- 08.06.2012, 16:25:43
- /
- OTS0175 OTW0175
Meinungsvielfalt in Kärnten bleibt erhalten!
Neue Eigentümerverhältnisse im Kärntner Medienhaus. Kein Matchball für die Gegner

Klagenfurt (OTS) - Wenn auch einige geglaubt haben, mit dem
Überprüfungsantrag der GKK
gegen die Kärntner Tageszeitung einen Elfmeter herausgespielt zu
haben - das Team der KTZ hat den Elfmeter bravourös abgewehrt. Der
Antrag ist seit gestern vom Tisch! Unsere vielen Abonnenten, unsere
Wirtschaftspartner und die Mitarbeiter stehen felsenfest hinter der
Idee einer unabhängigen, objektiven und freien Meinungsvielfalt.
Zahlreiche Anrufer melden sich und betonen übereinstimmend, dass
Kärnten nicht von großen Netzwerken, sondern von fairer und
ordentlicher Partnerschaft getragen werden soll. Einhellige
Meinung: Jetzt erst recht KTZ! Mehr als 140 Mitarbeiter des
Medienhauses können aufatmen - und die Kärntnerinnen und Kärntner
können sicher sein: Die KTZ wird auch in Zukunft eine beständige
Kraft sein!
Dazu wurden sowohl Mannschaft als auch finanzielle Grundlagen weiter
verstärkt: Der bisherige Kooperationspartner Dietmar Wassermann hat
einerseits die finanziellen Grundlagen der KTZ aufgestockt und
andererseits die KTZ Bezirksjournale GmbH zu 100 Prozent übernommen.
Zusätzlich bringt Dietmar Wassermann mit Dipl.Ing. BW Werner Bilgram
einen profunden Fachmann als neuen Geschäftsführer, der Kärnten durch
seine Tätigkeit als langjähriger Geschäftsführer der Kärnten Werbung
sehr gut kennt und die Kärnten Werbung zehn Jahre erfolgreich geführt
hat, in die Kärnten Journale mit ein. Damit wird der erfolgreiche
Kurs der KTZ mit GF Hansjörg Berger und 100-prozentigem Eigentümer
abgesichert. Auch die erfolgreiche Werbeagentur EVI mit dem
Societymagazin BLITZLICHT REVUE unter der Leitung von GF Oliver
Zussner wird mit GF Dietmar Wassermann verstärkt.
Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at
Rückfragehinweis:
Hansjörg Berger, KTZ-Geschäftsführer
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KTI






