• 03.09.2009, 11:04:12
  • /
  • OTS0095 OTW0095

Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren ausgewählter Bus- und Taxispuren

Antrag bezieht sich nur auf Dringlichkeitsfälle

Wien (OTS) - Angesichts der heutigen medialen Berichterstattung
zum eingebrachten Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum
Befahren ausgewählter Bus- und Taxispuren teilt das Bundesministerium
für Justiz mit:

Das Bundesministerium für Justiz ersuchte das Magistrat der Stadt
Wien im Juni 2009 um Überprüfung, ob für ausgewählte Busspuren die
Benützung des Dienstkraftwagens der Bundesministerin für Justiz in
Dringlichkeitsfällen möglich ist. Der Antrag wird derzeit von der
zuständigen Behörde aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen überprüft.

Seitens des Ministeriums wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
sich der Antrag ausschließlich auf Dringlichkeitsfälle - kurzfristig
anberaumte Sitzungen und ähnliches - bezieht.

Mit dem Antrag wird keinesfalls bezweckt, bei allen Fahrten eine
Benützung der Bus- und Taxispuren zu ermöglichen.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Justiz
   Museumstraße 7, 1070 Wien
   Mag. Katharina Swoboda
   Pressesprecherin
   Tel: (01) 52152-2173
   Mail: [email protected]
   http://www.bmj.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel