Landesfrauenreferentenkonferenz in Kärnten
LR Kaiser und BM Heinisch-Hosek: Viele einstimmige Beschlüsse für mehr Chancengleichheit und Gleichberechtigung für Frauen
Klagenfurt (LPD) - Bei der Landes-Frauenreferenten-Konferenz am
15. und 16. Oktober im Schloss Maria Loretto konnte Kärntens Referent
für Frauen und Gleichbehandlungsangelegenheiten LR Peter Kaiser neben
den Frauenreferenten und -beauftragten der Bundesländer auch
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek begrüßen. Eine Reihe von
Anträgen zu mehr Chancengleichheit und Gleichberechtigung wurde
beschlossen, der Großteil einstimmig. Unterschiedliche Auffassungen
gab es nur bei den Themen Lohntransparenz und verpflichtende
Frauenquoten in Aufsichtsräten. Außerdem einstimmig beschlossen
wurden bundesweite Schutzzonen vor Abtreibungskliniken.
"Chancengleichheit und Gleichberechtigung müssen mehr sein als
nur Phrasen und Schlagworte", betonte Kaiser heute, Freitag, im
Rahmen einer Pressekonferenz. Die Politik sei gefordert, nachhaltige
Maßnahmen zu setzen, um den Frauen auch tatsächlich eine starke
Stimme zu geben und ihnen zu ihrem wohlverdienten Recht zu verhelfen.
"Sie muss zu einer entsprechenden und notwendigen Bewusstseinsbildung
bei Frauen und Männern gleichermaßen beitragen", so Kaiser.
Kaiser freute sich über die großteils einstimmig beschlossenen
Anträge, nur bei den zwei wichtigen Bereichen Lohntransparenz und
Frauenquote habe es deutliche Auffassungsunterschiede gegeben. Für
Kärnten forderte Kaiser unter anderem die Implementierung von Gender
Mainstreaming in das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Konkret bedeutet
Gender Mainstreaming, dass bei allen Entscheidungen, Projekten und
Vorhaben der Politik und Verwaltung die unterschiedliche
Lebensrealität von Frauen und Männern im Vorhinein zu berücksichtigen
ist.
Weitere Anträge bezogen sich auf Maßnahmen zur Verringerung der
Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern in Österreich und
die Überprüfung der Auswirkungen eines verpflichtenden
Pensionssplittings auf Frauen. Diskutiert wurden auch die
Vorbereitung einer gesetzlichen Regelung, um Unterhalt für
Lebensgefährten bei familiären Betreuungspflichten nach Beendigung
der Lebensgemeinschaft zu sichern sowie Maßnahmen, um die Chancen für
Frauen in entscheidungsrelevanten Führungspositionen zu stärken.
"Es ist wichtig, dass es bei Frauenanliegen und Frauenförderungen
nicht nur bei bloßen Lippenbekenntnissen bleibt, sondern dass
konkrete Handlungsanweisungen zeigen, wie frauenfördernde Maßnahmen
schnell umgesetzt werden können. Deshalb sind für mich Anträge wie
eine Quote für Aufsichträte oder die Übertragung von Gender
Mainstreaming in das Bundesgesetz von besonders hoher Bedeutung", so
Kaiser.
"Gesetzlich verpflichtende Lohntransparenz und Frauenquoten sind
wichtig, um Frauen zu ihrem Recht auf Gleichberechtigung zu
verhelfen", betonte auch Heinisch-Hosek. Wie positiv sich eine
Quotenregelung für Frauen in Führungspositionen auf die Wirtschaft
auswirken würde, machte die Frauenministerin am Beispiel einer gerade
veröffentlichten Studie aus Schweden deutlich: Demnach könne die
Beseitigung der geschlechtsspezifischen Unterschiede in der
Beschäftigung zu einer BIP-Steigerung von bis zu 45 Prozent in den
EU-Mitgliedstaaten führen. "Gehts den Frauen in der Gesellschaft gut,
gehts auch der Wirtschaft gut", so Heinisch-Hosek.
Wie Kaiser verwies auch Heinisch-Hosek auf das erfreuliche
einstimmige Ergebnis im Bereich von Schwangerschaftsabbrüchen. "Die
Einrichtung von bundesweiten Schutzzonen nehme ich gerne als Auftrag
mit und ich werde mit Justizministerin Claudia Bandion-Ortner
schnellstens über die Umsetzung reden." Die Frauenministerin bedankte
sich bei Kaiser für die Ausrichtung der Konferenz: "Es ist schön zu
sehen, dass Gleichstellungspolitik auch Männersache ist."
Die Landesfrauenreferentenkonferenz tagt ein Mal pro Jahr und
setzt sich aus den politischen Frauenreferenten der Bundesländer
zusammen. Vergleichbar ist die Konferenz mit der Landeshauptleute-
oder Sozialreferenten-Konferenz. Die dort gefassten Beschlüsse werden
über Bundesländer- und Parteigrenzen hinweg beschlossen und an die
Bundesregierung weitergegeben.
(Schluss)
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