- 28.11.2008, 12:55:05
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FMA verlängert befristetes Verbot für ungedeckte Leerverkäufe in Aktien der "Erste Group Bank AG", "Raiffeisen International Bank-Holding AG", "UNIQA Versicherungen AG" und "WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group".
Wien (OTS) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat im
internationalen Gleichklang per Verordnung, die mit 29. November 2008
in Kraft tritt, das befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am
Kassamarkt in Aktien der "Erste Group Bank AG", "Raiffeisen
International Bank-Holding AG", "UNIQA Versicherungen AG" und "WIENER
STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group" bis einschließlich
30. Jänner 2009 verlängert. Diese Maßnahme stützt sich auf § 48d Abs
12 Börsegesetz. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige
ungedeckte Leerverkaufspositionen die "Market Maker" oder
"Specialists" im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel: ++43/(0)1/24959 - 5106
Tel: ++43/(0676)/88249516
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