Wer trägt Verantwortung für Verluste nach riskanten SWAP-Geschäften? - BILD
Nach Sendung Bürgeranwalt hoffen betroffene Bank Austria-Kunden auf eine Lösung / Rund 300 gleichgeartete Fälle mit einer abzuleitenden Schadenssumme von 150 Millionen Euro
Wien (OTS) - Auf eine außergerichtliche Lösung ihres Falles hoffen
jetzt jene Bank Austria Kunden, deren Fall in der Sendung
Bürgeranwalt am 14. April 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Sascha Stadnikow von der Unternehmensberatergruppe Finanzbuddha, die
diesen Fall ins Rollen gebracht hat, schätzt, dass es in Österreich
300 gleichgeartete Schadensfälle von Unternehmen gibt. Legt man die
von Bank Austria-Anwalt Dr. Ernst Brandl beim Bürgeranwalt angeführte
Risikotragfähigkeit von zumindest 500.000 Euro zugrunde, beträgt das
Schadensvolumen rund 150 Millionen Euro. Allein 30 Geschädigte haben
sich bereits an Finanzbuddha gewandt.
Den Kunden wurden bekanntlich von der Bank Austria
Zins-Währungs-Swaps empfohlen, um laufende Kredite zu "optimieren".
In der Sendung Bürgeranwalt ging es um die Frage, wer jetzt für
daraus entstehende, existenzbedrohende Verluste verantwortlich ist
und daher den Schaden tragen soll. Urteile des obersten Gerichtshofes
in Österreich und des Bundesgerichtshofes in Deutschland in ähnlichen
Fällen weisen die Verantwortung für die Verluste klar der Bank zu.
Wie Rechtsanwalt Dr. Ingo Kapsch (HLMK Rechtsanwälte) betonte,
liegt bei dem von der Bank angebotenen Produkt ein Interessenkonflikt
vor, über den alle Kunden hätten aufgeklärt werden müssen. Die Bank
hätte ihren Kunden in dieser Zinswette ein unverhältnismäßig hohes
Risiko zugeordnet, um selbst einen hohen, risikolosen Gewinn
lukrieren zu können. Das wäre keinem Kunden bekannt gewesen, sagte
Kapsch als Rechtsbeistand der Bank Austria-Kunden in der
Fernsehsendung.
Die Bank Austria behauptet, es wäre alles korrekt abgelaufen.
Gleichzeitig bietet sie in letzter Konsequenz in nahezu allen Fällen,
die Finanzbuddha betreut, einen Schadensersatz in einer Größenordnung
von zumindest 60 bis 70 Prozent. Diesen Standpunkt wiederholte der
beim Bürgeranwalt anwesende Vertreter der Bank Austria, Rechtsanwalt
Dr. Ernst Brandl. Man bezahle lediglich, um die "Kundenzufriedenheit"
zu erhalten und sei bereit, das bestehende Angebot nochmals zu
verbessern. Stereotype Aussagen beziehungsweise Angriffe des
Rechtsvertreters der Bank Austria, dass "gstandene Unternehmer lesen
müssen was sie unterschreiben" und "Kunden haben bei geringeren
Verlusten entschieden, weiter zu spekulieren" müssen laut Gerald
Zmuegg (Finanzbuddha) Betroffenen keine Sorgen machen. Sie
widersprechen dem gültigen Wertpapieraufsichtsgesetz und
entsprechenden OGH-Urteilen in Österreich und Deutschland.
Der vom Bürgeranwalt aufgezeigte Fall unterstreiche deutlich, dass
es sich für Bankkunden auszahlt, sich zu wehren und in der
Öffentlichkeit Transparenz zu verlangen, kommentiert
Unternehmensberater Robert Süss (Finanzbuddha). Vor einem Jahr habe
man die gleichen Kunden noch ohne Angebot nach Hause geschickt und
behauptet, alles wäre korrekt gelaufen. "Die Behauptung des
Bankenanwaltes, man zahle aus reinem Goodwill zur
`Kundenzufriedenheit`, ist indessen vollkommen unglaubwürdig. Summen
im sechsstelligen Euro-Bereich (in den drei Fällen derzeit in Summe
892.000 Euro) hat nicht einmal die Bank Austria zu verschenken," so
Süss. Fakt ist die Bank zahlt, da es sich um eine Fehlberatung
handelt.
Finanzbuddha
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