Wien (OTS) - Angesichts der heutigen medialen Berichterstattung
zum eingebrachten Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum
Befahren ausgewählter Bus- und Taxispuren teilt das Bundesministerium
für Justiz mit:
Das Bundesministerium für Justiz ersuchte das Magistrat der Stadt
Wien im Juni 2009 um Überprüfung, ob für ausgewählte Busspuren die
Benützung des Dienstkraftwagens der Bundesministerin für Justiz in
Dringlichkeitsfällen möglich ist. Der Antrag wird derzeit von der
zuständigen Behörde aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen überprüft.
Seitens des Ministeriums wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
sich der Antrag ausschließlich auf Dringlichkeitsfälle - kurzfristig
anberaumte Sitzungen und ähnliches - bezieht.
Mit dem Antrag wird keinesfalls bezweckt, bei allen Fahrten eine
Benützung der Bus- und Taxispuren zu ermöglichen.
Rückfragehinweis:
~
Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7, 1070 Wien
Mag. Katharina Swoboda
Pressesprecherin
Tel: (01) 52152-2173
Mail: katharina.swoboda@bmj.gv.at
http://www.bmj.gv.at
~
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0095 2009-09-03/11:04
031104 Sep 09
NJU0001 0150