• 03.04.2008, 09:36:49
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  • OTS0051 OTW0051

BZÖ bringt Anfrage an Berger wegen Niederschlagung des Novotny-Verfahrens ein

Justizministerin hat Vorwurf der Günstlingswirtschaft und des Amtsmissbrauchs restlos aufzuklären

Wien 2008-04-03 (OTS) - "Immer mehr verdichten sich die Hinweise
und Informationen, wonach bei der klammheimlichen Niederschlagung des
Strafverfahrens gegen den Lebensgefährten der Justizministerin, Herrn
Rudolf Novotny, Berger informiert war. Entgegen den ersten
Schutzbehauptungen des roten Staatsanwaltsprechers Jarosch ist
vollkommen klar, dass Berger über dieses Strafverfahren in vollem
Umfang informiert war. Dieser latente Vorwurf der
Günstlingswirtschaft und des Amtsmissbrauchs im Justizministerium
muss auf Punkt und Beistrich im Interesse des Ansehens des
Rechtsstaates restlos aufgeklärt werden. Dieses offensichtlich von
höchster Stelle niedergeschlagenen Strafverfahren wegen
Urkundenfälschung, zeigt nicht nur, dass innerhalb der roten
Politjustiz mit zweierlei Maß gemessen wird, sondern beweisst, dass
die SPÖ das Justizministerium mit aller Brutalität missbraucht, wie
wir es eigentlich nur von der ÖVP im Innenministerium gewohnt waren",
begründet BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz die parlamentarische
Anfrage des BZÖ.

"Dieser von der SPÖ eingeführte Sumpf der Zwei-Klassen-Justiz gehört
trocken gelegt. Es kann und darf nicht sein, dass eine
Justizministerin wegen ihrer privaten Probleme, Gesetze mit Füßen
treten lässt und somit dem Ansehen des Rechtsstaates schadet. Wehret
den Anfängen", begründet Grosz, der nachfolgend die Anfrage im
Wortlaut vorstellt:

ANFRAGE
an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verfahren gegen den Lebensgefährten der Justizministerin,
Rudolf Novotny

Zahlreichen Medienberichten zufolge wurde ein Verfahren gegen den
gegenwärtigen Lebensgefährten der Justizministerin, Rudolf Novotny,
niedergeschlagen. Konkret soll gegen den Partner der Ministerin
aufgrund einer Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung im
Zuge seines Scheidungsverfahrens ermittelt worden sein. Novotny habe
im Rahmen seines Scheidungsverfahrens unrichtige Angaben zu seiner
Einkommenssituation gemacht, um sich Unterhaltsansprüchen aus der Ehe
zu entziehen.

Diese Meldungen legen den Verdacht nahe, das Verfahren gegen Rudolf
Novotny könnte lediglich wegen dessen Lebensgefährtin, eventuell
sogar auf deren Intervention hin, nicht weiterverfolgt und mithin
gesetzeswidrig, trotz bestehender Verdachtslage, eingestellt worden
sein. Der Verdacht gegen die Ministerin, aus persönlichen Gründen
zugunsten ihres Partners in ein laufendes Strafverfahren eingegriffen
zu haben, konnte auch von dem Behördensprecher, Gerhard Jarosch, in
einer Stellungnahme gegenüber der APA nicht schlüssig ausgeräumt
werden.

Deshalb richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1. Ist es richtig, dass gegen Ihren Lebensgefährten, Rudolf
Novotny, strafrechtliche Ermittlungen geführt werden oder wurden?

2. Ist es richtig, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen Ihren
Lebensgefährten, Rudolf Novotny, wegen des Verdachts der
Urkundenfälschung geführt werden oder wurden?

3. Ist es richtig, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen Ihren
Lebensgefährten, Rudolf Novotny, wegen des Verdachts der
Urkundenfälschung aufgrund falscher Angaben im Rahmen dessen
Scheidungsverfahrens geführt werden oder wurden?

4. Wenn mindestens eine der vorstehenden Fragen bejaht wurde, wie
ist der Verfahrensstand? Sollte das Verfahren beendet sein, aus
welchen Gründen wurde es konkret beendet?

5. Wenn vorstehende Fragen verneint wurden, ist ein Verfahren des
Rudolf Novotny gegen die Medien, die diese Meldungen verbreitet
haben, gerichtshängig?

6. Ist es richtig, dass das Verfahren gegen Ihren derzeitigen
Lebensgefährten, Rudolf Novotny, im Ministerium noch während der
laufenden Ermittlungen bekannt war?

a) Wenn ja, wer hatte Kenntnis von dem laufenden Verfahren?
b) Wenn nein, wie ist es möglich, dass Sie von einem Verfahren
gegen ihren derzeitigen Partner weder dienstlich noch privat Kenntnis
erlangt?

7. Ist es richtig, dass der Akt über das Verfahren gegen Ihren
Lebensgefährten, Rudolf Novotny, im Justizministerium vorgelegt
wurde?

8. Wenn ja, wer hat veranlasst, dass der Akt im Ministerium
vorgelegt wird? Wem wurde dieser Akt vorgelegt? Welche Verfügung
wurde konkret von wem veranlasst?

9. Wurde von Ihnen, von Seiten Ihres Kabinetts oder des
Justizministeriums in das Verfahren gegen Rudolf Novotny
eingegriffen? Gab es eine Weisung Ihrerseits oder eine Intervention
Ihres Kabinetts, mit dem Ziel, das Verfahren zu beeinflussen?

10. Wenn ja, von wem und in welcher Form konkret?

11. Wer war als ermittelnder Staatsanwalt konkret mit dem Verfahren
gegen Rudolf Novotny befasst?

12. Wie lauten die Vorhabensberichte, die im Bereich der
Staatsanwaltschaft zu diesen beiden Strafanzeigen erstattet wurden?

13. Wie lauten die bisher in diesen strafrechtlichen Ermittlungen
erteilten Weisungen?

14. Hat es zu diesem Verfahren dienstliche Besprechungen,
Telefonate oder sonstige Absprachen gegeben?

15. Wenn ja, zwischen welchen Personen mit welchem Inhalt? Wie
lauten diesbezügliche Aktenvermerke oder Protokolle? Wie lautet der
entsprechende Briefverkehr, auch elektronischer Art?

16. Wer hatte - außerhalb des Justizministeriums - während der
laufenden Ermittlungen Kenntnis von dem Verfahren gegen Rudolf
Novotny?

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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