03.03.2010 / 11:41 / Politik

SPÖ-Kaiser: Hat der blaue Dunst der FPÖ die Sinne vernebelt?


Utl.: Forderung nach Verlängerung der Übergangsfrist ist absurd. Nur ein generelles Rauchverbot schützt Nichtraucher und Wirte gleichermaßen. Begonnene Umbauarbeiten finanziell abgelten! = Klagenfurt (OTS) - "Warnung des Kärntner Gesundheitsreferenten LR Peter Kaiser: FPÖ und ÖVP gefährden Ihre Gesundheit!" Als völlig absurd und an der Realität vorbeigehend bezeichnet der stellvertretende Parteivorsitzende der SPÖ-Kärnten, Gesundheitsreferent LR Peter Kaiser, die seitens der FPÖ durch NRAbg. Roman Haider und in der Vergangenheit auch durch ÖVP-NRAbg. Gabriel Obernosterer aufgestellte Forderung nach einer Verlängerung der Übergangsfrist für Umbaumaßnahmen in der Gastronomie zum Schutz der Nichtraucher. "Die einzig vernünftige und politisch auch verantwortungsbewusste Lösung wäre ein sofortiges Rauchverbot in sämtlichen Gastronomiebetrieben", macht Kaiser deutlich, dass er vom aktuellen Tabak-Pfusch-Gesetz Nichts hält. Und weiter: "Es müsste ein sofortiges Rauchverbot geben, und jenen Wirten, die bereits mit Umbaumaßnahmen begonnen haben, sollte der finanzielle Aufwand von der Bundesregierung zurückerstattet werden!" Bestünde ein generelles Rauchverbot, würde nicht nur eine enorm wichtige Maßnahme zum Schutz aller Menschen, insbesondere von Nichtrauchern, Kindern und Jugendlichen gesetzt, wie das in vielen anderen Ländern bereits erfolgreich vorexerziert wird. "In Wahrheit würden auch die Wirte und Gastronomiebetreiber erleichtert aufatmen, weil so die Chancen- und Wettbewerbsgleichheit wieder hergestellt wird und sie sich viel Geld durch weniger Stromkosten für den Luftaustausch und nicht so häufige Renovierungsarbeiten, die durch den Rauch notwendig sind, ersparen", erklärt Kaiser. (Schluss) Rückfragehinweis: SPÖ Kärnten Klagenfurt Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/192 *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0169 2010-03-03/11:41 031141 Mär 10

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