• 07.10.2009, 14:36:44
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Menschenrechtsausschuss fasst zahlreiche Entschließungen Abgeordnete wollen VerteidigerInnen von Menschenrechten unterstützen

Wien (PK) - Eine Reihe von Entschließungen zu unterschiedlichen
Menschenrechtsfragen - das ist das Ergebnis der heutigen Beratungen
des Menschenrechtsausschusses des Nationalrats. Die Abgeordneten
appellieren unter anderem an die Regierung, sich eingedenk des Falls
des Eisernen Vorhangs vor genau 20 Jahren weltweit für Meinungs- und
Versammlungsfreiheit einzusetzen und all jene zu unterstützen, die
wegen der Verteidigung von Menschen- und Minderheitenrechten verfolgt
werden. Gleichzeitig machen sie sich für eine Aufklärung der im Iran
stattfindenden Scheinprozesse und Folterungen von
Oppositionsanhängern stark, treten für die Unterstützung der Rechte
der christlichen Assyrer in der Türkei sowie den Erhalt des
christlichen Klosters Mor Gabriel ein und sprechen sich für einen
verbesserten Schutz der Zivilbevölkerung in Konfliktsituationen im
Rahmen der UN-Sicherheitspolitik aus. Auch bezüglich der
"Umerziehungslager" in China fasste der Ausschuss eine Entschließung.
Vertagt wurden hingegen drei Initiativen der FPÖ betreffend die so
genannten "Heimatvertriebenen".

Basis für die vom Ausschuss großteils einstimmig gefassten
Entschließungen bildeten drei Anträge der Koalitionsparteien sowie je
ein Antrag des BZÖ und der Grünen. Zunächst ging es dabei um die
"Laogai" genannten chinesischen Umerziehungs- bzw. Arbeitslager, zu
denen ein vom BZÖ vorgelegter Entschließungsantrag des BZÖ in Form
eines B-S-V-Abänderungsantrags angenommen wurde. Die Abgeordneten
fordern die Regierung auf, sich auf diplomatischem Weg dafür
einzusetzen, dass die Informationslage über die Lager verbessert
wird. Zudem mahnen sie die Einhaltung menschenwürdiger
Haftbedingungen ein.

Trotz anfänglicher Skepsis stimmten auch die Grünen dem abgeänderten
Entschließungsantrag zu. Zuvor hatte Abgeordneter Albert Steinhauser
scharfe Kritik an der Einrichtung der Lager geübt und gemeint, die
Forderung nach menschenwürdigen Haftbedingungen greife zu kurz, da es
prinzipiell keine menschenwürdigen Umerziehungslager gebe. Der im
Rahmen der Beratungen vorgelegte B-S-V-Abänderungsantrag betrifft
lediglich die Begründung, die in manchen Punkten adaptiert wurde.

Auf Initiative der Grünen fasste der Ausschuss eine Entschließung
betreffend das harte Vorgehen der iranischen Regierung gegen die
Opposition. Die Abgeordneten ersuchen die Regierung, sich auf
internationaler und bilateraler Ebene für eine Einreiseerlaubnis der
zuständigen UN-Sonderberichterstatter in den Iran einzusetzen, um
Scheinprozesse gegen Protestanhänger und Folterungen in iranischen
Gefängnissen aufzuklären. Auch diese Entschließung wurde in Form
eines Abänderungsantrages gefasst, den SPÖ und ÖVP gemeinsam
vorgelegt hatten. Abgeordneter Rudolf Plessl (S) wies darauf hin,
dass im Iran mehr als 4.000 Oppositionsführer und -anhänger verhaftet
worden seien. Die Zustimmung erfolgte mit S-V-B-G-Mehrheit.

Vom Ausschuss einstimmig angenommen wurde ein Entschließungsantrag
der Koalitionsparteien, in dem die Abgeordneten für die Unterstützung
der Rechte der christlichen Assyrer in der Türkei und für die
Erhaltung des Klosters Mor Gabriel eintreten. Das syrisch-orthodoxe
Kloster sei eines der wenigen verbliebenen christlichen Zentren in
der Türkei und trage dazu bei, dass die aramäische Sprache nicht
aussterbe, heißt es in den Erläuterungen. Gleichzeitig fordern die
Abgeordneten die Regierung auf, sich weiterhin und konsequent für die
Einhaltung und Durchsetzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit,
insbesondere für christliche, jüdische und andere religiöse
Minderheiten in der Türkei einzusetzen.

Abgeordneter Bernhard Vock (F) zeigte im Zusammenhang mit dem Antrag
wenig Verständnis dafür, dass die Türkei von der EU regelmäßig
Heranführungsbeihilfen erhalte, obwohl Menschenrechtsverletzungen
evident seien. Dazu hielt Außenminister Michael Spindelegger fest, es
gebe regelmäßige Fortschrittsberichte über die Entwicklung der
Türkei. Würden wesentliche Vorgaben nicht erfüllt, gebe es seitens
der EU auch kein Geld.

Gleichfalls einstimmig nahm der Ausschuss einen weiteren V-S-
Entschließungsantrag an, der darauf abzielt, die österreichische
Regierung in ihrem Bemühen zu unterstützen, weltweit für Meinungs-
und Versammlungsfreiheit einzutreten und sich für jene einzusetzen,
die Menschenrechte verteidigen. Europa sei seit dem Fall des Eisernen
Vorhangs zu einer Wertegemeinschaft zusammengewachsen, die auf
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte
basiere, heißt es im Antrag, in weiten Teilen der Welt würden aber
nach wie vor Menschen verfolgt, die friedlich für freie Wahlen und
die Einhaltung von Menschenrechten eintreten bzw. Minderheitenrechte
einfordern.

Ein von Ausschussvorsitzender Alev Korun (G) zu diesem Antrag
eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit. Korun wollte
dezidiert auch Österreich im Antrag erwähnt wissen und meinte, auch
Personen und NGOs, die sich in Österreich für Menschenrechte
einsetzen, müssten unterstützt werden. Dazu hielt Abgeordnete Sonja
Steßl-Mühlbacher (S) fest, dass der Ausdruck "in allen Teilen der
Welt" auch Österreich mit umfasse. Abgeordneter Franz Glaser (V)
unterstrich, die Einhaltung der Menschenrechte sei in vielen Ländern
nicht gewährleistet, wobei vor allem jene leiden, die sich für
Menschenrechte einsetzten.

Schließlich stimmte der Ausschuss einhellig einem V-S-
Entschließungsantrag zu, in der die Koalitionsfraktionen für eine
Verbesserung des Schutzes der Zivilbevölkerung in Konfliktsituationen
im Rahmen der UN-Sicherheitspolitik eintreten. Österreich solle
während seiner zweijährigen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat
diesbezüglich eine aktive Rolle einnehmen, die aktive Einbindung von
Frauen in Friedensprozesse unterstützen sowie seine Rolle als
Vermittler und Ort des Dialogs stärken, verlangen die Abgeordneten.

Auch hier konnten sich die Grünen mit einem Abänderungsantrag nicht
durchsetzen. Abgeordnete Korun wollte die Entschließung um die
Forderung ergänzen, in Österreich einen zivilen Friedensdienst
aufzubauen und diesen finanziell ausreichend zu dotieren. Im Rahmen
dieser Einrichtung sollten ihr zufolge zivile Friedensfachkräfte in
Konfliktherde entsendet werden.

Vorerst kein Gedenktag für "Heimatvertriebene"

Zum Thema vertriebene Altösterreicher lagen dem Ausschuss drei
Entschließungsanträge der FPÖ vor. Die Abgeordneten fordern darin
Initiativen der Regierung zur Abschaffung der so genannten Benes-
Dekrete in Tschechien (235/A[E]), die Einführung eines Gedenktags zur
Erinnerung an das Schicksal und die Anliegen der österreichischen
Heimatvertriebenen (236/A[E]) und die Unterstützung und Umsetzung der
"Triester Erklärung" vom 31. März 2007 (237/A[E]). In dieser
Erklärung fordern die vertriebenen, geflüchteten und deportierten
Völker und Volksgruppen Europas u.a. die Wiedergutmachung von im
Zusammenhang mit Vertreibung und Deportation begangenen Verbrechen.

Abgeordneter Gerhard Kurzmann (F) begründete die
Entschließungsanträge seiner Fraktion damit, dass sich die Rechtslage
in Tschechien und Slowenien in Bezug auf die heimatvertriebenen
AltösterreicherInnen auch nach dem EU-Beitritt nicht geändert habe,
obwohl der damalige Bundeskanzler Wolfgang Schüssel Gegenteiliges in
Aussicht gestellt hatte. Seitens der politischen Elite gebe es nach
wie vor keinerlei Signale, das begangene Unrecht zu verurteilen,
kritisierte er.

Abgeordneter Norbert Kapeller (V) sprach sich für eine Vertagung der
Anträge aus und verwies auf die Absicht, sich im Rahmen einer
Arbeitsgruppe mit dem Thema zu beschäftigen. Ebenso sollen ihm
zufolge die Ergebnisse der neuen Historikerkommission abgewartet
werden, deren Einrichtung Tschechien und Österreich vereinbart haben.
Die Forderung nach Abschaffung aller Benes-Dekrete gehe jedenfalls zu
weit und würde nur die Hardliner in Tschechien stärken, zeigte sich
Kapeller überzeugt. Damit würde man in Tschechien vermutlich ähnliche
Reaktionen provozieren wie in Österreich nach der Verhängung der
Sanktionen durch die EU.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) wies darauf hin, dass es um eine
emotionale und sensible Angelegenheit gehe. Man dürfe auch die
Vorgeschichte der Vertreibungen nicht außer Acht lassen, meinte sie
und plädierte für einen umfassenden Dialog. Die Frage sei, wie gehe
das neue Europa mit der Vergangenheit um.

Auch Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) drängte auf einen breiten
Dialog im Sinne einer besseren Völkerverständigung. Einseitige
Polemik habe noch nie irgendjemandem geholfen, meinte er und stellte
in diesem Sinn die Ablehnung der FPÖ-Anträge durch die Grünen in
Aussicht. Auch Österreich habe, so Pirklhuber, lange gebraucht, um
seine Vergangenheit aufzuarbeiten. Für Tschechien seien die Benes-
Dekrete so etwas wie Staatsgründungsdokumente, gab er zu bedenken,
die Forderung nach Aufhebung aller Dekrete würde sicher als
inadäquate Einmischung empfunden. Zur Frage des Vertriebenen-
Gedenktags merkte Pirklhuber an, es lebten viele Vertriebene in
Österreich, nicht nur vertriebene Altösterreicher.

Abgeordneter Christian Lausch (F) kritisierte, dass die Anträge der
FPÖ mit der Vertagung auf "die lange Bank" geschoben würden. Der
Bundesregierung sei das Thema offenbar nicht wichtig, klagte er. Sie
wolle wohl niemanden vergrämen und verärgern.

Abgeordneter Gerald Grosz stellte namens des BZÖ die Zustimmung zu
allen drei FPÖ-Anträgen in Aussicht, auch wenn er die Forderung nach
Aufhebung der Benes-Dekrete als zu unpräzise wertete. Es gehe um die
Unrechtsparagraphen der Dekrete, betonte er, man könne von einem Land
nicht verlangen, seine Verfassung abzuschaffen. Jedenfalls würden
durch die Dekrete Menschenrechte verletzt, bekräftigte Grosz.

Empört äußerte sich Grosz über die Vertagung des Antrags betreffend
die Einrichtung eines Vertriebenen-Gedenktags. Es gebe Hunderte
Gedenktage in Österreich, meinte er, nur für die Vertriebenen solle
es offenbar keinen geben. Auch Abgeordneter Leopold Mayerhofer (F)
drängte auf die Schaffung des Gedenktags.

Außenminister Michael Spindelegger erinnerte an die Zielsetzung der
österreichischen Politik, nämlich die Anerkennung des Unrechts der
Vertreibungen durch die tschechische Seite und das Setzen einer
symbolischen finanziellen Geste zur Wiedergutmachung und Versöhnung.
Seiner Darstellung nach gibt es derzeit allerdings keine
entsprechende Bereitschaft von Seiten der tschechischen Politik. Was
Österreich tun könne, sei, so Spindelegger, das Thema am Tisch zu
lassen. Er hofft in diesem Zusammenhang, dass die mit Tschechien
vereinbarte Einsetzung einer neuen Historikerkommission wieder
Bewegung in die Sache bringt.

Alle drei Anträge der FPÖ wurden mit S-V-Mehrheit vertagt. (Schluss)

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