OTS0096 / 30.09.2009 / 10:31 / Channel: Politik / Aussender: Kathpress
Stichworte: Jungschar / KATHPRESS / Kinderrechte / Politik


Kinderrechte: Jungschar gehen Gesetzesentwürfe nicht weit genug =


   Wien, 30.09.2009 (KAP) Die Katholische Jungschar fordert eine 
Ausweitung der beiden Gesetzesentwürfe von SPÖ und ÖVP zur 
Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung. Die Entwürfe der 
Regierungsparteien sind für den Bundesvorsitzenden der Katholischen 
Jungschar, Stefan C. Leitner, zwar "zwei Schritte in die richtige 
Richtung", die er auch unterstütze; das von der Jungschar 
angestrebte Ziel einer kompromisslosen Umsetzung der UN-Konvention 
für die Rechte des Kindes erfüllten beide Vorlagen aber offenbar 
nicht. 
Die Jungschar vermisst etwa einen allgemeinen Paragrafen zum Schutz 
vor Diskriminierung für alle Kinder. Es sollte das gesamte 
Kinderrechtepaket, nicht nur Teilbereiche davon, in den 
Verfassungsrang gehoben werden, so Leitner: "Das Ziel der 
Kinderrechtskonvention ist ein umfassendes, nämlich dass alle Kinder 
und Jugendlichen die gleichen Chancen haben und den Schutz und die 
Unterstützung bekommen müssen, die sie brauchen." 
Der Beschluss der Kinderrechte im Verfassungsrang ist für die 
Jungschar ein "längst überfälliger politischer Schritt", dem die 
gelebte Umsetzung der Kinderrechte folgen müsse. "Wir als Erwachsene 
tragen die Verantwortung, bei unseren Taten das Wohl aller Kinder zu 
berücksichtigen und ihre Teilhabe an Entscheidungsprozessen zu 
sichern", appellierte Leitner an die Öffentlichkeit und die Politik. 
Familienstaatssekretärin Christine Marek hat diese Woche einen neuen 
Entwurf in der Causa vorgelegt. Frauenministerin Gabriele 
Heinisch-Hosek plädierte dafür, die beiden vorliegenden Entwürfe von 
SPÖ und ÖVP abzugleichen und dann eilig zu einer Entscheidung zu 
kommen. 
Durch die Verankerung in der Verfassung sollen Kinderrechte 
einklagbar werden. So könnte sich die Vertretung eines Kindes 
beispielsweise ans Höchstgericht wenden, wenn Vereinbarungen im 
Rahmen der gemeinsamen Obsorge von einem Elternteil nicht 
eingehalten werden. 
 (ende)
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