- 31.08.2009, 09:58:45
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Neue Mopedausbildung gilt ab 1. September
Mopedlenker ohne Führerschein können Mopedausweis innerhalb von 2 Jahren beantragen
Wien (BMVIT) - Mit 1. September tritt die einheitliche
Mopedausbildung als Teil des gesamten Verkehrssicherheitspakets in
Kraft. Verkehrsministerin Doris Bures setzte die Reform als Reaktion
auf die hohen Unfallzahlen vor allem bei jungen Mopedlenkern um. So
passieren 60 Prozent aller Mopedunfälle AnfängerInnen im ersten
halben Jahr. Wesentliche Neuerungen sind: mehr Praxisstunden im
Verkehr und die Vereinheitlichung der Ausbildung. Personen, die schon
bisher zulässigerweise Moped gefahren sind, haben ab 1. September
zwei Jahre Zeit ohne weitere Voraussetzungen den Mopedausweis bei den
zuständigen Stellen zu beantragen. Inhaber von anderen Führerscheinen
brauchen keinen eigenen Mopedausweis. ****
Bisher mussten 15-Jährige acht Stunden Theorie (inkl.
Theorieprüfung) und sechs Stunden Fahrpraxis am Übungsplatz
absolvieren, 16- bis 24-Jährige nur acht Stunden Theorie (inkl.
Theorieprüfung) und ab 24 Jahren gab es überhaupt keine
Voraussetzung. Künftig sind für alle Altersgruppen acht Stunden
Fahrpraxis (sechs Stunden am Platz, zwei Stunden im Verkehr) und
sechs Stunden Theorie (inkl. Theorieprüfung) vorgesehen. "Mehr
Fahrpraxis soll mithelfen, Unfälle zu vermeiden", sagt Bures. Sie
will damit einen weiteren Schritt für mehr Sicherheit im
Straßenverkehr setzen und die Unfallzahlen bei Mopedlenkern
reduzieren. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Susanna Enk, Pressesprecherin
Telefon: +43 (0) 1 711 6265-8121
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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