- 07.10.2009, 17:41:29
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- OTS0343 OTW0343
Justizausschuss mit Mehrheit für Rehabilitierung von Deserteuren Diskussion über Anerkennung als Widerstandskämpfer
Wien (PK) - Eine intensive Debatte hat sich heute in der Sitzung des
Justizausschusses über die Frage der Anerkennung der Desertion aus
der Hitler-Wehrmacht als Akt des Widerstands ergeben. Am Ende wurde
ein zu Beginn der Debatte über diesen Punkt der Tagesordnung von
Abgeordneter Anna Franz (V) eingebrachter Antrag gemäß § 27 der
Geschäftsordnung des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und
Grünen angenommen. Es soll aber versucht werden, bis zur Behandlung
dieses Antrags im Plenum - voraussichtlich am 21. oder 22. Oktober -
eine Einigung aller fünf Fraktionen zu erreichen. Ein von
Abgeordnetem Herbert Scheibner eingebrachter Vertagungsantrag blieb
ebenso wie der ursprüngliche Antrag der Grünen in der Minderheit und
wurde damit abgelehnt
Grundlage des mehrheitlich angenommenen § 27-Antrags war Antrag 374/A
der Grünen, in dem diese für die Aufhebung aller NS-Unrechtsurteile
eintreten. In der Begründung argumentieren die Grünen damit, dass das
Anerkennungsgesetz aus dem Jahr 2005 durch die Gleichstellung mit
Kriegsopfern nur eine unzureichende Ehrenerklärung für von NS-
Urteilen Betroffene darstelle und dass auch der Geltungsumfang der
genannten Norm unzureichend sei. Damit soll nach Auffassung der
AntragstellerInnen Tendenzen entgegengetreten werden, Deserteure als
"ehrlose Feiglinge" zu brandmarken, wodurch die NS-Ideologie weiter
aufrechterhalten werde.
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) sah in der Angelegenheit einen
"wichtigen Schritt für die Republik", mit dem die Moskauer
Deklaration österreichisches Rechtsgut werde. Ziel sei die
Rehabilitierung aller NS-Opfer gewesen, und dieses Ziel werde nun
spät, aber doch erreicht.
Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner erläuterte den § 27-Antrag,
mit dem die Urteile von SS- und so genannten NS-Sondergerichten
aufgehoben werden. Als nicht erfolgt gelten somit Strafurteile der
Sonder- und Strafgerichte, Strafurteile des Volksgerichtshofs,
Strafurteile der Oberlandesgerichte, Verurteilungen wegen
gleichgeschlechtlicher Handlungen, Anordnungen von
Zwangssterilisierungen und Zwangsabtreibungen sowie gerichtliche
Entscheidungen gegen Nicht-Österreicher auf dem heutigen
Staatsgebiet. Damit werde eine Lücke geschlossen. In einer
Generalklausel werden auch so genannte Kriegsverräter einbezogen.
Genau betrachtet, betreffe die Vorlage gar nicht die Deserteure, weil
diese bereits in den Jahren 1945 und 1946 rehabilitiert worden seien.
Wie die Ministerin weiter ausführte, wird beim Bundesministerium für
Justiz ein Versöhnungsbeirat eingerichtet werden. Nach den
Vorstellungen einiger MandatarInnen soll sichergestellt werden, dass
in diesem Beirat auch strafrechtliche Kompetenz vertreten sein soll.
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) bezog sich auf die bereits 2005
erfolgte Rehabilitierung und sprach sich dafür aus, vom Einzelfall
auszugehen. Mit dem Abgehen vom Einzelfall und damit von einer
differenzierenden Vorgangsweise würden Franz Jägerstätter und
"Anpassler" gleichgestellt, die bis kurz vor dem Ende des Krieges
Mitläufer gewesen und erst zum Schluss desertiert seien,
argumentierte Scheibner.
Für Differenzierung sprach sich auch Scheibners Fraktionskollege
Ewald Stadler aus. Zudem gebe der Text Anlass zu Missdeutungen, weil
nirgends klargestellt werde, dass Flucht nach Plünderung und
Vergewaltigung anders zu beurteilen sei. Schließlich verwahrte sich
Stadler gegen die insinuierte Umkehrung, dass nämlich mit dem NS-
Regime einverstanden gewesen sei, wer nicht desertiert sei.
Abgeordneter Harald Walser wertete den Tag als "historisch", zumal
auch die anderen Fraktionen einer Lösung grundsätzlich zustimmten, an
denen die Grünen zehn Jahre gearbeitet hätten. Die von Scheibner
gewünschte Prüfung des einzelnen Falles sei in der Praxis unmöglich.
Auch Ausschuss-Obmann Heribert Donnerbauer (V) beurteilte die
Eröffnung möglicher Strafverfahren zu damals begangenen Delikten als
nicht realistisch. Österreich stelle durch eine "symbolische
Handlung" die Ehre der Deserteure wieder her, sagte Walser weiter.
Damit werde gemacht, was längst überfällig und "keine Frage von
rechts oder links" sei. Jeder Deserteur sei, objektiv gesehen, ein
Widerstandskämpfer.
Abgeordneter Steinhauser (G) erinnerte daran, dass sämtliche
Entscheidungen von SS-Gerichten bereits 1946 aufgehoben worden seien.
Er begrüßte die politische Wertung der Desertion als Handlung des
Widerstands und sprach sich strikt gegen die Beurteilung im
Einzelfall aus.
Abgeordneter Michael Ikrath hingegen wollte nicht jeden Deserteur als
Widerstandskämpfer bewertet wissen und legte Wert darauf, dass die
neue Regelung nicht über den Rechtszustand des Jahres 1946 hinaus
gehen dürfe. Ikraths Fraktionskollegin Karin Hakl stellte klar, dass
die Urteile seit 1946 aufgehoben seien und damit - einschließlich der
Mischurteile - heutiger Disposition entzogen seien.
Auch die Abgeordneten der FPÖ zeigten sich mit der Vorlage
grundsätzlich einverstanden. Abgeordneter Harald Stefan (F) sprach
sich allerdings gegen ein "undifferenziertes Signal für Deserteure
ohne jede Einschränkung" aus. Abgeordneter Walter Rosenkranz (F)
regte an, bis zum Plenum an einer Modifizierung zu arbeiten, um so
noch zu einer Einigung aller Fraktionen zu kommen. Dieses Ziel
versprach Ausschuss-Obmann Heribert Donnerbauer (V) bis zum Plenum zu
verfolgen.
Abgeordneter Johann Maier (S) erinnerte an einen im Jahr 2005 von
Andreas Khol (V) und Helene Partik-Pable (F) vorgelegten
Entschließungsantrag, der ein ähnliches Ziel verfolgt habe. Auch der
deutsche Bundestag habe im August dieses Jahres eine vollständige
Rehabilitierung von Deserteuren aus Hitlers Armeen beschlossen.
(Forts.)
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