Wien (OTS) - Bundeskanzler Werner Faymann stellt erneut klar, dass eine Zugangsregelung, wie sie für Fachhochschulen besteht, kein Vorbild für weitere Regelungen darstellt. Gefordert sind sowohl mehr finanzielle Mittel als auch der Dialog mit Vertretern der Studierenden, zu dem Wissenschaftsminister Johannes Hahn beauftragt wurde. Bundeskanzler Werner Faymann hat darauf hingewiesen, dass es bestehende Zugangsregelungen gibt, die eigens auf die jeweilige Bildungseinrichtung ausgerichtet sind. Keinesfalls in Frage kommen, so der Bundeskanzler, Studiengebühren an Universitäten. Wie gestern im Ministerrat betont, sind die bei Universitäten laut Gesetzt anzuwendenden Regulierungen u.a. die Studieneingangsphasen, die es so rasch wie möglich umzusetzen gilt, und der sogenannte "Notfallsparagraph" (§ 124b, UG).
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OTS0149 2009-11-04/11:50
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09.03.2010 / 18:10:32 / Bundespressedienst
09.03.2010 / 16:05:11 / Kurier
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