- 16.07.2007, 11:12:18
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Sensationsurteil des Obersten Gerichtshofes: Antonia Gössinger verliert rechtsgültig gegen die Freiheitlichen in Kärnten-BZÖ!
Petzner: "Habe Gössinger mehrmals gewarnt" - Mit diesem Urteil ist Gössingers Ruf als Polit-Journalist auf Dauer schwer beschädigt
Klagenfurt (OTS) - Ein Sensationsurteil des Obersten Gerichtshofes
wird zu einer der bittersten Stunden für die Kleine Zeitung und
Polit-Redakteurin Antonia Gössinger und einem der größten Siege der
Freiheitlichen in Kärnten-BZÖ gegen eine Zeitung, die es sich zum
Ziel gesetzt hat, Landeshauptmann Jörg Haider vom
Landeshauptmannsessel "wegzuschreiben": In einem Sensationsurteil des
Obersten Gerichtshofes wurde eine von Antonia Gössinger begehrte
Einstweilige Verfügung gegen die Freiheitlichen in Kärnten-BZÖ wegen
eines BZÖ-Pressedienstes vom 29.01.2007 zurückgewiesen!!! Die
Entscheidung ist rechtskräftig.
Die Vorgeschichte: Die Polit-Journalistin der Kleinen Zeitung
Kärnten, Antonia Gössinger, hatte die Freiheitlichen in Kärnten-BZÖ
wegen einem BZÖ-Pressedienst vom 29.01.2007 unter dem Titel:
"Analytische Betrachtung einer tragischen Figur der österreichischen
Journalistenszene: ANTONIA GÖSSINGER" geklagt und versucht, eine
Einstweilige Verfügung zu erwirken. Nachdem die Einstweilige
Verfügung vom Oberlandesgericht Graz in zweiter Instanz abgewiesen
wurde, hat Gössinger den Obersten Gerichtshof angerufen und einen
außerordentlichen Revisionsrekurs eingebracht. Dieser wurde nunmehr
vom Höchstgericht zurückgewiesen. Das Sicherungsverfahren ist damit
rechtsgültig zugunsten der Freiheitlichen in Kärnten-BZÖ entschieden,
das Hauptverfahren und die noch laufenden Klagen gegen den
geschäftsführenden Obmann Stefan Petzner gelten damit als
aussichtslos. Die Kleine Zeitung hatte nach dem Erkenntnis des
Oberlandesgerichtes noch von einer "unverständlichen Entscheidung"
geschrieben, die bei Medienschaffenden für "Kopfschütteln" sorge.
Dazu der geschäftsführende Landesparteiobmann der Freiheitlichen in
Kärnten-BZÖ, Stefan Petzner, dem Antonia Gössinger seit genannter OTS
Gruß und Handschlag verweigert: "Irgendwie tut mir Antonia Gössinger
fast leid. Schließlich habe ich sie mehrmals gewarnt und als
Pressesprecher immer das Prinzip verfolgt, nicht gegen, sondern mit
den Medien zu arbeiten. Sie aber wollte es wissen und muss nun die
wohl bitterste Niederlage in ihrer Journalisten-Laufbahn hinnehmen.
Denn mit diesem Urteil hat sie jede journalistische Glaubwürdigkeit
verloren, ihr Ruf als Polit-Journalist ist auf Dauer schwer
beschädigt. Der Image-Schaden für die Kleine Zeitung ist riesig.
Bleibt nur zu hoffen, dass Gössinger und die Kleine Zeitung daraus
lernen und zu einer fairen und objektiven Berichterstattung gegenüber
dem BZÖ und Landeshauptmann Jörg Haider zurückkehren. Ich jedenfalls
bin zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit."
Petzner verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Begründung
des Oberlandesgerichtes, das einem journalistischen Armutszeugnis für
die Kleine Zeitung und Antonia Gössinger in Sachen Unabhängigkeit,
Objektivität und Fairness gleicht: Denn erstmals wurde von einem
Österreichischen Gericht erkannt, dass, Zitat wörtlich, "die
ständigen negativen Angriffe" Gössingers gegen das BZÖ Kärnten und
dessen Politiker, Mandatare und/ oder Repräsentanten "die Grenze und
das Maß der zulässigen Kritik überschreiten..."
Abschließend wird festgehalten, dass das BZÖ Kärnten mit diesem
Urteil sämtliche Aussagen aus besagtem Pressedienst vom 29.01.2007 an
dieser Stelle wiederholen dürfte und könnte, davon aber Abstand
nimmt.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Die Freiheitlichen in Kärnten-BZÖ
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