- 22.09.2009, 08:35:19
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- OTS0018 OTW0018
Augarten: Projekt Konzerthalle der Wiener Sängerknaben rechtswidrig?
Initiative Denkmalschutz fordert Prüfung des BDA-Bescheides
Wien (OTS) - Am 5. März 2009 hat das Bundesdenkmalamt (BDA) einen
Bescheid erlassen, der die Verbauung des Augartenspitzes ermöglicht.
Die Gesetzmäßigkeit des Bescheides ist jedoch stark zu bezweifeln:
Neben einer in jeder Hinsicht unzulänglichen Interessensabwägung kann
wohl auch die von den Wiener Sängerknaben aufgestellte Behauptung,
dass der Konzertsaal genau nur an dem angegebenen Ort möglich ist,
kaum als erwiesen gelten. Im Bescheid wird diese Behauptung einfach
ungeprüft übernommen.
Trotz möglicher Rechtswidrigkeit keine Einspruchsmöglichkeit!
Leider können nur der Landeshauptmann und Bürgermeister (in Wien
ident) sowie der Eigentümer respektive Projektwerber den Bescheid
anfechten. Doch diese haben klar Position für die Konzerthalle
bezogen. Der Öffentlichkeit, deren Interesse das BDA unzulänglich
wahrgenommen hat, steht kein Rechtsmittel zu. Im Klartext heißt das:
Ein inhaltlich klar rechtswidriger Bescheid wird trotzdem
rechtskräftig. Kann wieder, wie unlängst beim Seebahnhof Gmunden in
Oberösterreich, nur die Volksanwaltschaft - und das nur im Nachhinein
ohne Rechtsfolgen - die inhaltliche Rechtswidrigkeit feststellen?
Die Initiative Denkmalschutz fordert daher für facheinschlägige
Organisationen in Denkmalschutzverfahren - so wie in der Schweiz -
Parteistellung. Nur so kann der Verwaltungsgerichtshof zur
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines BDA-Bescheides angerufen werden.
Rückfragehinweis:
Verein Initiative Denkmalschutz, Markus Landerer und Claus Süss,
0699/10244216 oder 0676/7404327, www.initiative-denkmalschutz.at
(ZVR-Nr.: 049832110), email: [email protected]
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