OTS0100 / 13.11.2009 / 10:30 / Channel: Politik / Aussender: Kathpress
Stichworte: Bischöfe / KATHPRESS / Kirchen / Vollversammlung


Bischöfe fordern Maßnahmen zu effektiver Senkung der Abtreibungen


utl: Bischofskonferenz unterstützt Vorstoß von 
Familien-Staatssekretärin Marek zu einer Erhebung der 
Abtreibungszahlen und -motive - Kirche hält ab 2010 jeweils im 
Juni eine "Woche des Lebens" ab =
   Salzburg-Wien, 13.11.2009 (KAP) Die österreichischen Bischöfe 
fordern Maßnahmen zu einer effektiven Senkung der hohen 
Abtreibungszahlen in Österreich und appellieren an Politik und 
Gesellschaft, Schritte zu einem umfassenden Lebensschutz zu setzen. 
Die vielen Abtreibungen, die demografische Entwicklung in Österreich 
und das schwindende Bewusstsein für den Wert des ungeborenen Lebens 
seit der Einführung der Fristenregelung 1974 bereiteten "große 
Sorgen", heißt in einer Presseerklärung zum Abschluss der 
Herbstvollsammlung der Österreichischen Bischofskonferenz, die im 
Stift Michaelbeuern (Salzburg) stattfand. 
Die Bischöfe fassten daher den Beschluss, dass die katholische 
Kirche in Österreich ab 2010 jeweils im Juni eine "Woche des Lebens" 
abhalten wird. Die Bischöfe unterstützen zudem den Vorstoß von 
Familienstaatssekretärin Christine Marek zu einer bundesweiten 
Abtreibungs-Studie. Marek hatte sich bei einer Pressekonferenz am 9. 
November dafür ausgesprochen. Sie möchte - wie 1974 versprochen - 
erreichen, dass eine anonyme Erhebung der Abtreibungszahlen und 
-motive durchgeführt wird. 
Die Bischofskonferenz erinnert in ihrer am Freitag veröffentlichten 
Erklärung daran, dass die Abtreibungsdiskussion auch wegen der 
"öffentlichen Ehrung einer Abtreibungsklinik" und der geplanten 
rezeptfreien Einführung der "Pille danach" aktuell geworden sei. 
Derzeit bestehe mancherorts das Bestreben, über die Straflosigkeit 
hinaus Abtreibung zu einem "Recht" zu machen. Dadurch würde 
schwerwiegendes Unrecht nicht nur straffrei, sondern sogar zu einem 
Anspruch, der eingefordert wird. 
Weil die Kirche "auf der Seite des Lebens" stehe, das "von seiner 
Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende" nicht in der 
Verfügungsmacht des Menschen liege, bleibe es ihre Aufgabe, "die 
Stimme für das Leben zu erheben und sich insbesondere für die 
Schwachen einzusetzen". Durch eine Abtreibung werde ein schutzloser 
Mensch getötet und gegen das Tötungsverbot der Zehn Gebote 
verstoßen. Übersehen werde oft, dass auch die Mutter dabei Gewalt 
erfahre und sich gegen ihr Kind stellen müsse. 
Wörtlich betont die Bischofskonferenz: "Eine rechtliche Regelung, 
die Abtreibung legalisiert oder ermöglicht, kann daher nie die 
Zustimmung der katholischen Kirche finden. Das gilt auch für die 
österreichische Rechtslage. Die Kirche in Österreich wird nie 
aufhören zu fordern, dass das menschliche Leben von seinem Beginn an 
den vollen Schutz der österreichischen Rechtsordnung genießen muss. 
Derzeit sind alle Kinder in den ersten 12 Wochen in der Praxis 
schutzlos. Behinderte Kinder und Kinder von Müttern, die das 14. 
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind sogar bis zur Geburt 
schutzlos." 
Hilfe für Schwangere in Not 
Die rechtliche Regelung der Abtreibung sei jedoch nur ein - "wenn 
auch ein sehr stark bewusstseinsbildender" - Aspekt der Bekämpfung 
von Abtreibung. Im Blickfeld müssten alle Maßnahmen zur 
tatsächlichen Reduktion der Abtreibungen stehen, insbesondere jene, 
die Frauen Hilfe und Schutz bieten, damit sie sich auch in widrigen 
Umständen für das Leben ihrer Kinder entscheiden können. 
Politisch engagierte Katholiken seien deshalb aufgefordert, 
Maßnahmen zu fördern, die zu einer tatsächlichen Reduktion von 
Abtreibungen beitragen; "dazu zählen u.a. die seit Jahrzehnten 
geforderten sogenannten flankierenden Maßnahmen, aber auch die 
ausreichende finanzielle Absicherung von Schwangeren und Müttern". 
Die von Staatssekretärin Marek georderte Motiv-Studie wäre nach 
Ansicht der Bischöfe "ein wichtiger, notwendiger Schritt, das 
Schweigen zum Drama der Abtreibung zu durchbrechen und jene Hilfen 
zu suchen, die den wahren Bedürfnissen der Schwangeren in Not 
entsprechen". Die katholische Kirche biete jeder schwangeren Frau 
konkrete Hilfe an; in allen Diözesen gibt es Beratungsstellen und 
Hilfsfonds für Schwangere. 
Sehr wichtig sei auch, dass die Gewissensfreiheit der Ärzte, der 
Krankenschwestern, der Apotheker auch in Zukunft gesetzlich 
gesichert bleibe. Weiters müsse der Druck auf eine Mutter, eine 
Abtreibung vorzunehmen, wenn ein Kind behindert ist oder ein 
diesbezüglicher Verdacht im Raum stehe, gesetzlich unterbunden 
werden. "Niemals soll es geschehen, dass ein Kind, auch nicht ein 
behindertes - als 'Schadensfall' betrachtet wird", heißt es 
abschließend dazu. 
Appell an Gewissen der Abgeordneten 
In einer zweiten familienrelevanten Erklärung der Bischöfe geht es 
um den Gesetzesentwurf über die "Eingetragene Partnerschaft". Die 
Bischöfe begrüßen, dass der Entwurf in seiner Substanz wesentlich 
weniger weitreichend als die in anderen Ländern erlassenen Gesetze 
sei und keine Gleichstellung homosexueller Beziehungen mit der Ehe 
intendiere. Dies sei "positiv zu bewerten". 
Die im Entwurf vorgesehene Beurkundung der "Eingetragenen 
Lebenspartnerschaft" bei der Bezirksverwaltungsbehörde im Gegensatz 
zur zivilen Eheschließung beim Standesamt manifestiere deutlich den 
Unterschied zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe. Dennoch sei zu 
befürchten, dass der vorliegende Entwurf im Falle seines 
Inkrafttretens die Voraussetzung für eine Entwicklung liefere, die 
letzten Endes zu einer völligen Gleichstellung der "Eingetragenen 
Partnerschaft" mit der Ehe führe. Die Einführung einer 
"Eingetragenen Partnerschaft" für homosexuelle Paare sei deshalb 
nach Einschätzung der Bischöfe weiterhin "weder angebracht noch 
notwendig". Von den bestehenden zivilrechtlichen Bestimmungen würden 
ohnehin die entsprechenden Sicherheiten gewährt. 
Wörtlich heißt es: "Der Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen 
Mann und Frau gebühren bestimmte Rechte. Es handelt sich dabei nicht 
um Privilegien, denn die Familie auf der Grundlage der Ehe erbringt 
Leistungen, insbesondere in Bezug auf die Erziehung von Kindern. 
Eine Übertragung solcher Rechte auf gleichgeschlechtliche Paare ist 
sachlich nicht gerechtfertigt. Die mögliche Einführung des 
Rechtsinstituts der 'Eingetragenen Partnerschaft' für homosexuelle 
Paare hat unabsehbare Folgen für die ganze Gesellschaft. Angesichts 
der damit verbundenen fundamentalen Fragen nach den Grundwerten der 
Gesellschaft werden alle Abgeordneten ermutigt, sich darüber ein 
sorgfältiges Urteil zu bilden und bei der Abstimmung im Parlament 
ausschließlich ihrem Gewissen zu folgen." 
 (forts. mgl.)
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