• 29.12.2009, 11:02:37
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Konsumentenschutzministerium gibt Sicherheitstipps für das Silvester-Feuerwerk

Handel hält sich nicht immer an Abgabebeschränkungen für Jugendliche

Testkäufe von Feuerwerksartikeln durch Jugendliche

Wien (OTS/BMASK) - Für viele ÖsterreicherInnen beginnt das Neue
Jahr nach Verletzungen durch Feuerwerk in der Unfallambulanz -
Brandwunden, Augenverletzungen, Hörschäden und schwere Weichteil- und
Knochenverletzungen vor allem an den Händen sind die Folge des
sorglosen Umgangs mit Feuerwerksartikeln. Dabei könnten vieler dieser
Unfälle schon bei Einhaltung einfachster Vorkehrungen verhindert
werden: "Allein wenn auf ausreichende Sicherheitsabstände geachtet
wird, ist die Gefahr der Verletzung unbeteiligter Personen schon weit
geringer", informiert Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer,
der einen Informationsfolder zum richtigen Umgang mit
Feuerwerksartikeln auf der Website des BMASK (www.bmask.gv.at)
veröffentlicht hat. "Feuerwerksprodukte sind jedenfalls nicht für
Kinder und Jugendliche geeignet - umso problematischer ist es, dass
der Handel bei Testkäufen im Großraum Graz die Altersbeschränkung für
den Verkauf von Feuerwerk nicht durchgehend eingehalten hat",
schildert Hundstorfer.****

Bei vom BMASK in Auftrag gegebenen Testeinkäufen, die vom Verein
"Große schützen Kleine" durchgeführt wurden, sollten zwei Jugendliche
im Alter von 13 und 15 Jahren in verschiedenen Geschäfte und Märkten
sowie bei Verkaufsständen Feuerwerkskörper kaufen, die erst ab 18
Jahren zulässig sind. In mehreren Fällen gelang es den Jugendlichen
tatsächlich bei Verkaufsstellen nicht für ihr Alter zugelassene
Raketen oder Knallkörper zu erwerben. In einem Fall gab sich der
Verkäufer schon damit zufrieden, dass der Jugendliche sein Alter mit
18 angab, mehrmals wurde überhaupt nicht nachgefragt, einmal waren
auch die Überredungskünste der Jugendlichen erfolgreich. Immerhin
wurde aber in den meisten Fällen die Abgabe unter Hinweis auf die
Altersbegrenzung sofort abgelehnt oder ein Ausweis verlangt.
Insgesamt scheint es für Kinder und Jugendliche deutlich schwieriger
geworden zu sein, Feuerwerk zu erwerben. Allerdings werden die
gesetzlichen Bestimmungen noch immer nicht durchgehend eingehalten,
wobei dies zu einem Teil auch auf schlecht informiertes
Verkaufspersonals zurückgehen dürfte.

Sicherheitstipps für das Silvester-Feuerwerk

Folgende Sicherheitstipps sollten beim Abbrennen von
Feuerwerkskörpern beachtet werden:

- Gebrauchsanleitungen beachten!
- Halten Sie sich als Zuschauer beim Böller- oder Raketenschießen in
größerer Entfernung und keinesfalls in Schussrichtung der
Feuerwerkskörper auf.
- Raketen nur aus "Startrampen" abfeuern: am besten fest verankerte
Röhren oder evt. Flaschen verwenden.
- Knallkörper nie in geschlossenen Behältern oder in Flaschen zünden
- extreme Splittergefahr!
- Achten Sie auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen
und Gebäuden. Nehmen Sie Rücksicht auf Menschen, aber auch Tiere.
- Denken Sie daran, dass durch Raketen und Knallkörper auch Kleider
entzündet werden können.
- Besondere Vorsicht auch bei sogenannten Babyraketen, die zu
Augenverletzungen führen können: Nie über die vermeintlich nicht
gezündete Rakete beugen!
- Versuchen Sie keinesfalls "Blindgänger" erneut zu zünden, sondern
machen Sie diese - nachdem mindestens fünf Minuten verstrichen sind
-mit Schnee oder Wasser unbrauchbar.
- Die Herstellung von Feuerwerkskörpern in Eigenregie und das
Kombinieren (Bündeln) von mehreren Feuerwerkskörpern ist besonders
gefährlich und verursacht oft schwere Unfälle.
- Feuerwerk soll grundsätzlich nicht in Kinderhände gelangen! Auch
für Kinder zulässiges Feuerwerk nur unter Aufsicht von Erwachsenen
verwenden!
- Knallkörper nicht in Innenräumen (z.B. auch Parkgaragen) zünden!

Feuerwerksunfälle betreffen vor allem junge Männer und
Jugendliche, aber auch Kinder. Daher appelliert
Konsumentenschutzminister Hundstorfer an den Handel, die
Abgabebeschränkungen an Kinder und Jugendliche strikt einzuhalten.
"Aber natürlich sind auch Eltern oder ältere Geschwister gefordert
diese sinnvollen gesetzlichen Bestimmungen nicht zu umgehen, indem
sie Feuerwerk an Kinder weitergeben", hält Konsumentenschutzminister
Hundstorfer abschließend fest.

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM/Original Bild
Service, sowie im OTS Bildarchiv unter http://bild.ots.at

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Elisabeth Kern, Pressesprecherin des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2247
www.bmask.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/46

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