• 16.07.1999, 12:05:30
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  • OTS0136

BMAGS: Chipkarte bringt enorme Verwaltungseinsparungen-=

Wien, 16. Juli 1999 (BMAGS).- Auf der Tagesordnung des
Nationalrates stand heute weiters die Regelung zur Einführung der
Chipkarte als Ersatz für den Krankenschein.

Mit dieser Chipkarte erhalten alle Sozialversicherten in
Österreich die Möglichkeit zur unbürokratischen Inanspruchnahme der
Vertragspartner.

Für die versicherten Menschen ergibt sich daraus eine Reihe von
Vorteilen, wie
* Vereinfachung des Arztzuganges
* kein Bargeld-Einsatz bei spontanem Arztbesuch
* verstärkte Wahrung der Intimsphäre durch umfassende
Datenschutzregelungen

Enorme Vorteile bringt die Chipkarte auch für Arbeitgeber und
Unternehmen, da die Ausstellung von rund 40 Mio. Krankenscheinen
jährlich künftig entfallen kann. Für die Wirtschaft ergibt sich
dadurch eine errechnete Verwaltungseinsparung in Höhe von rund 440
Mio. Schilling im Jahr.

Eine volkswirtschaftliche Kosten-/Nutzenrechnung für die
Einführung der Chipkarte zeigt weiters, dass sich die
Einführungskosten bereits in zwei Jahren rechnen werden.

Die Sozialversicherungsträger werden im Vollausbau des Systems
österreichweit ca. 50 bis 100 Verwaltungsdienstposten in der
derzeitigen Krankenscheinbearbeitung einsparen und dadurch andere
wichtige Serviceaufgaben ohne personellen Mehraufwand abdecken
können.

Die Sozialversicherung ist bemüht, das Chipkarten-Projekt, das
unter dem Namen "ELSY" läuft, so zu entwickeln, dass für die Ärzte
keine Mehrbelastung durch die Umstellung entsteht. Daher ist
vorgesehen, die notwendigen technischen Einrichtungen (Terminals)
den Ärzten kostenlos zur Benützung zu überlassen.

Dieser Weg entspricht auch der Weiterentwicklung eines
modernen, zeitgemäßen, patientenfreundlichen Gesundheitswesens, in
dem sozialversicherungsrechtliche Verwaltungsabläufe weitgehend
ohne papierschriftliche Unterlagen abgewickelt werden können.

Aus Gründen des Datenschutzes finden sich in gespeicherter Form auf
der Karte nur Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Versicherungsnummer,
die Bezeichnung des Chipkartenausstellers, das Ausstellungsdatum
samt Chipkartennummer und Gültigkeitskennzeichnung.

Keinesfalls dürfen auf den Chipkarten Diagnose- und andere
Gesundheitsdaten, Einkommens- und Vermögensdaten sowie
Personenstandsdaten, die über Namen, Geburtsdatum und Geschlecht
hinausgehen, gespeichert werden.

(schluss)

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