Linz (OTS) - Seinen 65. Geburtstag feiert am 13. September der frühere Bundesarbeitskammer-Präsident Mag. Heinz Vogler. In seiner Ära (1988 - 1994) wurde ein neues, fortschrittliches AK-Gesetz beschlossen, das unter anderem den AK-Mitgliedern den Anspruch auf Rechtsschutz brachte. Der Jubilar wirkte bis 1976 in Oberösterreich, wo er auch zwei Jahre lang dem AK-Vorstand angehörte.
Heinz Vogler wurde 1940 in Linz geboren. Er erlernte in Gmunden den Beruf eines Industriekaufmannes, legte die Berufsreifeprüfung ab und absolvierte das Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Vogler war in der Gewerkschaftsjugend aktiv und wurde zu deren Landesvorsitzenden gewählt. Bald widmete er auch sein berufliches Engagement dem ÖGB, und zwar der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA). Er stieg zum stellvertretenden GPA-Landessekretär auf. Ab 1974 gehörte er der Vollversammlung und dann auch dem Vorstand der Arbeiterkammer Oberösterreich an.
1976 wurde Vogler nach Wien in die Funktion des Leitenden GPA-Sekretärs der Gruppe Industrieangestellte berufen. 1984 wählte ihn die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien zum Vizepräsidenten und 1988 zum Präsidenten dieser Kammer. Ebenfalls 1988 wurde Vogler zum Präsidenten des Österreichischen Arbeiterkammertages (ab 1992: der Bundesarbeitskammer) gewählt. Dieses Amt hatte er bis 1994 inne.
Von 1994 bis 2000 war Mag. Heinz Vogler Leitender Zentralsekretär der GPA. In den Jahren von 1997 bis 2002 stand er der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten als Obmann vor.
Der Jubilar hat sich durch seinen intensiven Einsatz für die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer große Verdienste erworben. Die Arbeiterkammer Oberösterreich gratuliert recht herzlich zum Geburtstag und wünscht Mag. Heinz Vogler weiterhin viel Gesundheit und Energie!
Ein Bild von Mag. Heinz Vogler in Druckqualität finden Sie auf www.arbeiterkammer.com im Bereich "Presse".
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OTS0197 2005-09-09/13:58
091358 Sep 05
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