielle Absicherung von Schwangeren und Müttern".
Die von Staatssekretärin Marek georderte Motiv-Studie wäre nach
Ansicht der Bischöfe "ein wichtiger, notwendiger Schritt, das
Schweigen zum Drama der Abtreibung zu durchbrechen und jene Hilfen
zu suchen, die den wahren Bedürfnissen der Schwangeren in Not
entsprechen". Die katholische Kirche biete jeder schwangeren Frau
konkrete Hilfe an; in allen Diözesen gibt es Beratungsstellen und
Hilfsfonds für Schwangere.

Sehr wichtig sei auch, dass die Gewissensfreiheit der Ärzte, der
Krankenschwestern, der Apotheker auch in Zukunft gesetzlich
gesichert bleibe. Weiters müsse der Druck auf eine Mutter, eine
Abtreibung vorzunehmen, wenn ein Kind behindert ist oder ein
diesbezüglicher Verdacht im Raum stehe, gesetzlich unterbunden
werden. "Niemals soll es geschehen, dass ein Kind, auch nicht ein
behindertes - als 'Schadensfall' betrachtet wird", heißt es
abschließend dazu.

Appell an Gewissen der Abgeordneten

In einer zweiten familienrelevanten Erklärung der Bischöfe geht es
um den Gesetzesentwurf über die "Eingetragene Partnerschaft". Die
Bischöfe begrüßen, dass der Entwurf in seiner Substanz wesentlich
weniger weitreichend als die in anderen Ländern erlassenen Gesetze
sei und keine Gleichstellung homosexueller Beziehungen mit der Ehe
intendiere. Dies sei "positiv zu bewerten".

Die im Entwurf vorgesehene Beurkundung der "Eingetragenen
Lebenspartnerschaft" bei der Bezirksverwaltungsbehörde im Gegensatz
zur zivilen Eheschließung beim Standesamt manifestiere deutlich den
Unterschied zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe. Dennoch sei zu
befürchten, dass der vorliegende Entwurf im Falle seines
Inkrafttretens die Voraussetzung für eine Entwicklung liefere, die
letzten Endes zu einer völligen Gleichstellung der "Eingetragenen
Partnerschaft" mit der Ehe führe. Die Einführung einer
"Eingetragenen Partnerschaft" für homosexuelle Paare sei deshalb
nach Einschätzung der Bischöfe weiterhin "weder angebracht noch
notwendig". Von den bestehenden zivilrechtlichen Bestimmungen würden
ohnehin die entsprechenden Sicherheiten gewährt.

Wörtlich heißt es: "Der Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen
Mann und Frau gebühren bestimmte Rechte. Es handelt sich dabei nicht
um Privilegien, denn die Familie auf der Grundlage der Ehe erbringt
Leistungen, insbesondere in Bezug auf die Erziehung von Kindern.
Eine Übertragung solcher Rechte auf gleichgeschlechtliche Paare ist
sachlich nicht gerechtfertigt. Die mögliche Einführung des
Rechtsinstituts der 'Eingetragenen Partnerschaft' für homosexuelle
Paare hat unabsehbare Folgen für die ganze Gesellschaft. Angesichts
der damit verbundenen fundamentalen Fragen nach den Grundwerten der
Gesellschaft werden alle Abgeordneten ermutigt, sich darüber ein
sorgfältiges Urteil zu bilden und bei der Abstimmung im Parlament
ausschließlich ihrem Gewissen zu folgen."

(forts. mgl.)
nnnn

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