Wien (PWK) - Umweltminister Martin Bartenstein hat eine neue
Verordnung unterschrieben, in der gefährliche Abfälle und
Problemstoffe taxativ aufgelistet sind ("Festsetzungsverordnung
1997"). Die taxative Liste umfaßt ein geschlossenes System von
Schlüsselnummern, das eine eindeutige Zuordnung der Abfälle
ermöglicht. Neben der notwendigen Anpassung an das EU-Recht
("Europäischer Katalog für gefährliche Abfälle") bringt die neue
Verordnung vor allem mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten. ****
Einer der wichtigsten Punkte der neuen Festsetzungsverordnung ist die Tatsache, daß die vor allem in der Gastronomie anfallenden Altspeisefette und Altspeiseöle nicht mehr als gefährlicher Abfall gelten. In Anerkennung der funktionierenden Recycling-Systeme im Gastgewerbe wird damit eine langjährige Forderung der heimischen Tourismuswirtschaft erfüllt. Die Gastronomiebetriebe werden von einem überflüssigen Verwaltungsaufwand befreit. "Die lästige Zettelwirtschaft für den Fremdenverkehr hört sich in diesem Fall auf", zeigt sich der Leiter der Umweltpolitischen Abteilung, Stephan Schwarzer, erfreut über den gemeinsam mit der Sektion Tourismus erzielten Erfolg der Wirtschaftskammer Österreich. Wichtig sei natürlich, daß die Verwertung der Speiseabfälle auch in Zukunft genauso intensiv weitergeführt wird wie bisher.
Entsprechend der technischen Entwicklung wurde die Liste der gefährlichen Abfälle verfeinert. Dadurch werden, wie Schwarzer festhält, die gefährlichen Abfälle eindeutiger charakterisiert.
Das sogenannte Ausstufungsverfahren (in welchem festgestellt wird, daß bestimmte Abfälle nicht gefährlich sind) bringe den Betrieben die Vorteile einer größeren Rechtssicherheit und der Anerkennung durch die EU-Kommission. Um den damit verbundenen Mehraufwand in Grenzen zu halten, hat die Wirtschaftskammer Österreich die Möglichkeit einer Dauerausstufung für den Zeitraum von vier Jahren erreicht (anstelle von zwei Jahren im Begutachtungsentwurf). Die Zahl der notwendigen Verfahren wird damit halbiert. Auch für die Ausstufung von kontaminierten Böden gibt es Erleichterungen für die Wirtschaft.
Die Verordnung wird voraussichtlich im August im Bundesgesetzblatt erscheinen und am 1. März 1998 (gleichzeitig mit der vom Ministerium angestrebten Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz, die die gesetzliche Grundlage für das Ausstufungsverfahren enthalten soll) in Kraft treten. Bedenken angemeldet hat die Wirtschaftskammer allerdings gegen die knappe zeitliche Abfolge von zwei Systemumstellungen bei der Definition der gefährlichen Abfälle. Denn die volle Anpassung an die EU-Vorgaben soll laut der neuen Verordnung in einem zweiten Umstellungsschritt bereits per 1. Juli 2000 erfolgen. (Schluß) hp Rückfragehinweis: Abteilung für Umweltpolitik
Doz. Dr. Stephan Schwarzer
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OTS0096 1997-07-21/11:57
211157 Jul 97
PWK005 0378
09.02.2010 / 14:21:05 / Bundespressedienst
09.02.2010 / 13:48:13 / Wirtschaftskammer Österreich
09.02.2010 / 13:28:51 / FPÖ Wien
09.02.2010 / 10:45:54 / Parlamentsklub des BZÖ