- 21.07.1997, 11:57:25
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- OTS0096
Altspeisefette und -öle nicht mehr gefährlicher Abfall
Langjährige Forderung der Tourismuswirtschaft erfüllt - Neue Verordnung über gefährliche Abfälle und Problemstoffe
Wien (PWK) - Umweltminister Martin Bartenstein hat eine neue
Verordnung unterschrieben, in der gefährliche Abfälle und
Problemstoffe taxativ aufgelistet sind ("Festsetzungsverordnung
1997"). Die taxative Liste umfaßt ein geschlossenes System von
Schlüsselnummern, das eine eindeutige Zuordnung der Abfälle
ermöglicht. Neben der notwendigen Anpassung an das EU-Recht
("Europäischer Katalog für gefährliche Abfälle") bringt die neue
Verordnung vor allem mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten. ****
Einer der wichtigsten Punkte der neuen Festsetzungsverordnung ist
die Tatsache, daß die vor allem in der Gastronomie anfallenden
Altspeisefette und Altspeiseöle nicht mehr als gefährlicher Abfall
gelten. In Anerkennung der funktionierenden Recycling-Systeme im
Gastgewerbe wird damit eine langjährige Forderung der heimischen
Tourismuswirtschaft erfüllt. Die Gastronomiebetriebe werden von einem
überflüssigen Verwaltungsaufwand befreit. "Die lästige
Zettelwirtschaft für den Fremdenverkehr hört sich in diesem Fall
auf", zeigt sich der Leiter der Umweltpolitischen Abteilung, Stephan
Schwarzer, erfreut über den gemeinsam mit der Sektion Tourismus
erzielten Erfolg der Wirtschaftskammer Österreich. Wichtig sei
natürlich, daß die Verwertung der Speiseabfälle auch in Zukunft
genauso intensiv weitergeführt wird wie bisher.
Entsprechend der technischen Entwicklung wurde die Liste der
gefährlichen Abfälle verfeinert. Dadurch werden, wie Schwarzer
festhält, die gefährlichen Abfälle eindeutiger charakterisiert.
Das sogenannte Ausstufungsverfahren (in welchem festgestellt wird,
daß bestimmte Abfälle nicht gefährlich sind) bringe den Betrieben die
Vorteile einer größeren Rechtssicherheit und der Anerkennung durch
die EU-Kommission. Um den damit verbundenen Mehraufwand in Grenzen zu
halten, hat die Wirtschaftskammer Österreich die Möglichkeit einer
Dauerausstufung für den Zeitraum von vier Jahren erreicht (anstelle
von zwei Jahren im Begutachtungsentwurf). Die Zahl der notwendigen
Verfahren wird damit halbiert. Auch für die Ausstufung von
kontaminierten Böden gibt es Erleichterungen für die Wirtschaft.
Die Verordnung wird voraussichtlich im August im Bundesgesetzblatt
erscheinen und am 1. März 1998 (gleichzeitig mit der vom Ministerium
angestrebten Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz, die die gesetzliche
Grundlage für das Ausstufungsverfahren enthalten soll) in Kraft
treten. Bedenken angemeldet hat die Wirtschaftskammer allerdings
gegen die knappe zeitliche Abfolge von zwei Systemumstellungen bei
der Definition der gefährlichen Abfälle. Denn die volle Anpassung an
die EU-Vorgaben soll laut der neuen Verordnung in einem zweiten
Umstellungsschritt bereits per 1. Juli 2000 erfolgen.
(Schluß) hp
Rückfragehinweis: Abteilung für Umweltpolitik
Doz. Dr. Stephan Schwarzer
Tel. 501 05 DW 4197
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