• 14.09.2009, 11:39:41
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  • OTS0124 OTW0124

Styria/Moser Holding: BWB stellt Prüfungsantrag an das Kartellgericht

Wien (OTS) - Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sieht die
Voraussetzungen für eine Freigabe der geplanten Fusion zwischen den
Medienkonzernen Styria und Moser Holding derzeit als nicht gegeben
an.

Die BWB bringt deshalb einen Prüfungsantrag beim Kartellgericht
ein. Die BWB begründet ihren Antrag mit Beeinträchtigung der
Medienvielfalt und Verstärkung der Marktmacht. Auch sind die konkrete
Ausgestaltung sowie die Kontrollverhältnisse nicht klar. In der
österreichischen Fusionskontrolle hat es einen Medienzusammenschluss
in dieser Größe und Vielschichtigkeit noch nicht gegeben.

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurde am 17. August 2009
der Zusammenschluss der Styria Media Group AG mit der JS Moser
Medienholding GmbH angemeldet. Demnach sollen die regionalen
Aktivitäten der Verlagsgruppe Styria und sämtliche Aktivitäten der
Moser Holding in eine neue Aktiengesellschaft eingebracht werden.
Heute Montag, 14. September 2009, stellt die BWB in dieser Causa
einen Prüfungsantrag beim Kartellgericht. Die BWB kooperierte stets
eng mit dem Bundeskartellanwalt.

In der österreichischen Fusionskontrolle hat es einen
Medienzusammenschluss in dieser Größe (Umsatzhöhe und Marktführer in
mehreren Bundesländern) und Vielschichtigkeit (Betroffenheit diverser
Printmedien, Radio, Vertrieb, Druck) bislang noch nicht gegeben.

Inhaltliche Bedenken gegen die Fusion

Die BWB hat folgende inhaltliche Bedenken festgestellt, die sich
in der ersten Phase der Zusammenschlussprüfung nicht ausräumen
ließen.

Marktabschottung bei Anzeigen

- Angesichts der festgestellten Marktstellung der Styria/Moser auf
ihren "Heimatmärkten" kann eine Marktbeherrschung auf den
jeweiligen regionalen Anzeigenmärkten ebenso wenig ausgeschlossen
werden, wie die Verstärkung einer allenfalls bestehenden
marktbeherrschenden Stellung durch eine mögliche Erhöhung von
Marktanteilen durch Absaugen von Werbekunden regionaler
Printmedien mit national/überregionalem Werbeinteresse.

- Hinsichtlich Druck und Vertrieb ist darauf hinzuweisen, dass
wenige medienunabhängige Unternehmen existieren, die diese
Leistungen anbieten. Da die Kosten für Druck und Vertrieb etwa 60
Prozent der Ausgaben einer Zeitung ausmachen, muss überprüft
werden, ob die Stellung der Anmelder zu Marktabschottungen führen
kann, indem Wettbewerbern der Zugang zu von den Anmeldern
abhängigen Druck- oder Vertriebsunternehmen verweigert wird.

Bedenken wegen Beeinträchtigung der Medienvielfalt

- Zentral ist im Zusammenhang mit dem Lesermarkt die Bedeutung der
Medienvielfalt. Durch die unterschiedlichen Zeitungen/Magazine
/Hörfunk/ Fernsehsender und die Reichweiten, die die beiden
Unternehmen gemeinsam haben, wird die Medienvielfalt in Österreich
nach Auffassung der BWB stark beschränkt.

Idente Beiträge in verschiedenen Medien beeinträchtigen
Meinungsvielfalt

- Vor allem die von Styria laut Aussagen der Konzernführung geplante
Mehrfachnutzung von Artikeln, bei dem ein Journalist / eine
Journalistin Beiträge verfasst, die dann nahezu gleichlautend in
mehreren Medien verwendet werden sollen, vergrößert die
wettbewerblichen Bedenken der BWB. Denn damit geht die
gleichgeschaltete Meinungsverbreitung durch die Verwendung
desselben Artikels in unterschiedlichen Printmedien einher:
(Test-)Berichte zu einzelnen Produkten, Berichte über Unternehmen
oder Institutionen, ja sogar die allgemeine Berichterstattung über
Sachverhalte in Österreich können in den Medien der neuen Gruppe
denselben Inhalt haben. Damit werden der unabhängige Journalismus
und die Meinungsvielfalt der Medien in Mitleidenschaft gezogen.

Medienvielfalt und Journalisten

- Weniger Journalisten, die in den verschiedenen Medien Artikel
verfassen, bedeuten weniger unterschiedliche Meinungen und damit
eine Beeinträchtigung der Meinungsvielfalt. Durch den
Zusammenschluss würde sich die Zahl der möglichen Arbeitgeber für
Journalisten weiter verringern. Die Arbeitsmöglichkeiten für
Journalisten würden weiter eingeschränkt.

- Die BWB hat bei der Anmeldung von Zusammenschlüssen nicht nur den
aktuellen Markt zu betrachten, sondern muss ebenso
Zukunftsszenarien bedenken. Allein aus den medialen Ankündigungen
der vergangenen Wochen und Monate ist ein Ende der
Zusammenlegungen auf dem Medienmarkt nicht abzusehen. Diese
Prognosen und Entwicklungen müssen in die Prüfung einfließen.

BWB analysierte bereits vor Eintreffen des Antrages

Da der Gesetzgeber der BWB zur Prüfung eines solchen Antrages nur
vier Wochen Zeit einräumt, gleichzeitig aber umfassende Analysen
nötig sind, um sowohl die Anmeldung als auch mögliche Folgen zu
beleuchten, hat die BWB bereits nach der ersten Ankündigung des
Fusionsvorhabens von Styria und Moser Holding mit entsprechenden
Arbeiten begonnen. Schon im Sommer hat die BWB ein Team aus Juristen,
Ökonomen und Betriebswirten gebildet, um den aktuellen Medienmarkt
eingehend zu beleuchten.

Seit Eingang der Anmeldung am 17. August 2009 laufen die
Ermittlungen auf Hochtouren. Die BWB verschickte Auskunftsverlangen
an etwa 20 Mitbewerber, rund 230 Kunden und zehn Mediaagenturen,
prüfte die Antworten und wertete diese aus. Sie lud Experten zu
Informationsgesprächen und stellte ökonomische Berechnungen an, um
die relevanten Märkte zu analysieren und die Stellung des neu zu
gründenden Unternehmens bewerten zu können.

Kartellgericht hat fünf Monate Zeit, zu entscheiden

Mit dem nunmehrigen Prüfungsantrag an das Kartellgericht wird
Phase zwei in dem Zusammenschlussverfahren eingeleitet. Nun hat das
Kartellgericht fünf Monate Zeit, um den Zusammenschluss entweder zu
untersagen, oder mit beziehungsweise ohne entsprechende Auflagen zu
genehmigen.

Rückfragehinweis:
Bundeswettbewerbsbehörde
Mag. Veronika Haubner
Tel.: 01 245 08 314
mailto:[email protected]
http://www.bwb.gv.at

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