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OTS0080   11. Nov. 2009, 10:10

Ärztekammer: "Pille danach" nur auf Rezept

Hochmaier: Hochpotentes Hormonmittel - Ärztliche Direktabgabe gefordert


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       --         Diese Meldung wurde korrigiert            --
       --      Neufassung in Meldung OTS0168 vom  11.11     --
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Wien (OTS) - Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) tritt für die
Beibehaltung einer strengen Rezeptpflicht der "Pille danach" ein. Sie
wendet sich damit gegen die Forderung von Familienministerin
Heinisch-Hosek und Gesundheitsminister Stöger. Dies sei nach Aussage
des Bundessprechers der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe,
Gerhard Hochmaier, aus medizinischen Gründen dringend geboten.

Bei der "Pille danach" handle es sich um ein hochpotentes Medikament,
welches naturgemäß "massiv in den weiblichen Hormonhaushalt"
eingreife, so der Frauenarzt Mittwoch in einer Aussendung. Vor Gabe
des Arzneimittels empfehle sich eine genaue Erhebung der
Krankengeschichte. Hochmaier: "Unter Umständen ist sogar eine
Untersuchung notwendig." Dies hänge damit zusammen, dass
Schwangerschafts-begründende Sexualkontakte oft wesentlich früher
stattgefunden haben könnten, als von der Probandin registriert. Die
Verabreichung des Arzneimittels sei in diesem Fall unwirksam und
belaste daher Frau und Fötus in "unvertretbarer Weise".

Hochmaier hält darüber hinaus die Direktabgabe der "Pille danach"
durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte in Ordinationen oder
Fachambulanzen für sinnvoll, da "die Wirksamkeit des Präparates an
die Einhaltung sensibler Fristen unabhängig von der Tageszeit und der
Erreichbarkeit öffentlicher Apotheken gebunden ist".

Die ärztliche Verschreibung des Hormonpräparates sei daher im
Interesse der Patientinnen aufrecht zu erhalten, die direkte
ärztliche Abgabe zu empfehlen.(ms)

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0080 2009-11-11 10:10 111010 Nov 09 NAE0001 0223



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Tel.: (++43-1) 513 18 33-14
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