- 04.09.2008, 11:22:43
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Zukunftspakt für die Universitäten
Offener Brief an die Spitzenkandidaten/innen der wahlwerbenden Parteien / Einstimmiger Beschluss des Präsidiums der Österreichischen Universitätenkonferenz
Wien (OTS) - Im November 2007 hat der Nationalrat eine positive
Entwicklung eingeleitet: Bis zum Jahr 2020 sollen die Gesamtausgaben
für den Hochschulbereich auf 2 Prozent des BIP erhöht werden. Dies
entspricht einer Empfehlung der EU-Kommission aus dem April 2005 und
internationalen Standards.
Das derzeitige Hochschulbudget Österreichs umfasst lediglich ca.
1,2 Prozent des BIP, damit sind vor allem die österreichischen
Universitäten im internationalen Vergleich dramatisch
unterfinanziert.
Das 2-Prozent-Ziel ist unabdingbar für die Sicherung der
Zukunftsfähigkeit des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes
Österreich. Realistisch kann es nur erreicht werden, wenn spätestens
im Jahr 2010 mit einer entsprechenden jährlichen Erhöhung des Budgets
für die Universitäten begonnen wird.
Für das Jahr 2010 bedeutet das einen Mehrbetrag von ungefähr 400
Millionen Euro.
Nur wenn die bestehende Unterfinanzierung behoben wird, können die
Universitäten den Studierenden adäquate Studienplätze und den
Wissenschaftern/innen langfristig attraktive Arbeitsbedingungen
bieten sowie einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes
leisten.
Die Rektoren/innen fordern daher einen Zukunftspakt für die
österreichischen Universitäten im nächsten Regierungsprogramm:
o Erhöhung der Gesamtausgaben für den tertiären Bildungssektor auf 2 Prozent des BIP bis 2020; im ersten Schritt Steigerung des Globalbudgets der Universitäten um ca. 400 Millionen Euro im Jahr 2010. o Eine Abschaffung der Studienbeiträge, deren finanzieller Ausgleich nur auf einer Empfehlung für künftige Bundesfinanzgesetze beruht, wird abgelehnt.
Der Ausfall der Beiträge in der derzeitigen Höhe von ca. 150
Millionen Euro ist den Universitäten eins zu eins aus dem
Bundeshaushalt zu ersetzen, und zwar zusätzlich zu der erforderlichen
Steigerung des Globalbudgets. Bei einer Steigerung der
Studierendenzahlen muss auch das Ersatzbudget für die jeweilige
Universität entsprechend steigen.
Bei einer Abschaffung der Studiengebühren ohne gesetzlich sofort
fixierten Ausgleich wären massive Einschnitte im Leistungsangebot der
Universitäten eine kaufmännische Notwendigkeit. Eine Reduktion des
Lehrangebots, vielfach ein Einstellungsstopp und eine Reduktion der
Investitionen wären unmittelbare und unvermeidbare Folgen.
Die Universitätenkonferenz tritt für eine Erhöhung der Stipendien
ein.
o Vollständige Finanzierung des ausverhandelten Kollektivvertrags
zur nachhaltigen Sicherung von Forschung und Lehre
o Beibehaltung der Autonomie der Universitäten
Das Präsidium der Österreichischen Universitätenkonferenz
Rückfragehinweis:
Mag. Heribert Wulz
Tel.: 01 / 310 56 56 0
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