Wien (OTS) - Die aktuelle Diskussion über Grenzwerte im Mobilfunk
in Belgien begrüßt die Initiative Hadersdorf. Sie fordert die
Regelung der Grenzwerte in Österreich und den Stopp des Wildwuchses
von Mobilfunkanlagen. Die Bürgerinitiative Hadersdorf kämpft seit
August 2008 gegen die Errichtung einer geplanten UMTS-Sendeanlage im
14. Bezirk. Seitdem wurden Unterschriften gesammelt, eine Homepage
erstellt, zwei Podiumsdiskussionen mit Experten und jüngst ein
Grätzelfest organisiert.
Wien Penzing - In der Cottagestraße 11 soll gegen den Willen der
Anrainer auf einem Privathaus eine UMTS-Sendeanlage mit 6 Sendern
(Mobilkom & Orange) errichtet werden. Mehr als 1300 Unterschriften
wurden bereits gegen dieses Projekt, bzw. gegen die Errichtung
weiterer "Handymasten" im Gebiet
Hadersdorf-Weidlingau-Wolfersberg-Bierhäuselweg, gesammelt.
"Die aktuelle Diskussion über die Senkung der Grenzwerte in
Belgien auf 3 Volt pro Meter ist wichtig. Die Auseinandersetzung mit
dem Thema der gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks muss
aktiv und kritisch geführt werden. Unabhängige wissenschaftliche
Langzeitstudien sind unbedingt erforderlich. Neben der Senkung der
Grenzwerte in Österreich fordern wir, als Initiative, auch die
Mitsprache der von Sendeanlagen betroffenen Anrainer. Anrainer haben
derzeit in Österreich keinerlei Rechte, wenn z.B. ein Nachbar eine
Sendeanlage auf dem Dach seines Privathauses errichten lässt", so Dr.
Roland Stocker, der unmittelbare Anrainer des Doppelhauses, auf dem
die Sendeanlage in der Cottagestraße errichtet werden soll. Aus
diesem Grund hat Stocker gemeinsam mit anderen Betroffenen die
Initiative Hadersdorf ins Leben gerufen.
"In Österreich ist die Bundesebene für Telekommunikationsbelange
zuständig. Die Bezirkspolitik kann das Vorhaben nur verzögern, aber
nicht verhindern. Infrastrukturministerin Doris Bures betont zwar in
der aktuellen Debatte um die belgischen Grenzwerte auch für
Österreich, dass sie die Sorgen der Bevölkerung ernst nehme, wir
können dies jedoch nicht bestätigen. Wir, die Initiative Hadersdorf,
versuchen seit mehreren Monaten einen Termin bei der Ministerin zu
bekommen. Ebenso gestaltet es sich bei Bundeskanzler Faymann. Die
Terminanfrage war ergebnislos. Wir fragen uns: Wenn man mit den
betroffenen Bürgern nicht spricht, wie kann ein Politiker, der das
Volk vertritt, die Anliegen, Wünsche und Sorgen dieser ernst nehmen?"
Die Bürgerinitiative Hadersdorf hat aus diesem Grund einen eigenen
Forderungskatalog an die Politik und Betreiber ausgearbeitet
(abrufbar unter www.initiative-hadersdorf.at).
Die Bewohner rund um die Cottagestraße sind entschlossen weiter
gegen die Errichtung der geplanten Sendeanlage in ihrer unmittelbaren
Wohnumgebung mit Unterstützung von zahlreichen Bezirks- und
Gemeindepolitikern zu kämpfen. Die Bewilligung zur Errichtung eines
Technikraums, der zum Betreiben der Sendeanlage in der Cottagestraße
11 notwendig ist, wurde im Bezirk einstimmig abgelehnt. Momentan
liegt der Akt bei der Berufungsbehörde. Nach derzeitigen
österreichischen Gesetzen ist den Mobilfunkbetreibern letztlich die
Installierungsbewilligung zu erteilen.
Forderungskatalog der Initiative Hadersdorf
I. KURZFRISTIG
- Verhinderung der geplanten Sendeanlage Cottagestraße 11 sowie
allfällige Ausweichstandorte in diesem Wohngebiet (Hadersdorf-
Weidlingau, Wolfersberg, Bierhäuselberg)
II. LANGFRISTIG
Gesundheit
~
- Einheitliche, gesetzlich verbindliche (deutlich geringere!)
Grenzwerte zur Minimierung der gesundheitlichen Belastungen
- Gebiets-Strahlungs-Belastungsnachweis mit Öffentlichkeitsmachung
alle Sender in einem Gebiet. Maximale Gesamt-Grenzwerte je
Stadtgebiet: Zentrum - Industriegebiet - Wohngebiet usw.,
Netzbetreiber-Gebietszuordnung, kein Verdrängungskampf mit
zusätzlichen Sendern (ABGB § 364)" " ... um ein den örtlichen
Verhältnissen gewöhnliches Maß nicht zu überschreiten und die
ortsübliche Benutzung des Grundstückes nicht wesentlich zu
beeinträchtigen
- Festlegung der Verantwortlichkeit für eventuell auftretende
Gesundheitsschäden als Folge elektromagnetischer Felder von
Funksendern
~
Transparenz
~
- Wiederaufnahme der Genehmigungspflicht von Sendeanlagen in das
Gewerberecht
- Berücksichtigung von Anrainerrechten bei der Bewilligung von
Sendeanlagen
- Verbindlicher, vollständiger und öffentlich zugängiger amtlicher
(!) Senderkataster
- Gut sichtbare Kennzeichnung an jedem Objekt (auch Kirchen!) mit
Sendeanlage - Unter Angabe der technischen Parameter, " In diesem
Haus ist eine Mobilfunkanlage der Fa. ... mit folgenden
Strahlungswerten installiert."
- Regelmäßige technische Überprüfung mit Prüfplakette für
Sendeanlagen
~
Allgemein
~
- Gesetzliche Haftungserklärung bei der Wertminderung von Eigentum
durch Sendeanlagen - Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen
verlieren rund 25% ihres Wertes. Die Rechtssprechung
berücksichtigt bereits die Beeinträchtigung der
Lebensverhältnisse durch Errichtung eines Sendemastes bei der
Mietzinsfestlegung (Beim Gemeindebau Mauerbachstrasse in
Hadersdorf wurde den Mietern eine 25%-ige Reduktion der variablen
Betriebskosten vorgeschlagen, wenn diese der Errichtung einer
Mobilfunkanlage nicht im Weg stünden. Diese Mobilfunkanlage wurde
2005 von den Anrainern durch vehemente Proteste verhindert.)
- Steuerliche Begünstigung zukunftsorientierter kabelgebundener
Datendienste
- Verpflichtung aller Netzbetreiber zur weitestgehend gemeinsamen
Nutzung von Sendeanlagen
~
Rückfragehinweis:
Dr. Eva Donner
Tel.: 0676 7502311
Email: initiative-hawei@gmx.at
www.initiative-hadersdorf.at
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OTS0008 2009-06-18/08:42
180842 Jun 09
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