OTS0217   16. Juni 2010, 12:59

Ärzte und Patienten nun besser abgesichert! - BILD

ärzteservice begrüßt Regierungsvorlage zum neuen Ärztegesetz


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BILD zu OTS - Gerhard Ulmer, Geschäftsführer ärzteservice

Wien (OTS) - Am 15. Juni 2010 hat der Ministerrat die lang
erwarteten Änderungen zum Ärztegesetz (Ärzte-GmbH) mittels
Regierungsvorlage beschlossen. Diese beinhaltet die seit langem
sowohl von ärzteservice wie auch von Patientenanwälten geforderte
verpflichtende Haftpflichtversicherung für alle niedergelassenen
Ärzte. Im Gesetz finden sich auch viele Empfehlungen der ärzteservice
Dienstleistung GmbH, die im Begutachtungsverfahren vom
Bundesministerium für Gesundheit zur Stellungnahme eingeladen wurde.
Erfahrungsgemäß wird der Nationalrat diese Regierungsvorlage
unverändert als Gesetz beschließen.

Neben erwarteten Änderungen zum bisherigen ÄrzteG, birgt die
Regierungsvorlage geradezu epochale Änderungen für Ärztinnen und
Ärzte: "Alle freiberuflich tätigen Ärzte sind zum Abschluss einer
Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet - unabhängig davon, ob
sie/er in einer Einzelordination oder in einer Gruppenpraxis tätig
ist. Damit holt der Gesetzgeber etwas nach, was für andere
Berufsgruppen (etwa Rechtsanwälte, Steuerberater) längst
verpflichtend ist", betont der Geschäftsführer von ärzteservice
Gerhard Ulmer.

Das nur noch vom Parlament zu beschließende Gesetz bietet Ärzten
und Patienten gleichermaßen Schutz und Sicherheit. Dies erfolgt
einerseits mit der Versicherungspflicht und andererseits mit der
Mindest-Deckungshöhe. "Als angemessene Höhe der
Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber eine Deckungssumme
von EUR 3 Mio. pro Versicherungsfall vor. Es muss also sichergestellt
sein, dass einem Arzt für jeden einzelnen Schadenfall im Jahr (!)
seitens seines Versicherers die "volle" Deckungssumme von zumindest
EUR 3 Mio. zur Verfügung gestellt wird", erklärt Ulmer.

Der Jurist und Generalsekretär des Vereins ÄrzteService, Mag.
Stefano Lenz, sieht im Zusammenhang mit der ärztlichen Haftung bei
den ebenso neu beschlossenen Ärzte-GmbHs eine Gefahr: "Ist eine Ärzte
GmbH in diesem Sinn "unterversichert", ist explizit ein
Haftungsdurchgriff auf die einzelnen Gesellschafter vorgesehen." Lenz
sieht hier für die neuen Ärztegesellschaften einen dringenden
Handlungsbedarf - im eigenen Sinne wie auch im Sinne der Patienten.

Ärzte können zukünftig - so ein weiterer wesentlicher Eckpunkt der
neuen Regelung - nur dann ihren Beruf ausüben, wenn sie über eine
Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Eine solche müssen sie
zukünftig auch bei der Österreichischen Ärztekammer nachweisen.

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161259 Jun 10 ASD0001 0339



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