- 09.05.2012, 09:55:36
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ÖÄK-Präsident Dorner unterzeichnet Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung
Datenschutzexperte sieht keinen Nutzen in Vorratsdatenspeicherung - Auch ELGA aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenklich

Wien (OTS) - Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK),
Walter Dorner, hat heute, Mittwoch, im Rahmen eines Fototermins die
Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet.
"Die Vorratsdatenspeicherung gefährdet das sensible
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sowie das ärztliche
Berufsgeheimnis", begründete Dorner seinen Schritt.
Kommunikationsdaten zwischen Arzt und Patient, die auf elektronischer
Basis erfasst würden, könnten einerseits zur Erstellung von
Weg-Zeit-Profilen führen und andererseits Rückschlüsse auf
Arztbesuche bzw. den Gesundheitszustand zulassen.
Gerade Gesundheitsdaten seien extrem sensibel und müssten daher
besonders geschützt werden, ein schlampiges Vorgehen der Politik
könnte ernsthafte Folgen nach sich ziehen. So würden vor allem
psychisch Kranke oder Suchtpatienten vor eine unüberwindbare Hürde im
System gestellt, wenn beispielsweise jeder Anruf beim Arzt
gespeichert werde. Dorner: "Patienten sind in erster Linie
Hilfsbedürftige. Sie dürfen nicht wie Kriminelle behandelt werden."
"Der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung konnte bisher nicht belegt
werden. Sie taugt nicht einmal dazu, nachzuweisen, wer wann eine
Straftat geplant hat", führte der Obmann des Arbeitskreises
Vorratsdatenspeicherung, Andreas Krisch, aus. Gleichzeitig werde die
Zugriffsschwelle sinken, warnte der zertifizierte
EU-Datenschutzgutachter. So seien im Vorjahr in Polen 1,8 Millionen
behördliche Zugriffe auf Vorratsdaten erfolgt. Krisch: "Ich glaube
nicht, dass es so viel Kriminalität in Polen gibt." Der Datenschutz
und der Schutz der Grundrechte müssten auf jeden Fall gewahrt
bleiben, sonst sei es über kurz oder lang mit der Privatsphäre
vorbei.
Ähnliches gelte auch für den elektronischen Gesundheitsakt (ELGA).
Hier werde versucht, eine unüberschaubare Datenmenge in den Griff zu
bekommen, ohne dass für die Patienten ersichtlich sei, was überhaupt
passiere und ohne dass die Patienten die Kontrolle über ihre Daten
hätten, kritisierte Krisch. "Datenschutzrechtlich muss auch geklärt
werden, wer die Letztverantwortung trägt und wer Ansprechpartner für
die Patienten ist", forderte der Datenschützer. Die
Datenschutzkommission müsste als datenschutzrechtliches Kontrollorgan
fungieren, habe aber im Moment nicht die personellen Ressourcen
dafür.
Beim im Gesetz vorgesehenen Widerspruchsrecht ortet der Experte
massive administrative und datenschutzrechtliche Probleme: "Die für
den Zugang zu den eigenen Daten erforderliche Bürgerkarte taugt in
diesem Zusammenhang nicht als Instrument, einfach, weil sie kaum
verbreitet ist und nur ein Bruchteil der Österreicherinnen und
Österreicher überhaupt eine Bürgerkarte besitzt." Nur eine
freiwillige Teilnahme an ELGA könne eine datenschutzkonforme Lösung
bieten.
Schließlich stehe die Frage im Raum, wie Ärzte den Umstand
dokumentieren sollen, dass ein Patient vom Widerspruchsrecht Gebrauch
gemacht hat und nicht möchte, dass seine Befunde erfasst werden. "Es
gibt eine Fülle offener technischer und datenschutzrechtlicher
Fragen, die dringend beantwortet werden müssen, ehe das Projekt auch
nur ansatzweise umgesetzt werden kann", so Krisch. Eine
EU-Datenschutzprüfung würde ELGA nicht überstehen, sagte der Experte
abschließend. (sl)
www.verfassungsklage.at
www.elgainfo.at
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Rückfragehinweis:
Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer
Mag. Martin Stickler
Tel.: (++43-1) 513 18 33-14
Mail: [email protected]
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